zurück zur Startseite Schrift & Rede, Forschungsgruppe dt. Sprache    FDS - In eigener Sache

Neues aus dem Rat - von Theodor Ickler

Die neuesten Kommentare


Zum vorherigen / nächsten Tagebucheintrag


Zu den Kommentaren zu diesem Tagebucheintrag | einen Kommentar dazu schreiben


03.04.2006
Verfassungsklage

Auf diese Meldung habe ich lange gewartet:
Nachdem die Ministerpräsidenten beschlossen haben, ab 1. Januar 2007 von Internetbenutzern Fernsehgebühren zu verlangen, hat nun ein frisch gegründeter Verein dagegen Verfassungsklage erhoben (Meldung in der FAZ vom 1. April, näher unter www.vrgz.org). Ich weise hier auf diesen Vorgang hin, weil für mich und sicher auch für andere das Internet in Zukunft noch wichtiger werden wird, wenn wir nämlich die letzten Zeitungsabonnements wegen der Rechtschreibreform gekündigt haben.

Ich bin Hörfunkteilnehmer und zahle dafür Gebühren. Ob ich mit meinem PC Fernsehen empfangen könnte, weiß ich nicht und will es nicht wissen, denn wir haben uns vor 27 Jahren gegen das Fernsehen entschieden. Dagegen nutzen wir das Internet täglich zur Information und zum Einkaufen, und außerdem führe ich dort mein „Rechtschreibtagebuch“. Unsere Kinder werden in der Schule aufgefordert, zu bestimmten Themen im Internet zu recherchieren. Das Internet gehört heute zweifellos zur „Grundversorgung“, das Fernsehen dagegen nicht. Ich habe die Rundfunkanstalten nicht darum gebeten, ihr TV-Angebot ins Netz zu stellen, und bin fest entschlossen, niemals für etwas zu bezahlen, was ich nicht bestellt habe. Eigentlich war ich darauf vorbereitet, von der Gebühreneinzugszentrale verklagt zu werden, aber die jetzt angestrengte Verfassungsklage ist vielleicht der bessere Weg.

Ich werde diese Klage durch eine Spende unterstützen, schon weil mir hier derselbe Ungeist wie bei der Rechtschreibreform am Werke zu sein scheint. Auch die haben wir nicht bestellt und sollen trotzdem dafür bezahlen.



Diesen Beitrag drucken.


Kommentare zu »Verfassungsklage«
Kommentar schreiben | älteste Kommentare zuoberst anzeigen | nach oben

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.03.2012 um 08.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#20219

Die Praxisgebühr soll beibehalten werden. Es ist eigentlich seltsam, daß schon der Versuch, eine Dienstleistung (für die man ohnehin bezahlt hat oder bezahlen wird) in Anspruch zu nehmen, gebührenpflichtig ist. Daran zeigt sich, wie marktfremd das Gesundheitswesen organisiert ist. Zugrunde liegt die Ideologie, Gesundheit dürfe, ebenso wie Bildung, nichts kosten. Natürlich kostet sie denn etwas, und zwar um so mehr, je entschiedener sie nichts kosten darf. Das Geld muß also auf recht krummen Wegen eingetrieben werden. Auch für Bildung soll man sein Geld nicht ausgeben dürfen. Bleibt kaum noch etwas, wofür es sich zu arbeiten lohnt.

Noch weiter ist es mit den Fernsehgebühren getrieben. Hier soll nicht erst der Versuch des Fernsehempfangs, sondern schon die Existenz des Angebots gebührenpflichtig werden. Das wäre so, als wenn ich, bloß weil ich das hiesige Ärztehaus betreten könnte, eine regelmäßig wiederkehrende Gebühr zu entrichten hätte. Das ist keineswegs absurd. Man könnte ja gleich alle Ärzte und ebenso das Fernsehen vom Staat, also aus Steuermitteln bezahlen, wie in einigen Ländern üblich. Das sollte man dann aber ehrlich sagen und nicht diese absurden Konstruktionen verfechten wie jetzt bei uns.
 
 

Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 07.12.2008 um 22.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#13555

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) gibt es leider nicht mehr – und das schon lange, wie ich aber erst jetzt merke (siehe http://www.vrgz.de/).
 
 

Kommentar von F.A.Z., 15.08.2006, Nr. 188 / Seite 34, verfaßt am 15.08.2006 um 13.05 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#5330

Auf dem Prüfstand
Länder beraten PC-Gebühr neu

Die umstrittene Einführung der Rundfunkgebühr auf Computer mit Internetzugang kommt auf den Prüfstand. Nach einer Beratungsrunde am Montag in Mainz hieß es, das Thema stehe im September auf der Tagesordnung der zuständigen Rundfunkkommission der Länder. Deren Vorsitzender ist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck. Bislang hatten die Bundesländer die zusätzliche Gebühr dagegen einhellig verteidigt. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich jedoch abgezeichnet, daß mehrere Länder nicht mehr an der Zusatzabgabe, deren Einführung bisher für Januar 2007 geplant ist, festhalten wollen (F.A.Z. vom 12. August).

"Es gibt keine einheitliche Linie der Länder mehr", heißt es aus Verhandlungskreisen. Anfang September wollen auch die ARD-Intendanten über mögliche Kompromisse bei der Computergebühr beraten. Als denkbar gilt unter anderem, daß die Einführung der Computergebühr abermals verschoben wird. Nach den bisherigen Plänen der Länder soll die Rundfunkgebühr von zur Zeit 17,03 Euro im Monat vom kommenden Jahr an auch auf Computer und Handys mit Internetzugang erhoben werden. Privathaushalte, die bereits Rundfunkgebühr zahlen, sollen davon nicht betroffen sein. Doch wehren sich vor allem Unternehmen, die in Zukunft zur Kasse gebeten werden sollen, heftig gegen die Regelung. theu.
 
 

Kommentar von Christoph Kukulies, verfaßt am 01.06.2006 um 17.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#4243

Liebe Frau Morin,

seit Aufkommen des "Word Wide Web" versuchen die Rundfunkanstalten ständig über ihren Auftrag hinauszuschießen und haben panische Angst, daß das Medium Internet ihnen den Rang abläuft. Deshalb definieren sie eigenmächtig ihren Staatsauftrag über das ihnen aufgetragene Maß hinaus und betätigen sich zunehmend als Dienstanbieter über ihre Webseiten (Kochrezepte, Chat, Nachrichtenschnippsel). Also auch der Webauftritt der Sendeanstalten scheint als "Rundfunk" definiert zu werden.

Jeder internetfähige Computer wird somit zum Empfangsgerät.
Meines Erachtens ein Fehlentwicklung, die schnellstens korrigiert gehört.
 
 

Kommentar von Ursula Morin, verfaßt am 01.06.2006 um 17.01 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#4242

Mir ist nicht ganz klar, wie man solche Gebühren motivieren möchte. Man braucht zum Empfang meines Wissens entsprechende Ausstattung für den PC. Ich habe z.B. noch nicht einmal eine Audio-Karte, weil ich nicht an Musik übers Internet interessiert bin. Man müßte dann praktisch auch gezwungen werden, diese Ausstattung zu kaufen, denn für einen nicht "TV-fähigen" PC kann man doch keine Gebühren verlangen, oder?
 
 

Kommentar von Frank Dreyer, verfaßt am 01.06.2006 um 16.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#4240

Es gibt gute Gründe, anzunehmen, daß die GEZ-Zwangsgebühr für PCs ab 2007 in jedem Fall verfassungswidrig ist. Zudem verstößt sie garantiert gegen den EU-Gleichheitsgrundsatz. Der Rundfunkstaatsvertrag ist zudem Ländersache - doch nur der Bund darf (evtl.) solcherlei Abgaben überhaupt einführen usw. usw. usw.
Ich habe vor rund 15 Jahren das Fernsehen abgeschafft, bin seit mehr als 10 Jahren im Internet aktiv, arbeite mit meinem PC und werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, falls erforderlich, um mich gegen die Zwangsabgabe für dieses überflüssige GEZ-Ding (G wie Gier, E wie Erpressung Z wie zwanghaft) zur Wehr zu setzen.
 
 

Kommentar von Lost, verfaßt am 04.04.2006 um 10.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3677

Diese Idee entspricht dem Grundmuster bundesrepublikanischer Politik:
Viel Geld wird in ein ineffizientes System gesteckt, und wenn das Geld aufgebraucht ist, versuchen die Politiker, neue Geldquellen zu erschließen, anstatt endlich einmal Strukturreformen durchzuführen. Argumentiert wird dann häufig mit politischen Sachzwangargumenten.
 
 

Kommentar von tk, verfaßt am 04.04.2006 um 07.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3672

Als Fernseh- und Radioverweigerer betrifft mich das ebenso, allerdings fürchte ich, daß die Klage nicht rechtzeitig angenommen oder gar entschieden wird, um zum 1.1.2007 wirksam zu werden.

Hoffentlich reiten die nicht zu sehr auf den Problemen für Selbständige und Gewerbetreibende herum, sonst kommt am Ende heraus, daß gewerblich Internetnutzung gebührenfrei ist, private jedoch nicht!

Über Simonis’ Verständnis von Demokratie und was man davon zu halten hat, wenn ein Abgeordneter von seinem Recht auf geheime Stimmabgabe Gebrauch macht, kann man in der Berliner Zeitung nachlesen:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/
archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0314/blickpunkt/0001/index.html
 
 

Kommentar von j.k., verfaßt am 04.04.2006 um 06.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3669

Als ich die Überschrift des Themas gelesen hatte, hoffte ich eigentlich, daß es hier um eine erneute Verfassungsklage wegen der Rechtschreibreform ginge, und was ist: Um Fernsehgebühren aufs Internet.
 
 

Kommentar von Harald Keilhack, verfaßt am 04.04.2006 um 00.38 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3667

Die Kontinuität des Ungeistes hat einen Namen:
Heide Simonis, uns hinlänglich bekannte "Demokratin".
Siehe z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/18905

Für alle Freiberufler und Ich-AGler, bestimmt auch viele Übersetzer und Autoren, wird für den geschäftlichen PC noch mal die volle Fernsehgebühr fällig, auch wenn sie für ihren privaten Fernseher bereits bezahlen.

Der Grundsatz "wer bestellt, bezahlt" gilt doch ohnehin nicht in Deutschland, Herr Maturrat, siehe z.B. Schornsteinfeger, IHK-Zwangsgebühr, usw.
 
 

Kommentar von Ronald Leideck, verfaßt am 03.04.2006 um 22.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3663

Ich hoffe sehr, daß sich die Meldung nicht als Aprilscherz entpuppt! Ansonsten ist das Thema Internet-Rundfunkgebühr mindestens genauso beachtenswert wie die leidige Rechtschreibänderung.
 
 

Kommentar von H. Maturrat, verfaßt am 03.04.2006 um 19.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3657

Eine sehr begrüßenswerte Haltung! Diese von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene GEZ-Pflicht für Internet-PC ist in der Tat absurd. Bedenkt man noch, daß ja gar nicht das TV-Angebot vollständig ins Netz gestellt werden kann, da es sich beim Internet nicht um Rundfunk im eigentlichen Sinne handelt, und es auch dafür die erforderliche Bandbreite nicht gibt, damit alle potentiellen Angebotsnutzer zeitgleich darauf zugreifen könnten, faßt man sich an den Kopf. Immer wieder hört bzw. liest man, das sei dasselbe, als würden Zeitungsverlage einem ohne Bestellung ihre Produkte in den Briefkasten stopfen und man habe diese zu bezahlen.
Aber so ist das mit der per Rechtschreibreform bewiesenen Reformfähigkeit (sprich Politik gegen die Interessen der Mehrheit der Bürger). Zu dieser GEZ-Blüte dürften sich noch so manche hinzugesellen, wenn wir nicht bereit sind, z. B. endlich von den Franzosen zu lernen.
 
 

nach oben


Als Schutz gegen automatisch erzeugte Einträge ist die Kommentareingabe auf dieser Seite nicht möglich. Gehen Sie bitte statt dessen auf folgende Seite:
www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=newsB&id=481#kommentareingabe
Kopieren Sie dazu bitte diese Angabe in das Adressenfeld Ihres Browsers. (Daß Sie diese Adresse von Hand kopieren müssen, ist ein wichtiger Teil des Spamschutzes.)
Statt dessen können Sie auch hier klicken und den bei „news“ fehlenden Buchstaben von Hand im Adressenfeld hinzufügen.


Zurück zur vorherigen Seite | zur Tagebuchübersicht

 

© 2004–2013: Forschungsgruppe Deutsche Sprache e.V.

Vorstand: Reinhard Markner, Walter Lachenmann, Jan-Martin Wagner
Mitglieder des Beirats: Herbert E. Brekle, Dieter Borchmeyer, Friedrich Forssman, Theodor Ickler, Michael Klett, Werner von Koppenfels, Gustav Korlén, Hans Krieger, Burkhart Kroeber, Reiner Kunze, Horst H. Munske, Adolf Muschg, Sten Nadolny, Bernd Rüthers, Albert von Schirnding, Wieland Schmied, Christian Stetter.

Technische Betreuung / Webhosting: Schramm & Bauer GbR, Bayreuth / ALL-INKL.COM