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Blüthen der Thorheit

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15.11.2004
 

Die Diskriminierung geht weiter
Auch rechtschreibschwache Straftäter benachteiligt

»Mangelnde Rechtschreibkenntnisse«, meldet die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westhessen, ließen unlängst einen Betrugsversuch in der Gemeinde Weilmünster-Langenbach scheitern.


»Betrügerische Spendensammler mit mangelhaften Deutsch-
Kenntnissen


Weilmünster-Langenbach 25.10.04, 18.45 Uhr

Ihre mangelnden Rechtschreibkenntnisse verhinderten letztlich den Erfolg – auf betrügerische Art an Spendengelder zu gelangen. Die drei jugendlichen Täter, ein Mädchen und zwei Jungen im Alter von 16- 17 Jahren, hatten einer Anwohnerin erzählt, dass sie für das DRK sammeln würden und ihr eine Spendenliste zum Unterschreiben gegeben. Allerdings hatten sie hier das DRK als „Deutsche rote Kreutz“ geschrieben. Auf die „falsche“ Schreibweise angesprochen gaben sie ihr Vorhaben auf und flüchteten.«


Was lehrt uns diese Geschichte?

Vor allem doch wohl, daß es dank »einer immer noch völlig unzureichend reformierten Orthographie« (Katharina Rutschky) auch und gerade im Strafverfolgungsbereich nach wie vor möglich ist, »die Qualität eines Menschen an seinen „Rechtschreibleistungen“ fest zu machen« (Ex-Bundeselternratsvorsitzende Renate Hendricks). Rechtschreibschwache Kriminelle bleiben gegenüber rechtschreibsicheren weiter gesellschaftlich benachteiligt.

Wie lange noch? Viele Ungerechtigkeiten hat das neue Antidiskriminierungsgesetz bedacht - diese nicht.




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Kommentare zu »Auch rechtschreibschwache Straftäter benachteiligt«
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Kommentar von Rominte van Thiel, verfaßt am 16.11.2004 um 15.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=28#18

Köstlich, köstlich, dieser Kommentar.

 

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