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04.02.2007
 

Anfrage an den Schweizer Bundesrat
„Der Rat für Rechtschreibung hat die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt.“

Am 20. 12. 2006 hat Filippo Leutenegger, CEO der Jean Frey AG und Gründungsmitglied der SOK, im Schweizer Nationalrat eine Anfrage zur Neuen deutschen Rechtschreibung eingereicht, die Antwort steht noch aus. Hier der Wortlaut:

Am 17. Dezember 2004 hat der Nationalrat das Postulat Riklin (04.3462 vom 27.9.2004) angenommen. Kernaussage des Postulats und der zustimmenden Stellungnahme des Bundesrats war, dass die neue Rechtschreibung nicht konsensfähig sei, dass ein Auseinanderdriften von Schule und Praxis drohe und dass das neue Regelwerk überarbeitet werden solle, namentlich im Bereich der Zusammen- und Getrenntschreibung.
Unterdessen hat der "Rat für Rechtsschreibung" mit dem dritten amtlichen Regelwerk seine Überarbeitung vorgelegt. Es soll an unseren Schulen mit Hilfe einer EDK-Handreichung und dem neuen Schweizer Schülerduden umgesetzt werden. Die drei Werke haben bereits schwere Kritik erfahren (z.B. Weltwoche vom 23. November und vom 14. Dezember).
Der Rat für Rechtschreibung hat die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Gründe:
1. Im Rat haben die an der Reform interessierten Kreise die Mehrheit. Es war unmöglich, die Fehler der Reform einfach zu beseitigen. In vielen Fällen blieben sie als angebliche Variante erhalten (der wohl bekannte Schriftsteller soll gleichviel bedeuten wie der wohlbekannte).
2. Der Rat hat auf Druck der deutschen Kultusminister seine Arbeit vorzeitig abgebrochen und Bereiche nicht überarbeitet, in die durch die Reform ebenso gewalttätig eingegriffen wurde wie bei der Zusammen- und Getrenntschreibung: es geht z.B. um die Gross- und Kleinschreibung (im Nachhinein) und das so genannte Stammprinzip (gräulich).
Fragen:
1. Stimmt der Bundesrat der Feststellung zu, dass entgegen seinem erklärten Ziel die Bedeutungsdifferenzierung durch Zusammen- und Getrenntschreibung auch mit dem dritten amtlichen Regelwerk nur ungenügend möglich ist?
2. Stimmt der Bundesrat der Feststellung zu, dass angesichts der zahlreichen Hausorthographien, die zum Teil von der amtlichen Rechtschreibung abweichen, eine konsensfähige Rechtschreibung auch jetzt nicht erreicht ist?
3. Der vom Bundesrat verlangten Bedeutungsdifferenzierung durch Zusammen- und Getrenntschreibung kommt man näher, wenn unter den vielen Varianten die herkömmliche gewählt wird. Wurde die Bundeskanzlei gemäss Empfehlung der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK) auf den minimalen Grundsatz "Bei Varianten die herkömmliche" verpflichtet?
4. Stimmt der Bundesrat der Feststellung zu, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, über die Schulen die Rechtschreibung und den Sprachgebrauch zu verändern?
5. Wird der Bundesrat darauf hinwirken, dass der Rat für Rechtschreibung in neuer Zusammensetzung das ganze Regelwerk überarbeitet?
6. Wird der Bundesrat darauf hinwirken, dass an den Schulen Bücher in herkömmlicher Rechtschreibung wieder zugelassen werden - auch aus Kostengründen?
7. Wird der Bundesrat eine Konferenz der an der Reform beteiligten Staaten einberufen, auf der die Einheitlichkeit und Sprachrichtigkeit der Rechtschreibung wiederhergestellt wird?



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Kommentare zu »Anfrage an den Schweizer Bundesrat«
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 15.02.2007 um 10.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5679

Ist hier schon mal vorgeschlagen und überlegt worden, die bewährte deutsche Rechtschreibung und Grammatik als schützenswerte und amtlich zugelassene Schrift-Mundart in Deutschland staatlich anerkennen zu lassen? Wir wollen doch als Deutsche nicht mehr als Nationalisten gelten, die nur eine einzige deutsche Einheitssprachform amtlich zulassen.


Kommentar von Biertrinker, verfaßt am 13.02.2007 um 17.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5672

Übrigens hat der Börsenverein zum Jahreswechsel auch Ilse Unruh entsorgt.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.02.2007 um 18.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5668

Zum Thema "Unruhe", wie von Frau Rolland in ihrem schönen Leserbrief dargestellt, paßt auch folgendes: http://www.schekker.de/magazin/topthema/31623.html


Kommentar von B. Eversberg, verfaßt am 12.02.2007 um 11.39 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5667

In einem Textkorpus wie den EU-Dokumenten ist es wichtig, daß z.B. Suchsoftware zuverlässig funktioniert. Ferner ist jede Uneinheitlichkeit der maschinellen Übersetzung und sonstigen Verarbeitung abträglich. Schon allein aus diesen, völlig unideologischen und nur pragmatischen Gründen ist es unvertretbar, mehr als die schon aus natürlichen Gegebenheiten entstehende Uneinheitlichkeit in amtlichen Dokumenten zuzulassen.
Die Reformer haben solcherlei Probleme nicht berücksichtigt. Man verwendet auch nicht in großem Stil ein neues Werkzeug oder Medikament oder was auch immer für einen Zweck, der bei seiner Entwicklung nicht bedacht oder erprobt wurde. Zumindest muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von neutraler Stelle eingeholt werden.


Kommentar von Dr. Maria Theresia Rolland, verfaßt am 12.02.2007 um 10.54 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5666

Unruhephase statt Rechtschreibfriede
Leserbrief zum Artikel von Helmut Herles: "Rede deutscher!" im Bonner General-Anzeiger vom 12.2.2007, S. 13

[Wenn Bundestagspräsident Norbert Lammert sagt: "Wir behandeln keine EU-Vorlagen mehr, die nicht in deutscher Sprache geschrieben sind", dann ist das begrüßenswert. Allerdings sollten von deutscher Seite auch die Voraussetzungen dafür geschaffen sein. In welcher Orthographie sollen denn die EU-Vorlagen geschrieben werden?]

Bekanntlich widersprechen sich die ab 1. August 2006 für die Schulen geltenden Rechtschreibwörterbücher von Duden und Wahrig [(von Bertelsmann herausgegeben)] in zahlreichen Schreibungen. Seit 1. Januar verwenden die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung sowie der Spiegel eine eigene Hausorthographie. Ab 1. August wollen die 13 Nachrichtenagenturen mit der Verwendung einer weiteren Hausorthographie folgen. Was werden die übrigen Zeitungen mit ihren eigenen Texten machen? Während die drei genannten Medien und die 13 Agenturen sich weitgehend an die herkömmlichen Schreibungen halten wollen, soweit sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung auf dem Gebiet der Getrennt- und Zusammenschreibung wiederhergestellt sind, ist es gerade der Duden, der in zahlreichen Fällen die Falschschreibungen empfiehlt. [Weil der Rat auf Druck der Kultusministerkonferenz (KMK) seine Arbeit vorzeitig beenden mußte, sind nicht alle strittigen Problembereiche behandelt worden, so daß in den Wörterbüchern zahlreiche Falschschreibungen erhalten sind, die gegen Semantik und Grammatik der Sprache und damit gegen die sprachimmanenten Gesetzmäßigkeiten verstoßen.]

Aufgrund dieser Fakten herrscht keineswegs "Rechtschreibfriede", sondern lediglich eine [von der KMK verursachte] weitere "Unruhephase". Als angebliche Variantenschreibungen stehen in den Wörterbüchern richtige und falsche Schreibungen nebeneinander. Wer soll sich denn bei den vielen Beliebigkeitsschreibungen auskennen? [Welches Kind kann sich denn da sinnvoll entscheiden?]

Aus diesem Dilemma gibt es einen guten Ausweg. Es gibt nämlich noch die sachgerechte und damit sprachlich korrekte herkömmliche Schreibung, die 80 Prozent der Bevölkerung ohnehin pflegen, die alle bedeutenden Dichter und Denker verwenden und die – weil sie den sprachimmanenten Gesetzmäßigkeiten entspricht – allein Zukunft hat. [Diese herkömmliche Rechtschreibung ist daher speziell auch für die Schulen zu empfehlen; denn ohne exakte Sprachkenntnisse – Schreibung ist lediglich Sprache in ihrer schriftlichen Form – wird die Bildung weiter absinken. PISA läßt grüßen! Zeitungen und Agenturen sollten sich nicht durch die für die Schulen verordnete "Deppenschreibung" hinreißen lassen, diese in irgendeiner Weise zu benutzen.

Wenn wir in Deutschland wollen – und das ist unser gutes Recht –, daß auch die EU-Vorlagen in deutscher Sprache geschrieben werden, dann sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen und die herkömmliche und damit sprachgerechte Rechtschreibung generell verwenden. Um der Eindeutigkeit, Einheitlichkeit und Zukunftsfähigkeit willen sollten die EU-Vorlagen unbedingt alle in der herkömmlichen Rechtschreibung geschrieben werden.] Dr. Maria Theresia Rolland, Bonn

Die Texte in eckigen Klammern des Originals sind in der Zeitung nicht abgedruckt.


Kommentar von Christoph Schatte, verfaßt am 06.02.2007 um 19.54 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5647

So etwas kann staatstreuen Deutschen nicht passieren. Unter den Schweizern indessen finden sich Demokratie noch in ihrem eigentlichen Sinne verstehende Bürger. In Deutschland läuft man traditionell (hinter einem Oberfeldwebel oder so) in den Sumpf, bis das Wasser Oberkante Unterlippe steht.


Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 04.02.2007 um 23.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=530#5645

Zum „Postulat Riklin“ siehe auch die NZZ-Artikel von Werner Hauck (http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=405) und Stefan Stirnemann (http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=499).



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