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Neues aus dem Rat - von Theodor Ickler

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24.01.2012
Geschichtspolitik
Zur Strafbarkeit historischer Irrlehren

Viele Beobachter haben mit Recht darauf hingewiesen, welche fatalen Folgen es haben kann, wenn man die Verbreitung historischer Irrlehren unter Strafe stellt. Bei "Holocaust" und Armeniervernichtung wird man ja nicht stehenbleiben können.
Unter "Völkermord" zeigt schon der Wiki-Eintrag, wie kompliziert das werden kann. Pol Pot bringt man gerade noch unter ("Autogenozid"), aber es fällt doch auf, daß die Taten von Väterchen Stalin und dem Großen Steuermann durch den Rost fallen. Auch dürfte sich kaum eine europäische Regierung des Luxus leisten, das große und immer größer werdende China an den Pranger zu stellen. Es reicht gerade noch dazu, gegen die Türkei Stimmung zu machen, weil man sie aus der EU heraushalten will.
An historischen Diskussionen sollte man sich nicht mehr beteiligen, wenn man nicht ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen will. Was war noch mal die große Leistung Napoleons? Wie viele Hexen und Ketzer wurden verbrannt? Und der heuer gefeierte Alte Fritz (für den mein lieber Schwiegervater einst vom Pferd gefallen ist – nämlich als Stuntman in Otto-Gebühr-Filmen)?
Man müßte seitens der EU oder UN ein Standardgeschichtswerk verfassen, in dem die verbindliche Wahrheit für alle Völker und Zeiten aufgeschrieben ist, und wer was anderes sagt, wird bestraft.

Kurzum, solche Gesetze werden die Diskussionskultur verändern, und da wir sowieso schon zuviel Politische Korrektheit haben, sollte man anfangen, sich Sorgen zu machen.



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Kommentare zu »Geschichtspolitik«
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Kommentar von R. M., verfaßt am 24.04.2012 um 22.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#20549

Es ist überhaupt nicht überraschend, wenn ein britischer Autor für Meinungsfreiheit eintritt.
 
 

Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 24.04.2012 um 19.44 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#20548

Ein Blick über die Sprachgrenze hinaus: Der Kolumnist Geoffrey Alderman im Jewish Chronicle (JC).

(Da die Mitleser viel besser Englisch können als ich, wage ich nicht, zu übersetzen. Auch hebe ich nichts hervor. Könnte ich es, täte ich "surprise, surprise!" auf Schriftstärke 36 hieven! )


Denial is not a criminal matter.

Legislating against deniers of the Holocaust is part of a dangerous trend.

By Geoffrey Alderman, October 30, 2008
Follow The JC on Twitter

In its issue of October 3, the JC ran the story of the arrest, at Heathrow airport on an EU warrant issued by the German government, of a German-born Holocaust-denier, Frederick Toben. Mr Toben is actually an Australian citizen. No matter; he arrived at Heathrow from the USA, en route to Dubai. The Metropolitan Police arrested him because the German government alleges that he has persisted in posting material on the internet denying or "playing down" the Nazi Holocaust of the Jews.

In 1999, Mr Toben served a term of imprisonment in Germany after publishing pamphlets denying that mass murders of Jews were carried out at Auschwitz. Following his appearance before London magistrates earlier this month, a spokesperson for the Community Security Trust was quoted as having praised the action of the British authorities in executing the EU warrant and as having expressed the hope "that the German law will take its course".

I hope that nothing of the kind befalls Mr Toben. I hope that the extradition warrant is quashed, so that Mr Toben is once again free to roam the world denying the Holocaust to his heart's content. I also hope that not only will this kind of incident never happen again in this country, but that the British government will demand that German (and Austrian) laws criminalising Holocaust-denial are repealed at the earliest possible moment.

A great deal has been written in the press about Toben's disgraceful treatment. My fellow JC columnist Melanie Phillips has rightly condemned this treatment as a denial of free speech. On October 10, Anshel Pfeffer correctly argued in the JC that prosecuting Holocaust-deniers is a waste of money, serving only to give these odious cretins the attention they crave. With all of this I heartily agree. But my worries about the Toben case go much deeper.

My worries have to do with the alarming tendency of nation-states to criminalise the past and, in particular, with a wretched proposal now under consideration by the European Union, to compel EU member states to enforce particular interpretations of history under the guise of "combating racism and xenophobia". This proposal emanates (surprise, surprise!) from the German government, whose justice minister apparently wants to bring about a state of affairs in which "publicly condoning, denying or grossly trivialising crimes of genocide, crimes against humanity and war crimes" would, throughout the EU, be punishable by between one and three years' imprisonment.

Ask yourself how such a mad law might be enforced, and with what result. Ask yourself who will decide whether a particular historical event amounts to a "genocide". Ask yourself by what grotesque yardstick a trivialisation of, say, a war crime amounts to a "gross" trivialisation.

But as you begin to answer these questions, bear the following in mind. In Turkey, it is currently a criminal offence to assert that Ottoman treatment of the Armenians 90 or so years ago amounted to genocide. But in Switzerland it is a criminal offence to assert the precise opposite. In France, in 1995, the distinguished Jewish historian of the oriental world and of Islam, Bernard Lewis (born in Stoke Newington and now professor at Princeton University), was actually convicted for having written an article (in Le Monde) arguing that, although the Armenians were brutally repressed, this did not amount to a genocide because the massacres that took place were neither government-controlled nor sponsored.

As the distinguished British historian Timothy Garton Ash (a professor at Oxford) recently reminded us in The Guardian (October 16), according to a French law promulgated in 2001, slavery has been designated as a crime against humanity. If, while on holiday in France, I am overheard casually denying that slavery did in fact amount to a crime against humanity, do I risk being hauled before the French courts? And if I escape to England will the boys in blue arrest me here on a French-inspired EU extradition warrant? Or suppose I declare that the killing of Palestinians at Deir Yassin in 1948 did not actually amount to a war crime. If the EU proposal were implemented, would I face imprisonment, just because I had exercised my professional judgment in a way that upset Arab propagandists?

The task of the historian is to investigate, confront, challenge and, if necessary, correct society's collective memory. In this process, the state ought to have no role whatever, none at all. Certainly not in the UK, which delights in presenting itself as a bastion of academic freedom.
 
 

Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 04.02.2012 um 19.53 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#20003

Der Teufel steckt im Detail. Diese Weisheit dürfte den hier Mitlesenden bekannt sein. Die zu verifizierende These, z.B: mit Heyse wird alles ganz einfach, ist leicht formuliert, doch dann fängt die Arbeit im vergleichsweise stillen Arbeitszimmer erst an. Wissenschaftler kennen das.

Schwieriger haben es Juristen. Das neue, mit ihrer Hilfe formulierte Gesetz muß sich sogleich in der rauhen Wirklichkeit bewähren. Die üblichen Gutachten zur Folgenabschätzung können nur beraten.

Das Leugnen eines Völkermordes ist verboten und steht künftig unter Strafe.

Doch nicht nur, wann genau fängt der Völkermord an, sondern auch: Wann fängt das Leugnen an? – Leugnet der Journalist Fritjof Meyer den Holocaust, wenn er in der u.a. von Süßmuth herausgegebenen Zeitschrift „Osteuropa“ behauptet, die Zahl der in Auschwitz zu beklagenden Opfer seien nicht nur nicht 4 Mio, wie anfangs geglaubt, auch nicht 1,5 Mio, wie heute offizielle Geschichtsschreibung, sondern „nur“ ca. 500.000?

Hier wird es für den Richter knifflig. Er muß sich die Frage stellen, welche Folgen die Revision im Detail hat.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 30.01.2012 um 23.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#19985

Die Österreicher haben Friedrich II. vermutlich auch anders gesehen als die Preußen, so wie die Deutschen Ludwig XIV. anders sehen als die Franzosen. Na und?
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 30.01.2012 um 15.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#19984

Zur gegensätzlichen Wahrnehmung von Friedrichs Person und Politik in Deutschland und Polen steht heute eine interessante Buchbesprechung in der Südd. Zeitg. unter "Das politische Buch".
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 28.01.2012 um 20.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#19977

Die Berliner Zeitung hat seinerzeit davon berichtet. (Nicht daß das irgendetwas ausgemacht hätte.)
 
 

Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 28.01.2012 um 19.14 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#19976

Der folgende Aufruf französischer Historiker aus dem Jahr 2007 erschien unter anderem in der Pariser Zeitung „Liberation“ und fand im akademischen Rahmen starke Beachtung.

Die reformiert schreibende Presse in Deutschland hat meines Wissens ihre Leser nicht davon in Kenntnis gesetzt.

~

Freiheit für die Geschichtswissenschaft!

Bestürzt über die immer häufigeren politischen Eingriffe bei der Beurteilung geschichtlicher Ereignisse und betroffen über die Gerichtsverfahren gegen Historiker, Forscher und Verfasser, wollen wir an folgende Grundsätze erinnern:

1. Die Geschichtswissenschaft ist keine Religion. Der Historiker akzeptiert kein Dogma, er respektiert keine Gebote, er kennt keine Tabus. Er kann Anstoß erregen.
2. Die Geschichtswissenschaft ist keine moralische Instanz. Es ist nicht Aufgabe eines Historikers, zu preisen oder zu verdammen. Er erklärt.
3. Die Geschichtswissenschaft ist nicht der Sklave des Zeitgeistes. Der Historiker überlagert nicht die Vergangenheit mit den heutigen ideologischen Begriffen und fügt keine jetzigen Empfindsamkeiten in die Ereignisse der Vergangenheit ein.
4. Die Geschichtswissenschaft kann nicht die Aufgabe des Gedenkens wahrnehmen. Der Historiker sammelt bei seiner wissenschaftlichen Arbeit die Erinnerungen von Menschen, er vergleicht sie miteinander und stellt sie den Dokumenten, den Gegenständen und ihren Spuren gegenüber und stellt die Tatsachen fest. Die Geschichte berücksichtigt Erinnerungen, aber sie beschränkt sich nicht darauf.
5. Die Geschichtswissenschaft kann nicht Objekt der Justiz sein. In einem freien Staat steht es weder den Parlament noch der Justiz zu, die historische Wahrheit festzulegen. Die Vorgehensweise des Staates ist – selbst wenn sie von den besten Absichten beseelt ist – nicht die Vorgehensweise der Geschichtswissenschaft. Wir verlangen die Abschaffung dieser gesetzlichen Bestimmung, die eines demokratischen Regimes unwürdig ist.

~

Offenbar hat Hoimar von Ditfurth recht mir seinem pessimistischen Befund, daß „die Aufklärung letztlich spurlos am Homo sapiens vorbeigegangen“ ist. (Hoimar von Ditfurth, Innenansichten eines Artgenossen, Düsseldorf 1989, Kapitel: Goethe auf der Couch)
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 25.01.2012 um 17.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1494#19955

Was war noch das Verdienst des Deutschen Ritterordens? Warum ist dieser Name ein Reizwort für alle Polen? Warum gibt es in fast jeder polnischen Stadt einen Grunwaldplatz? Warum konnte sich die normannische Gründung der Kiewer Rus und die schwedisch-finnische Herkunft des Namens Rus erst nach dem Ende der Zarenherrschaft UND der Sowjetunion durchsetzen? (logisches UND)
 
 

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