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Theodor Ickler
Versuch eines Überblicks
Zur Revision der Neuregelung seit Juni 2004

Im Juni 2004 beschlossen die Kultusminister, den vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission mit einigen weiteren Änderungen und Ergänzungen anzunehmen. Der volle Umfang dieser ersten amtlichen Revision (nach mehreren inoffiziellen, durch Absprachen mit Duden und Bertelsmann in die Wörterbücher eingeführten) war zunächst nur aus dem Ende August 2004 erschienenen neuen Duden abzulesen. Die Neufassung der amtlichen Regeln samt neuem Wörterverzeichnis erschien Ende November auf der Internet-Seite der Kommission und ist bisher nur in dieser Form greifbar. Ob sie den Kultusministern noch einmal zur Billigung vorgelegen hat, ließ sich nicht feststellen.

Neu eingeführt ist der Begriff des Verbzusatzes, auf dessen Unentbehrlichkeit die Kritiker der Reform von Anfang an hingewiesen haben.

Der besonders problematische Paragraph 34 ist weitgehend neu gefaßt. Die Liste der Verbzusätze ist um mehr als ein Dutzend Elemente erweitert und zugleich geöffnet worden, so daß sie nunmehr nur noch als Beispielsammlung anzusehen ist. Damit werden Tausende von Zusammenschreibungen wieder möglich, die seit 1996 ausgeschlossen waren.

Wie sich bereits im vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission abzeichnete, werden in die Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung die Kriterien der Betonung und der Bedeutung eingeführt, von denen die gesamte Neuregelung eigentlich nichts wissen wollte. Die Kritiker hatten seit je auf die Wichtigkeit und praktische Nützlichkeit von Betonung und Semantik hingewiesen.

Die Reformkommission scheint sich allerdings der Tragweite dieser Zugeständnisse ebensowenig bewußt zu sein wie die Dudenredaktion.
Ein Hauptproblem der Neuregelung war von Anfang an die Unterscheidung von Verbzusatz und adverbialer Erweiterung. Die Neuregelung von 1996 stellte bekanntlich Verbzusatzkonstruktionen wie übrigbleiben, fertigstellen oder heiligsprechen mit den gänzlich anders gebauten adverbialen Erweiterungen freundlich grüßen, gründlich säubern usw. gleich und unterwarfen sie der völlig aus der Luft gegriffenen Regel, wonach Verbindungen mit Adjektiven auf -ig, -lich oder -isch getrennt zu schreiben seien: heilig sprechen usw. - Eine zweite Regel besagte, daß Getrenntschreibung eintrete, wenn der adjektivische Bestandteil steigerbar oder erweiterbar ist. (Diese Regel widerspricht großenteils der vorigen, da heilig usw. in solchen Verbindungen gerade nicht steigerbar oder erweiterbar sind.)

Dieses unbefriedigende Ergebnis führte schon 1997 dazu, daß die Kommission Änderungen für „unumgänglich notwendig“ hielt. Sie wurden jedoch von der KMK untersagt.
In der Neubearbeitung wird nun endlich festgehalten:
„Partikeln (Präpositionen, Adverbien), Adjektive oder Substantive können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. [...] Der Verbzusatz trägt den Hauptakzent.“ [§ 34] „Kennzeichnend für den Gebrauch als Adverbial ist, dass es nicht den Hauptakzent trägt und zwischen Adverbial und Verb weitere Satzbestandteile stehen können.“ [§ 34 (1) E1]

Auch nach diesen Kriterien, die beide aus der Reformkritik übernommen wurden, ist die Getrenntschreibung bei fertigstellen usw. nicht gerechtfertigt, sie bleibt eine Ausnahmeregel. Dasselbe gilt aber auch für anders gebaute Verbzusätze. Das amtliche Wörterverzeichnis und der neue Duden sehen ausdrücklich vor, daß lahm legen getrennt geschrieben wird. Der Zusatz lahm trägt den Hauptakzent und ist nicht durch weitere Satzbestandteile vom Verb zu trennen. Außerdem ist er aber auch nicht steiger- oder erweiterbar, denn in Wendungen wie völlig lahmlegen – woran die Reformer gedacht haben mögen – bezieht sich die Intensivierung auf den gesamten Komplex. Man kann nicht fragen: „Wie hat er den Verkehr gelegt? Völlig lahm.“

Folglich spricht hier und in zahllosen ähnlichen Fällen alles für die bisher übliche Zusammenschreibung. Sie wäre sogar über den bisherigen Duden hinaus noch auszuweiten, um der tatsächlichen Sprachpraxis gerecht zu werden: ernstnehmen usw.

Die Semantik wird in folgendem Fall herangezogen:
„Bei Verbindungen aus Einzelwort und adjektivisch gebrauchtem Partizip ist neben der Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, wenn die Verbindung der beiden Wörter als Einheit aufgefasst werden soll.“ [E2(2)]

Daraus ergeben sich die herkömmlichen Zusammensetzungen ratsuchend, alleinerziehend, ernstgemeint usw. Diese drei werden als Beispiele angeführt, das Wörterverzeichnis enthält 90 weitere, und im neuen Duden sind über 400 Beispiele wiedergewonnener Zusammenschreibung enthalten. Tausende von weiteren lassen sich nach demselben Muster bilden.

Damit wird die anstößige Grundregel nach § 36, wonach partizipale Verbindungen ebenso getrennt geschrieben werden wie das zugrunde liegende Verb, praktisch aufgehoben. Die Neufassung fällt aber immer noch hinter den alten Duden zurück; sie ist insofern unhaltbar, als sie die syntaktischen Bedingungen, unter denen Getrennt- bzw. Zusammenschreibung angebracht sind, nicht spezifiziert. Im vierten Bericht war immerhin schon erkannt worden, daß prädikative Verwendung des verbal konstruierten partizipialen Gefüges nicht zulässig ist: Sie ist allein erziehend. Diese Einsicht ist inzwischen wieder abhanden gekommen. Stattdessen findet man den Hinweis auf „adjektivischen“ Gebrauch des Partizips, woraus im Wörterverzeichnis schlicht der adjektivische Gebrauch des gesamten Gefüges wird, ebenso im neuen Duden. Das ist verwirrend.

Unter § 57 wird das Beispielwort In-Kraft-Treten weiterhin mit Bindestrichen geschrieben, obwohl dies in der Neufassung von § 43 ausdrücklich ausgeschlossen wird und auch der vierte Bericht diesen Fall ausführlich dargelegt hat.

Nachdem die Beispiele teilweise (aber nicht in §§ 84 und 86) von DM auf Euro umgestellt worden sind, könnte man in § 60 – nach dem Institut für deutsche Sprache – auch das Beispiel neue deutsche literatur löschen, denn diese Zeitschrift hat gerade ihr Erscheinen eingestellt.

Die reformierte Kommasetzung läuft großenteils auf Weglaßbarkeit von Kommas hinaus. Dem wird zwar durch Ratschläge zur Vermeidung von Mißverständnissen wieder entgegengewirkt, aber man fragt sich, welchen Sinn eine Neuregelung hat, die folgenden Satz als immerhin zulässig ermöglicht:
Er geht um das Haus zu finden zur Polizei. (Neues Beispiel unter § 76)

Adverbiale Infinitivsätze sollten grundsätzlich mit Kommas abgegrenzt werden, damit solche Torheiten gar nicht erst entstehen.


Das Wörterverzeichnis

Im Wörterverzeichnis fehlen jetzt die Sternchen, die auf reformbedingte Neuschreibungen hinwiesen. Der entsprechende Hinweis in den Vorbemerkungen ist gestrichen. Daher ist es nicht mehr so leicht, die Zahl der Neuschreibungen festzustellen.

Etwa 90mal wird die Zusammenschreibung von Komposita mit präpositionalem Kern ausdrücklich wieder zugelassen unter Hinweis auf den „adjektivischen“ Charakter (s.o.).

Das Wörterverzeichnis enthält den Eintrag
„achtfach § 36(2), 8fach § 41 E, 8-fach § 40(3); das Achtfache, das 8fache, das 8-Fache, um das Achtfache [größer] § 57(1)“

Die Bindestrichschreibung ist neu, die Herleitung aus § 40(3) ist unzutreffend, da es sich nicht um eine Zusammensetzung, sondern um eine Ableitung handelt. Die Reformer haben hier im Gefolge des vierten Berichts einen neuen Ausnahmetatbestand geschaffen. Der neue Duden extrapoliert mit Recht eine neue Unterregel, die nur für dieses eine Element gilt:
„K 30 3. Der Wortbestandteil »-fach« kann mit oder ohne Bindestrich an die Ziffer angehängt werden.
- 8fach oder 8-fach, 8,5fach oder 8,5-fach
Bei Substantivierungen ist nach dem Bindestrich großzuschreiben.
- das 8fache oder 8-Fache (aber: die 8fache oder 8-fache Menge)“

Es ist nicht einzusehen, warum derselbe Bindestrich nicht z. B. auch bei 80-er usw. stehen und warum er bei 8-mal nicht ebenfalls fakultativ sein soll. Laut Erörterung im vierten Bericht „ist der Wortbestandteil einer Grauzone zwischen unselbstständigem Grundmorphem und Suffix zuzuordnen.“ Dasselbe ließe sich aber auch von -jährig, -äugig und vielen anderen Bestandteilen sagen.


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