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Nachrichten rund um die Rechtschreibreform

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06.12.2004
 

„Ach du lieber Gott!“ – „Hören Sie doch auf!“ – „Quark!“
Ein Bildungssprecher als Fraktionsclown

Stand der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss am Abend des 2. Dezember unter Drogen?

22 Zwischenrufe in weniger als 30 Minuten vermerkt das Bundestagsprotokoll für ihn, nicht jeder den Stenographen offenbar mehr verständlich, und dazu wiederholtes einsames Beifallklatschen. Hätte der Abgeordnete Tauss während der nächtlichen Aussprache zur Rechtschreibreform Knallerbsen oder Stinkbomben zur Hand gehabt, er hätte selbst die wohl geworfen.

– Jörg Tauss ist Fraktionssprecher für Bildung und Forschung. Bereits der Bericht von Eberhard Rathgeb in der F.A.Z. vom 4.12. las sich beklemmend – und doch war er nur eine Einstimmung auf die Schilderung, die Christoph Schmitz im neuen Spiegel (Heft 50/04, S. 45) gibt:

»Bonsoir Tristesse

Der Bundestag verweigerte eine ernsthafte Debatte zur Orthografie. Nun ruhen die Hoffnungen auf einem bayerischen Ex-Minister.

Es ist ein öder Abend im Reichstag. Von den 601 Bundestagsabgeordneten sitzen nur noch 24, meist unbekannte Hinterbänkler, auf ihren blauen Stühlen. Zwei Liberale, zwölf Unionsleute, vier Grüne und sechs Sozialdemokraten.

Die Nachtschicht ist angetreten zur Wacht an der Spree. Am neunten Sitzungstag der laufenden Plenarwochen geht es zu später Stunde um Zuckerwirtschaft, Küstenwache und Rechtschreibreform. Routinemäßig wird dazwischengerufen, gelacht und gepöbelt, um den jeweiligen Redner aus dem Konzept zu bringen. Nicht die Sache ist von Interesse, sondern die Zurschaustellung der Machtverhältnisse. Ein Ritual, das in dem fast verlassenen Berliner Plenarsaal noch hohler wirkt als im Vollarbeitsbetrieb des Bundestags.

Dabei geht es beim TOP 14 - Rechtschreibreform - um etwas ziemlich Ernstes. "Die Kultusminister haben sich in politischer Regelungswut am Heiligsten einer Kulturnation vergriffen: der Sprache", ruft der einstige DDR-Bürgerrechtler Günter Nooke (CDU) in den Saal. "Ach, du lieber Gott!", röhrt es aus dem SPD-Block zurück. Es ist die Stimme des Metallgewerkschafters Jörg Tauss aus Karlsruhe, Fraktionssprecher für Bildung und Forschung.

Als der Frankfurter Rechtsanwalt Hans-Joachim Otto (FDP) später auf die Geburt der Reform aus dem Geist der DDR-Sprachlenkung hinweist, kontert Tauss mit "Quark!" Und als sich der Landwirt Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU) um Verständigung und um "etwas Sinnvolles für unser ganzes deutsches Volk" bemüht, wird er rüde abgekanzelt.

Das Fan-Kürvchen der SPD trat am Donnerstagabend vergangener Woche an, um gegen einen Antrag der Unionsfraktion und einen Gruppenantrag von einzelnen FDP- und Unionsparlamentariern Stimmung zu machen. Nach dem Willen der Union sollen die Kultusminister dafür sorgen, dass der "verunsichernde Zustand" durch die neue Rechtschreibung beendet, Einheitlichkeit wiederhergestellt und die Regeln "auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden".

Härter in Ton und Inhalt ist die zweite, parteiübergreifende Initiative. Sie erklärt die Reform für gescheitert; die Hauptziele, "einheitliche Rechtschreibung im deutschen Sprachraum und mehr Klarheit bei den Regeln", seien verfehlt worden. Die Sprache gehöre dem Volk und nicht der Politik. Daraus folge: "Rücknahme der Rechtschreibreform".

48 Abgeordnete aus den Reihen der Opposition haben diese Sätze unterschrieben. Auch von den Koalitionsparteien hatten einige ihren Namen zunächst daruntergesetzt, etwa die SPD-Frau Jelena Hoffmann und die Grünen Uschi Eid und Josef Philip Winkler. Aber ihre Fraktionen pfiffen sie zurück. Das ist das traurige Vorspiel zu der traurigen Abendveranstaltung im Parlament. Bonsoir Tristesse.

"So läuft das politische Geschäft", heißt es aus der Fraktionsspitze der Grünen - man dürfe "nicht die Sache des politischen Gegners betreiben". Der Koblenzer Krankenpfleger Winkler ließ sich zwar in die Pflicht nehmen, steht aber "zum Wortlaut des Gruppenantrags nach wie vor uneingeschränkt".

Die Diplomhaushaltswissenschaftlerin aus Nürtingen, Uschi Eid, schweigt dagegen zu ihrem Rückzieher. Jelena Hoffmann aus Chemnitz, gebürtige Russin mit sächsischem Tonfall, kritisiert immerhin, dass bei der Rechtschreibreform "über die Köpfe der Bevölkerung hinwegregiert" wurde. Das sagt sie aber nur hinter verschlossener Tür.

Auch das andere Lager fordert Disziplin. Als der Agraringenieur Christoph Bergner (CDU) aus Halle den Gruppenantrag unterschrieben hatte, erhielten er und die Mitunterzeichner eine "Arbeitsanordnung" von Unionsseite: Keine Alleingänge - man möge, bitte, "zuerst die Meinungsbildung in der Fraktion suchen". Er habe gegenüber den seinen tatsächlich "ein schlechtes Gewissen", gibt Bergner, der von 1993 bis 1994 Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt war, kleinmütig zu. Selbstbewusste Parlamentarier klingen anders.

Alle überzeugten Kritiker im Bundestag hoffen nun darauf, dass ein anderer für sie die Arbeit erledigt: der ehemalige bayerische Kultusminister Hans Zehetmair (CSU). Ab dem 17. Dezember, wenn der Rat für deutsche Rechtschreibung erstmals zusammentreten wird, soll dessen designierter Vorsitzender versuchen, die Kritiker für eine Reform der Reform zu gewinnen.

"Ich will zur Versöhnung beitragen", sagt der Mann, der für die umstrittene Neuerung Mitverantwortung trägt, die Reform aber später heftig kritisierte. Der "Sündenfall" der Erneuerung liege darin, dass man sie "zu sehr in Klausur" betrieben habe und "den Reformprozess nicht zusammen mit der Bevölkerung" gegangen sei. Nun hofft Zehetmair, der Reform "die schlimmsten Zähne zu ziehen".

Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften hat unterdessen ihre Mitarbeit im Rat angekündigt. Allerdings nur, wenn "Befürworter und Kritiker in ausgewogener Zahl zusammenkommen".«



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Kommentare zu »„Ach du lieber Gott!“ – „Hören Sie doch auf!“ – „Quark!“«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.02.2014 um 08.17 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#9806

Sein Dichtername Lewis Carroll, der ihn berühmt machen sollte, erschien 1856 erstmals im Zusammenhang mit einem romantischen Gedicht. (Wikipedia)

Der Name hat ihn nicht berühmt gemacht, sondern er ist unter diesem Namen berühmt geworden.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.02.2014 um 06.12 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#9805

Der frühere Bundesinnenminister Friedrich steht jetzt im Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Das ist besonders interessant, weil er eine Strafe vereitelt haben könnte, die dem Verdächtigen möglicherweise gar nicht droht, denn nach allem, was bisher bekannt geworden ist, hat Edathy sich bloß Bilder mit nackten Jungs angeguckt, und das darf er, auch wenn er sich begreiflicherwiese deshalb genieren dürfte und vielleicht deshalb seine Festplatten kaputt gemacht hat. Steht ein Verfahren wegen Putativstrafvereitelung bevor?
Interessant ist auch die neue Prominenz des Wortes prominent. Während die Süddeutsche Zeitung zu wissen glaubt, daß die Kinderpimmel nicht prominent gezeigt würden, berichtet die Tagesschau:
Das Material ist offenbar im Stil von Videos aus FKK- oder Nudistencamps, immer wieder seien die Geschlechtsteile auch prominent zu sehen. Es würden keine sexuellen Handlungen an sich selbst oder untereinander vorgenommen. Der Besitz solcher Aufnahmen ist in Deutschland nicht strafbewehrt.
Die "an sich selbst vorgenommenen Handlungen" sind auch bemerkenswert, sozusagen pervers.
Gutachter, die nun wohl bald den Grad der Prominenz beurteilen müssen, sind in der nicht beneidenswerten Lage, das immer wieder und auch in Gesetzen genannte "Aufreizende" an Kinderbildern identifizieren zu müssen, was nicht ohne Outing zu funktionieren scheint. Das hat die Hypermoral sich selbst eingebrockt.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.02.2014 um 08.17 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#9804

Alice in Wonderland war mir natürlich seit Kindertagen bekannt, ich wußte aber - ebenso natürlich - lange nicht, daß es ein reales Vorbild namens Alice Liddell gab. Und ganz seltsam war es, als diese mir bis dahin unbekannte Geschichte plötzlich mit einem sehr dicken Wörterbuch zusammenschoß, das während meines ganzen Griechisch-Studiums auf meinem Schreibtisch gelegen hatte und noch jetzt griffbereit ist, eben dem "Liddell-Scott".
Das fiel mir gerade wieder ein, weil Carroll ja gewissermaßen der Pionier der "Posing"-Fotografie war, von der jetzt die Rede ist.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.02.2014 um 09.58 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#9803

Mein Rechtsempfinden wäre nicht verletzt, wenn sich die Gesetzgebung so änderte, daß der Kinderschänder bestraft wird, nicht aber der arme Tropf, der sich im stillen Kämmerlein solches Zeug ansieht und sonst niemandem etwas tut.

„Drei Tage später gibt es einen schrecklichen Verdacht: Besitz von Kinderpornografie.“ (n-tv 12.2.14)

Daß wirkliche Kinderschänder in eine andere Diözese versetzt werden und die bloßen "Besitzer" und Begaffer von Schmuddelkram ein für allemal erledigt sein sollen, das "geht gar nicht". Rechtspolitisch erreicht man ja die vorgeschobenen Ziele auch nicht, sondern treibt bloß die Preise in die Höhe, wie bei jeder Prohibition, und fördert die Beschaffungskriminalität. Und als "Einstiegsdroge" kann man solche Pornographie auch nicht betrachten und verfolgen. Oder glaubt jemand an den kurzen Weg zwischen einer krassen Phantasie und eigenen Schandtaten? Dann könnte man sich gar nicht mehr auf die Straße wagen - in den Kugelhagel, den die alltägliche Ballerei im Fernsehen und auf dem PC-Bildschirm nach sich ziehen müßte.


Kommentar von R. M., verfaßt am 12.02.2014 um 00.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#9802

Tauss hat, wie zu lesen ist, mal wieder einen Zwischenruf losgelassen – und seinem Kollegen Edathy »alles Gute« gewünscht.


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 28.03.2009 um 23.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7601

Ein ethischer Grundkonflikt von Zensur besteht darin, daß wenigstens der Zensor mit dem inkriminierten Material vertraut sein muß. Was, wenn an der Lauterkeit seiner Motive Zweifel aufkommen? Tauss macht solche Zweifel geltend. Und wer denn sonst, wenn nicht ein Bundestagsabgeordneter, der obendrein in Ausschüssen mit der Materie befaßt ist, soll sich dann selbst ein Bild von der Sache machen dürfen? Demgegenüber ist es nachrangig, ob Tauss möglicherweise dem Reiz erlegen ist, Verbotenes zu tun, oder gar einem Reiz des Verbotenen selbst.

Tauss wird gehängt, und er hat es nicht besser verdient. Allerdings baumelt er wegen des falschen Delikts. Ich fürchte, daß der Tag, an dem das Parlament seine Immunität aufhob, kein guter Tag für die Freiheit in Deutschland war.


Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 28.03.2009 um 20.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7600

Es war zweifellos dumm, sich in diese Szene zu begeben, aber nicht unbedingt so charakterlich verkommen wie Taussens Auftritt gegen die Rechtschreibreform. Die Bestrebungen der Regierung unter dem Motto "Kampf gegen die Kinderpornographie" sind keineswegs so engelrein, wie es dem naiven Betrachter erscheinen mag. Worüber man sich mühelos im Internet informieren könnte, wenn man nicht wüßte, daß auch Suchanfragen bei Google zu Hausdurchsuchung und Verhaftung durch die Bundesanwaltschaft führen können.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 27.03.2009 um 15.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7599

Wenn die Art des Umgangs des "Volksvertreters" Tauss mit pornographischem Material eine Dummheit ist, kann auch sein Umgang mit der Rechtschreibreform als eine solche eingestuft werden.


Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 27.03.2009 um 15.08 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7598

Daß Tauss sein Bundestagsmandat aufgibt, besagt nur, daß der Druck aus der Partei auf ihn so groß wurde, daß er sich ihm beugen mußte. Die SPD kann kein prominentes Mitglied brauchen, wenn ein hartnäckiger Verdacht im Bereich Kinderpornographie besteht.

Ich würde gern noch genauer wissen, was an diesem Verdacht dran ist. Die Staatsanwaltschaft spricht ja davon, daß Tauss' Erklärungen nicht plausibel seien. Worauf gründet sich diese Einschätzung? Haben wir zu Recht vermutet, Tauss habe sich schuldig gemacht?

Dasselbe Interesse an Aufklärung und Begründung dürfte auch die SPD haben. Sie möchte sich schließlich nicht vorwerfen lassen, sie habe einen (möglicherweise) Unschuldigen "sozial exekutiert", wie Tauss sich ausdrückt. Erst wenn die Fakten öffentlich werden, kann man die Causa einordnen und ad acta legen. Die SPD wird dann allerdings damit leben müssen, daß sie offensichtlich nicht merkt, wer sich in ihren Reihen aufhält und für sie spricht. Und daß Tauss laut wie kaum ein anderer für die Rechtschreibreform in die Posaune geblasen hat, sollte nicht in Vergessenheit geraten. Aus diesem Grund hat uns Tauss ja interessiert.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.03.2009 um 14.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7597

Tauss hat seine Bundestagskandidatur aufgegeben. Damit können wir diesen Fall wohl zu den Akten legen.


Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 23.03.2009 um 17.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7590

Und H.S. weiß offenbar gar nicht, daß er hier sein "wir" hätte groß schreiben müssen, auch nach der "Reform"!


Kommentar von H.S., verfaßt am 23.03.2009 um 16.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7589

Und wir wissen ja, daß für Ickler der Rechtsradikalismus mindestens schon bei Seehofers CSU beginnt (siehe Icklers Einlassungen zum politischen Aschermittwoch). Glücklicherweise hat sich Ickler noch nie des Beifalls von Seehofer erwehren müssen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.03.2009 um 05.14 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7587

Über die persönlichen Verfehlungen unserer Mitstreiter lassen wir uns natürlich nicht öffentlich aus. Warum sollten wir? Nur gegen Beifall von der falschen Seite (Rechtsradiakale) haben wir uns manchmal wehren müssen.
Ich bin nicht die Bundesrepublik und gehöre nicht dem Justizapparat an. Darum sind Unschuldsvermutungen für mich nicht maßgebend, ich darf auch Schuldvermutungen äußern. Da ich nicht im gerichtlichen Sinn urteile, kann ich auch nicht vorverurteilen.
Im übrigen sollte man auch nicht vergessen, daß hinter Durchsetzung und Ablehnung der Rechtschreibreform sehr ungleiche Machtverhältnisse stehen. Da mag man eine gewisse polemische Einseitigkeit verzeihen. Wir kämpfen ja wie Anwälte und haben keine richterlichen Pflichten. Unfair sind wir in diesen vierzehn Jahren aber wohl kaum gewesen.


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 20.03.2009 um 20.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7586

"Dieser Grundsatz [der Unschuldsvermutung] muß von der Bundesrepublik ... befolgt werden."

Herr Höher, sie bringen es auf den Punkt. Und was bedeutet das für Sie und mich? – Es bedeutet, daß wir klug beraten sind, vor einer rechtskräftigen Verurteilung von Tauss öffentlich von ihm z.B. nicht als einem Kinderpornographiehändler, sondern als einem mutmaßlichen Kinderpornographiehändler zu sprechen, bzw. als einer Person, der die Staatsanwaltschaft entsprechendes vorwirft, weil sie es, nun ja, eben: vermutet. Andernfalls liefen wir Gefahr, von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf Antrag von Herrn Tauss wegen einer Straftat gegen dessen Ehre verurteilt zu werden.

Das ist aber auch alles. Unschuldsvermutung bedeutet nicht, daß, wer sich über den Fall von Tauss äußert, die Vermutung seiner Unschuld zu vertreten habe.


Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 20.03.2009 um 17.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7585

Ohne mich mit einer eigenen Meinung zum Thema Tauss einmischen zu wollen, gebe ich Herrn Bärlein nur folgendes zu bedenken:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, Artikel 11, Absatz 1)

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. (Europäische Menschenrechtskommission, Artikel 6, Absatz 2) (Quelle für beide Zitate: Wikipedia)

Dieser Grundsatz muß von der Bundesrepublik als einem Mitglied des Europarates befolgt werden.


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 20.03.2009 um 12.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7584

Aber Herr Mahlmann, Sie haben doch schon eine Antwort auf Ihre Frage bekommen. Auffällig ist immerhin der Widerspruch zwischen Taussens jetzigem Anspruch, als Abgeordneter alles ganz genau wissen und sich aus erster Hand informieren zu müssen, um seiner Aufgabe gerecht werden zu können, und dem Umstand, daß seine Ignoranz in Rechtschreibdingen ihn damals nicht daran hinderte, lautstark eine Meinung über diese zu vertreten.

Im übrigen bedeutet "Unschuldsvermutung" nicht, daß bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nichts anderes als Unschuld vermutet werden darf. Trotzdem, da gebe ich Ihnen recht, ist der (gegenwärtige) Fall Tauss keineswegs klar. Die von ihm zu seiner Verteidigung vorgebrachte Geschichte ist so bizarr und zugleich so schlüssig, daß sie eigentlich nur wahr sein kann, und umgekehrt setzt ihre Erfindung ein Ausmaß an Dreistigkeit voraus, das nicht einmal Tauss ohne weiteres zuzutrauen ist.

Die weiteren Schachzüge sowohl des Abgeordneten als auch seiner Widersacher (innerhalb wie außerhalb der Justiz) versprechen, ebenso unterhaltsam wie lehrreich zu werden. Sie im einzelnen zu verfolgen, und auch insoweit gebe ich Ihnen recht, würde hier jedoch zu weit führen.


Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 20.03.2009 um 11.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7583

Daß Tauss bereits zugegeben hat, kinderpornographisches Material auch versandt zu haben, hatte ich nicht mitbekommen; jetzt bin ich schlauer.
Allerdings ist dadurch die Frage der Schuld umso aktueller. Schließlich kommt es nicht nur darauf an, was jemand tut, sondern auch auf Tatumstände, Absichten und Ziele.
Ich werde mich nicht anschicken zu beurteilen, wie sinnvoll das, was Tauss getan hat, im Sinne kriminalistischer Ermittlung zur Aufklärung von Straftaten war. Ich lasse jedoch auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten. Ich wende mich gegen Vorverurteilungen. Auch den Pyromanenvergleich von Herrn Künzer halte ich für unangebracht.

Überdies frage ich mich: Wäre an dieser Stelle ebenso über Tauss gesprochen worden, hätte er sich als strikter Rechtschreibreformgegner hervorgetan?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.03.2009 um 16.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7582

Tauss hat zugegeben, das Zeug gekauft und auch verschickt zu haben, um Zugang zu dem Sumpf zu bekommen, den er trockenlegen wollte. (Zeitungsberichte über seinen Auftritt um den 12. März herum). Das Verhalten ist nicht strittig, nur die Beurteilung. Wir hätten ihn hier auch früher nicht erwähnt, wenn er sich nicht im Namen der Kinder für die Rechtschreibreform und - sehr scharf - gegen deren Kritiker starkgemacht hätte. Da gibt es schon Zusammenhänge und auch ein Glaubwürdigkeitsproblem für den allzu selbstgewissen "König der Zwischenrufer".


Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 19.03.2009 um 11.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7581

Soweit ich weiß, wird ihm der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Zugegeben hat er nur den Besitz. Bei der Strafwürdigkeit und der Strafbemessung geht es neben der Frage, ob die Tat strafbar ist, um die persönliche Schuld des Täters.

Unabhängig davon interessiert mich Taussens Privatleben auch nicht im Hinblick darauf, daß er sich zur Rechtschreibreform geäußert hat. Was Aust, Zehetmair, Gallmann etc. pp. privat tun, kümmert mich gleichfalls nicht die Bohne.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.03.2009 um 04.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7580

Tauss hat ja zugegeben, was ihm vorgeworfen wird, er sieht bloß nichts Strafwürdiges darin. Insofern ist die Unschuldsvermutung hier fehl am Platz. Übrigens würde mich das Privat- und Intimleben des Politikers selbstverständich nicht interessieren, wenn er nicht in unseren Angelegenheiten den Mund so vollgenommen hätte.


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 18.03.2009 um 15.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7579

Tauss nimmt auf der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl den Platz 7 ein, der als absolut sicher gilt. Dieser Platz ist der stärkste Trumpf, den der Abgeordnete im Konflikt mit seiner eigenen Partei auf der Hand hat, gerade deshalb, weil er für die SPD obsolet geworden ist. Mal abwarten, was er aus der Situation macht. Eine baldiger und bedingungsloser Verzicht auf das Mandat ist jedenfalls eher unwahrscheinlich.


Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 18.03.2009 um 10.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7578

Auch für Herrn Tauss gilt die Unschuldsvermutung. Und kümmerliche Einlassungen gegen die Vorwürfe sind kein Indiz für seine Schuld.

Die Angelegenheit wird auf der anderen Seite gewiß ausreichen, daß er politisch erst einmal weg vom Fenster ist. Die Genossen werden ihm einen Listenplatz ganz hinten zuweisen – das reicht, um ihn geräuschlos kaltzustellen.


Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 15.03.2009 um 19.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7577

Der Stern von Jörg Tauss hat offensichtlich schon vor ein paar Monaten zu sinken begonnen (Meldungen vom 28. November 2008):

http://www.heise.de/newsticker/Joerg-Tauss-spricht-in-der-SPD-Fraktion-nicht-mehr-fuer-Datenschutz--/meldung/119631

bzw.

http://blog.kooptech.de/2008/11/spd-fraktion-kuendigt-ihrem-langjaehrigen-datenschutzexperten/


Kommentar von Matthias Künzer, verfaßt am 15.03.2009 um 14.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7576

Zu seinen Einlassungen: warum gehen Pyromanen gerne zur Feuerwehr?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.03.2009 um 16.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7575

Tauss soll der erste Bundestagsabgeordnete mit Internet-Präsenz gewesen sein. Auf selbiger bietet er jungen Leuten eine Praktikantenstelle in seinem Abgeordnetenbüro an. Die Bewerber sollen "verantwortungsbewußt" sein, wie es überraschenderweise zwischen all dem Reformschrieb heißt. Allerdings sei er bis Mitte 2009 ausgebucht. Aber wer glaubt, daß Tauss dann noch im Bundestag sitzt? Seine bisherigen Einlassungen waren ja noch kümmerlicher als das Vergnügen, das er sich möglicherweise mit seinen Schmuddeldateien verschafft hat.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.03.2009 um 16.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7567

Tauss hat sich schon immer um Schüler gekümmert, besonders um deren Rücken. Das fällt mir jetzt wieder ein, hatte ich mir doch vor Jahren noch folgende Pressemitteilung aus der SPD-Fraktion gespeichert:

"Rechtschreibreform: Sonderweg von Bayern und NRW verunsichert Lehrer und Schueler
 
Anlaesslich der verpflichtenden Einfuehrung der neuen Rechtschreibung erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joerg Tauss:
 
Die Weigerung der unionsgefuehrten Laender Bayern und Nordrhein-Westfalen, den Beschluss der letzten Ministerpraesidentenkonferenz zur verpflichtenden Einfuehrung der neuen Rechtschreibung umzusetzen, kann nur mit Kopfschuetteln zur Kenntnis genommen werden. Erstens ist der Beschluss mit ihrer Beteiligung gefasst worden. Es ist daher ein Affront gegenueber den Ministerpraesidentenkollegen, wenn Stoiber und Ruettgers sich nach Gutduenken ihrer Verantwortung entziehen und gemeinsam gefasste Beschluesse aus politischer Opportunitaet einfach ueber Bord werfen. Dieser Sonderweg schadet dem Bildungsfoederalismus und fuehrt direkt zurueck in eine laehmende bildungspolitische Kleinstaaterei.
 
Zweitens ist offenkundig, dass der Sonderweg jeder sachlichen Grundlage entbehrt. Die nun verpflichtend eingefuehrten Elemente der Rechtschreibreform sind unstrittig und an ihnen wird sich nichts mehr aendern, jeder weiss das. Es ist schon erstaunlich, wie viel Aufwand und Energie die unionsgefuehrten Laender immer wieder in diese Debatte investieren und das Thema Rechtschreibreform hochziehen. Man koennte meinen, Deutschlands Zukunft haenge allein von dieser Frage ab. Das tut sie nicht.
 
Stoiber und Ruettgers instrumentalisieren die Rechtschreibreform und versuchen sie immer wieder populistisch auszunutzen. Zurueck bleiben weiter verunsicherte Lehrerinnen und Lehrer und Schuelerinnen und Schueler, auf deren Ruecken Stoiber und Ruettgers eine Scheindebatte anzetteln wollen. Die Zeche zahlen wie so oft bei der Union die anderen." (1.8.2005)

Allerdings dachte ich, Tauss hätte auf seinem Dienstcomputer hauptsächlich orthographische Literatur gespeichert, weil er sich doch auf diesem Gebiet so gut auskennt.


Kommentar von R. M., verfaßt am 05.03.2009 um 14.16 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#7566

Gegen Jörg Tauss MdB läuft gegenwärtig ein Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen eine Durchsuchung seines Büros durchgeführt wurde. Medienberichte besagen, daß Tauss des Besitzes von »Kinderpornografie« verdächtigt wird. Das f könnte ihm ein kleiner Trost sein.


Kommentar von R. M., verfaßt am 19.01.2006 um 17.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#2697

Aus dem vorläufigen Protokoll der Bundestags-Plenarsitzung vom 19. Januar 2006:

»Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Tauss, es wäre schon gut, wenn Sie sich jetzt wenigstens entschließen könnten, ob Sie telefonieren oder Zwischenrufe machen wollen.
(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)«


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.12.2005 um 10.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#2606

Tauss hatte damals behauptet, nur 0,5 % des Wortschatzes seien von der Reform betroffen. Auf meinen Hinweis, daß er sich um eine Größenordnung verrechnet habe, antwortete er am 10.12.2004, er habe die s-Schreibung und die Silbentrennung herausgerechnet. Dann fuhr er fort:

"Da sich die RS- Reform m. E. bewährt hat und Sie den KMK - Beschluss falsch interpretieren, wird es keine Rückkehr zur alten Rechtschreibung geben. Ich bin froh, dass dieses unnuetze Sommertheater damit nun auch sein Ende gefunden hat."

Inzwischen ist das Ganze derart ins Rutschen geraten, daß er sich eine neue Formel zurechtlegen muß, die er dann lautstark verkünden kann. Das nächste Sommertheater kommt bestimmt.
Es ist, nebenbei bemerkt, ziemlich lustig, mit welcher Regelmäßigkeit um jeden 1. August herum (das Datum haben sich die Kultusminister ausgesucht) auf interessierter Seite von "Sommertheater" die Rede ist und wie die Neuregelung aus jedem Sommertheater gerupfter hervorgeht, als sei es doch eher ein Sommergewitter gewesen.


Kommentar von Jörg Metes, verfaßt am 28.12.2005 um 09.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#2605

Seit dem 10. Dezember 2005 ist Jörg Tauss auch Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg.


Kommentar von Jörg Metes, verfaßt am 15.07.2005 um 15.09 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#1177

Einem dpa-Bericht vom 14. 7. 05 zufolge gilt Jörg Tauss überhaupt als »König der Zwischenrufer«. Selbst seiner Mutter ist sein Gepöbel peinlich - was Tauss wiederum nur noch stolzer macht. Dem Mann ist nicht zu helfen.


Kommentar von Michael Krutzke, verfaßt am 07.12.2004 um 15.08 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=157#107

Ausweislich seiner Homepage ist Herr Tauss ein tüchtiger, strahlender und energischer Abgeordneter. Ebendort findet sich ein "Ausschuss" am anderen, der sich seiner Mitwirkung erfreuen darf. Sein Lebenslauf weist ihn als Mehrfachtalent für das aus, was sich laut Sitzungsprotokoll als "22 Zwischenrufe in knapp 30 Minuten" zusammenfassen läßt. Wer das als Pöbelei verunglimpft, der möge doch bedenken, daß dieser Volksvertreter offenbar nur ein Modell von dem Niveau skizziert hat, auf dem er sich die Bildung im besonderen (hier Meinungs-) und womöglich auch im allgemeinen vorstellt. Schließlich ist Herr Tauss zuvorderst am "Ausschuss" für Bildung, Forschung und so weiter, aber auch an dem für Kultur und einiges mehr beteiligt, deren Bennennung ja schon das Ergebnis - wenigstens in Teilen - vorwegnimmt. Nicht, oder selektiv zuhören, auf klare Fragen nicht antworten und munter das absondern, was gerade im Hirn herumbläht - welcher Lehrer fühlte sich da nicht an seine Lieblingsschüler erinnert, die sich tagtäglich gegen die Zumutungen eines disziplinierten Unterrichts engagieren?

Bewundernd schließe ich mich dem Urteil eines Blasmusikerverbandsvertreters aus Karlsruhe an, der da feststellt, "Tauss der tut was", sei kein leerer Spruch ... (Quelle: www.tauss.de)



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