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Nachrichten rund um die Rechtschreibreform

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10.12.2016
 

Dankwart Guratzsch
Rechtschreibrat: Unfähig! Setzen!
Zum dritten Bericht des Rechtschreibrates

Der Rechtschreibrat hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2011 bis 2016 veröffentlicht (PDF-Datei siehe hier). Dieser wird von Dankwart Guratzsch kritisch gewürdigt.

Es gehört schon eine beachtliche Portion Ignoranz und Abgehobenheit dazu, wenn der Rat für deutsche Rechtschreibung unter seinem ewigen Vorsitzenden Hans Zehetmair der Kultusministerkonferenz in seinem „3. Bericht“ seit der Rechtschreibreform mitteilt: Im wesentlichen alles in Ordnung, die neue Rechtschreibung bedürfe nur „an zwei Stellen“ einer gelinden Nachbesserung. Die Stellen sind: Für den zur Hälfte beseitigten Buchstaben „ß“ solle eine Großschreibung zugelassen werden, desgleichen für das „Schwarze Brett“. Das ist an Komik kaum zu überbieten.

Lesen die Leute keine Zeitung, keine Pisa-Studien, keine Klagen der Wirtschaft, Universitäten und Kommunen? Wissen sie wirklich nicht, wie es um die Rechtschreibung seit der überflüssigen, teuren und chaotischen Reform steht? Haben die Mitglieder des eigens von der Bundesregierung eingesetzten, für deutsche Orthographie zuständigen Gremiums allen Ernstes nicht mitbekommen, dass die Rechtschreibleistungen inzwischen einen Tiefstand erreicht haben wie seit hundert Jahren nicht?

In sozialen Medien kann man derzeit immer häufiger lesen: Bitte keine Zuschriften in falscher Rechtschreibung! Das Volk, von dem Martin Luther gesagt hat, man solle ihm aufs Maul schauen, hat längst durchschaut, dass es sich bei dieser „Reform“ um den schlimmsten sprachpolitischen Rohrkrepierer seit des seligen Konrad Dudens Zeiten handelt – und spricht es aus.

Doch es geht ja nicht um Petitessen. Das Versagen in der Rechtschreibung verbaut Karrieren, vermasselt Schulleistungen, liefert Bewerber an Universitäten und in Betrieben der Lächerlichkeit aus. Selbst Internet-User, denen man nachsagt, dass sie es mit dem genauen Lesen und erst recht Schreiben angeblich nicht so genau nehmen, greifen inzwischen zur Selbsthilfe. „Bitte nur in korrekter Rechtschreibung antworten!“ ist ein Hilferuf, der vor allem eins dokumentiert: das Reformversagen selbstherrlicher Eliten, die gar nicht daran denken, begangene Fehler einzugestehen und zu korrigieren.

Vor wenigen Monaten hat der Philologe und Pädagoge Uwe Grund unter dem Titel „Orthographische Regelwerke im Praxistest“ die bisher umfassendste, 240 Seiten dicke Studie über „schulische Rechtschreibleistungen vor und nach der Rechtschreibreform“ vorgelegt – eine Arbeit, die zu veranlassen und sorgsamst auszuwerten dem so genannten Rat gut angestanden hätte. Allein aus der Zeit vor der Reform hat Grund dafür 15.000 Schülerarbeiten mit einem Fundus von 90.000 Fehlern aus einem Gesamtaufkommen von drei Millionen Wörtern untersucht, und zwar sowohl aus der Bundesrepublik als auch der DDR. Dieses Datenmaterial konfrontierte der Autor mit Vergleichsdiktaten von Schülern aller Schulformen der Jahre nach der Reform.

Obwohl diese unglaubliche Fleißarbeit eines Wissenschaftlers in den Berichtszeitraum des „Rates“ fällt, würdigt sie dieser mit keinem Sterbenswort. Das hat einen leicht durchschaubaren Grund. Die Studie zeigt nichts anderes als die Unfähigkeit des Rates, den ihm erteilten Auftrag zur „Beobachtung des Schreibgebrauchs und der Analyse von Veränderungen und Schwankungen in der Schreibung“ wahrzunehmen.

Wie der Philologe nachweist, ist die Fehlerquote in Diktaten nach der Reform um 30-50 Prozent gestiegen. Einer weitverbreiteten Meinung entgegen hat auch und gerade die neue ss-/ß-Schreibung zu einer „erhöhten Fehlergefährdung“ selbst bei oberen Klassenstufen geführt. Von alldem hat der „Rat“ als Wächter der Rechtschreibung nichts bemerkt. Die Reform als das zu bezeichnen, was sie ist: ein Scherbenhaufen, kommt ihm nicht in den Sinn.

Man sollte ihm raten, weiterer Ratschläge zu entraten und es seinem Oberrat Zehetmair nachzutun, der am Ende einer ratlosen Beratungstätigkeit zum Jahresende seinen Hut nimmt. Schlechter kann eine Amtszeit sich kaum entwickeln.


Quelle: Die Welt
Link: https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article160166147/Rechtschreibrat-Unfaehig-Setzen.html


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Kommentare zu »Rechtschreibrat: Unfähig! Setzen!«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.12.2016 um 10.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10662

Dankwart Guratzsch hat einen ersten Blick auf den dritten Bericht des Rechtschreibrates geworfen:

https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article160166147/Rechtschreibrat-Unfaehig-Setzen.html


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.12.2016 um 16.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10663

Eigentlich wollte ich den dritten Bericht ausführlich kommentieren. Die vorgeschlagenen Änderungen an Regelwerk und Wörtervezeichnis sind aber so geringfügig, daß ich sie nach der Lektüre gleich wieder vergessen habe. Trotzdem müssen natürlich die Wörterbücher neu gedruckt werden. Mehr ist nicht zu sagen.

Die wirklichen Probleme der Neuregelung (s. unsere "Desiderata") werden nicht erwähnt, geschweige denn behoben.

Der Rat hat im Berichtszeitraum 12mal getagt. Wie oft die Arbeitsgruppen zusammengekommen sind, ist nicht bekannt. Der Rat bekommt jetzt auch Geld (55.000 € jährlich).

Der Bericht ist in einem schwer lesbaren bürokratischen Nominalstil abgefaßt. Die Verfasserin Kerstin Güthert schreibt:

Der nun vorliegende dritte Bericht ist der Erste, in dem Fragen... und beweist damit, daß die Neuregelung selbst von ihren Urhebern nicht zu meistern ist. Sie schreibt auch: Seinen Ausgangspunkt nahm die Diskussion...., aber das hat nichts mehr mit Rechtschreibung zu tun. Der idiosynkratische Sprachgebrauch ist immer noch gewöhnungsbedürftig: aufs Gesamt betrachtet, solidieren... Es wird noch mehr dieser Art geben, ich habe nicht alles gelesen, weil ich den wortreichen Leerlauf nicht gut vertrage.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.12.2016 um 05.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10664

§ 63 soll künftig so lauten:

„In festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als Ganzes eine begriffliche Einheit bilden, richtet sich die Schreibung des adjektivischen Bestandteils nach der jeweils zugrunde liegenden Bedingung.“

(Ich werde den Verdacht nicht los, daß es „Bedeutung“ statt „Bedingung“ heißen sollte, denn von Bedeutung ist in den Erläuterungen die Rede. Bedeutungen liegen zugrunde, Bedingungen liegen einfach vor.)

-

"Der adjektivische Bestandteil wird kleingeschrieben
bei wörtlichem Gebrauch, das heißt, wenn sich die Gesamtbedeutung der Verbindung aus der Bedeutung der einzelnen Teile erschließen lässt, zum Beispiel:

die absolute Mehrheit, die alten Sprachen, der freie Mitarbeiter, das geistige Eigentum, der genetische Fingerabdruck, die innere Sicherheit, die kalte Platte, die letzte Ehre, die natürliche Person, das olympische Feuer, das stille Wasser"

Kommentar: In keinem dieser Fälle läßt sich die Gesamtbedeutung aus der Bedeutung der Teile erschließen, sie sind alle mehr oder weniger idiomatisiert. Die Beispiele fallen damit unter die spätere Regel, wonach bei idiomatischer Gesamtbedeutung fakultativ groß geschrieben werden kann. Die letzte Ehre unterscheidet sich nicht vom schwarzen/Schwarzen Brett.

(§ 64 gehört eigentlich in einen Kasten.)

Die stark erweiterten Paragraphen 63 und 64 sind widersprüchlich und erschweren auf jeden Fall die Lernbarkeit der Reformschreibung.

Der Bericht befaßt sich ausführlich mit dem Vorschlag eines ß als Großbuchstabe – eine eher typographische Angelegenheit, die hauptsächlich für die Amtssprache von Interesse sein dürfte.

Statistische Erhebungen zur Durchsetzung der Neuregelung sind insofern irrelevant, als sie unter Zwang geschieht und keine "Entwicklung" mehr "beobachtet" werden kann.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.12.2016 um 05.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10666

Ich nehme an, daß Frau Güthert, die den Betrieb nun seit 20 Jahren und viel besser kennt als jeder andere Beteiligte, auch das Wahnsinnige des ganzen Unternehmens durchschaut.
Die Mäuschen, die der Berg gebiert, werden immer kleiner. Wie können 40 erwachsene Menschen 12mal anreisen, um dann solche Kindereien an die Öffentlichkeit zu geben, die nicht einmal ansatzweise durchdacht zu sein scheinen? Nimmt man die Arbeitsgruppen hinzu, sind 400 bis 500 bezahlte Reisen für die verflossene Periode zu verzeichnen, und es geht ja weiter in diesem Stil. Hinzu kommen die 55.000 Euro jährlich. Der Bund der Steuerzahler und der Rechnungshof sollten sich nun endlich mal darum kümmern.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.12.2016 um 09.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10667

Zu den lustigsten Sätzen des Berichts gehört die Beobachtung, daß „Variantenschreibungen im Allgemeinen sehr gut angenommen werden“. Man schreibt mal, mal so; damit hat man die Variantenschreibung angenommen.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 12.12.2016 um 08.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10668

An verschiedenen Stellen des Berichts feiert die Autorin den vermeintlichen Erfolg des durch die Reform ausgeübten Zwangs, z. B. bei der Groß- und Kleinschreibung:

»Wesentlich im Bereich der GROSS- UND KLEINSCHREIBUNG neu geregelt mit der Reform wurde die Schreibung formaler Substantivierungen, die seitdem einheitlich in Großschreibung angesetzt sind (vgl. auf dem Laufenden, im Großen und Ganzen). Diese Neuerung hat sich durchgesetzt, wie aus den Erhebungen u.a. zur Schreibung adverbialer Phraseologismen als einem ihrer zentralen Fälle hervorgeht und sich in Fällen mit freigestellter Großschreibung (vgl. ohne weiteres/Weiteres) eindrücklich bestätigt. So deutet sich bei den Fügungen aus Präposition und dekliniertem Adjektiv an, dass sich die Varianten mit Großschreibung des Adjektivs dauerhaft als einzig gebräuchliche Schreibungen etablieren könnten, ein Ergebnis, das bei festen adverbialen Wendungen mit auf das bzw. aufs bereits nahezu erreicht ist (vgl. auf das herzlichste/Herzlichste grüßen).« (S. 23)

Geradezu abenteuerlich muten folgende Ausführungen zur Kommasetzung an:

»Zum anderen gibt die Untersuchung des Rechtschreibgebrauchs von Schriftstellerinnen und Schriftstellern Hinweise darauf, dass die junge Generation, die ihre Sozialisation unter der sehr großzügigen Freigabe der Kommasetzung aus dem Jahre 1996 erfahren hat, weithin auf die Setzung eines Kommas verzichtet. Daran vermochte offenkundig auch die teilweise Wiedereinführung eines obligatorischen Kommas in bestimmten Fällen von Infinitivgruppen im Jahre 2006 nichts zu ändern, was auf die Kompliziertheit der Regelung zurückgeführt wird.« (S. 23)

Erst versaut man eine ganze Generation von Schreibern, indem man sie geradezu zwanghaft von einer zweckmäßigen Kommasetzung fernhält, dann korrigiert man widerwillig einige wenige Auswüchse der Reform, und ein paar Jahre später stellt man beinahe genüßlich fest, daß die Korrekturmaßnahmen nichts bewirkt haben, weil sie ungeeignet seien. Offenbar soll damit all den nervigen Kritikern, die solche Korrekturen gefordert hatten, eine Ohrfeige verpaßt werden. In Wahrheit ist es das traurige Eingeständnis des eigenen Scheiterns.


Kommentar von ppc, verfaßt am 12.12.2016 um 16.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10669

Im Zitat über die (bekloppten) Großschreibungen wird der Einfluß der sogenannten "DUDEN-Empfehlungen" unterschlagen (DUDEN: "vor Kurzem", "bei Weitem"), denen leider fast alle Zeitungen sklavisch "followen". Dieser Einfluß ist geradezu gigantisch, wodurch sich alle anderen Behauptungen der Autorin in Rauch auflösen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.12.2016 um 19.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10670

Bedenkt man, daß die Kultusminister für die Schulorthographie zuständig sind (jedenfalls nach deutscher Gewohnheit und Urteil des Bundesverfassungsgerichts), scheint die Einführung eines Großbuchstabens ß noch fragwürdiger. Die Schule betrifft so etwas doch gar nicht.


Kommentar von R. M., verfaßt am 12.12.2016 um 23.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10671

Wie können die Schweizer Mitglieder des Rates einen solchen Unfug mittragen? Das ß ist nicht das Dehnungszeichen, zu dem die Reformer es machen wollten. Besser verzichtet man ganz darauf.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.12.2016 um 18.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10672

Der dritte Bericht wird von Zehetmair und Eichinger vorgelegt. Mir ist weiterhin unklar, wie Eichinger zu seiner hervorgehobenen Stellung kommt. Er ist Mitglied des Rates und als Direktor des IDS Vorgesetzter der dort angestellten Geschäftsführerin, aber im Rat ist für ihn keine Sonderstellung vorgesehen. Das ist ein Teil der unsauberen Verhältnisse, von denen die ganze Reform geprägt ist. (Die einstimmige „Wahl“ des Vorsitzenden gehört auch dazu, ebenso die Bestellung der Geschäftsführerin nicht durch den Rat selbst. Der Rechtschreibrat ist einfach ein willenloses Instrument in der Hand der KMK zwecks Durchsetzung der Reform.)

Das Schöne an den umständlich formulierten Berichten des Rechtschreibrates ist, daß man immer wieder neue Wörter lernt:

Mit der Erweiterung des Mandats hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) die finanzielle Basis des Rats solidiert und seit dem Jahr 2011 jährlich einen Betrag in Höhe von 55.000 € für die Wahrnehmung satzungsgemäßer Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Was solidieren heißt, kann ich mir zwar zusammenreimen, aber ich hatte es mein Lebtag nicht gehört. Duden bezeichnet es als veraltet.

An einer Stelle heißt es pars pro toto, wo vermutlich mutatis mutandis gemeint ist.

Man sollte sich das "Vergnügen" der Lektüre nicht entgehen lassen! Welche Mitglieder werden solchen Leerlauf weitere Jahre ertragen?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.12.2016 um 18.56 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10673

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10664

Wegen der Schwierigkeit mit § 63 habe ich den Rat um Aufklärung gebeten. Nach Auskunft von Herrn Eichinger

"geht es um das Verständnis des Verbs erschließen. (Es ist ganz sicher nicht als alltagssprachliche Fassung des Frege-Prinzips gemeint). Es soll damit die erste Ebene einer Folge von Abstufungen in der semantischen Nachvollziehbarkeit der Relation zwischen Substantiv und Adjektiv bei Fällen hoher Üblichkeit („Kookkurrenz“; „Lexikalisiertes“) und Metaphorisch-/Metonymischem charakterisiert werden, gegenüber den in § 62 (2) benannten Elementen (wo das Schwarzsein des Schwarzen/schwarzen Brettes ein kontingentes Merkmal von Anschlagtafeln darstellt, während die letzte Ehre doch die im Hinblick auf das Leben des Menschen letzte ist und die innere sich im Hinblick auf die äußere Sicherheit sprachlich verorten lässt – das nicht als jeweils endgültige Bedeutungsbeschreibung der beiden Fügungen, sondern nur um anzudeuten, was mit erschließen gemeint sein kann.)"

Über solche Feinheiten wird sich der Anwender bestimmt sehr freuen, besonders der Schüler.

Aber mal im Ernst: Das alles stimmt ja gar nicht! Die Letzte Ehre ist nicht die im Leben des Menschen letzte, sondern Teil des Bestattungsrituals, also naturgemäß postum; und danach kann dem Verstorbenen noch manche Ehre erwiesen werden, ein Nachruf, eine Gedächtnisveranstaltung, eine "candle light vigil" usw. Das sind noch immer nicht die letztesten und ganz und gar nicht die Letzte Ehre.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.12.2016 um 11.16 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10674

Der Rat berichtet über eine "Begebenheit von herausragender Bedeutung" (sozusagen eine "unerhörte sich ereignete Begebenheit"):

Zu einzelnen Begebenheiten von herausgehobener Bedeutung hat der Rat Beschlüsse angesetzt. Eine solche stellte der drohende Verlust der Substanzen der Wahrig-Rechtschreibung aufgrund der Schließung des Wissenmedia-Verlagsteils im Bertelsmann-Konzern zu Ende des Jahres 2013 dar. Die Wahrig-Rechtschreibung ist neben der Duden-Rechtschreibung das einzige bundesdeutsche Rechtschreibwörterbuch, das auf der Basis umfassender korpusanalytischer Beobachtung den aktuellen Wortschatz der deutschen Gegenwartssprache erschließt. Eine Erhaltung dieser Multiperspektivität lexikografischer Darstellung erscheint dem Rat unverzichtbar, um seiner Aufgabe der Beobachtung in gewohnter Ausgewogenheit und wissenschaftlicher Fundiertheit nachkommen zu können. Da das hinter dem unmittelbaren Anlass bestehende Anliegen, das Kulturgut Wörterbuch zu erhalten und den Verlust von Ressourcen zu ermeiden, ein zwischenstaatliches ist, fasste er dazu auf seiner Herbstsitzung des Jahres 2013 einstimmig nachstehendes Votum:

Der Rat für deutsche Rechtschreibung tritt dafür ein, dass die Multiperspektivität lexikografischer Darstellung zur Sprach- und Schreibbeobachtung, die mit den im Rat vertretenen Wörterbuchverlagen gewährleistet ist, aufrechterhalten bleibt. Ziel muss es sein, das in einem eingeführten Wörterbuchprogramm versammelte gesicherte Wissen als Kulturgut zu erhalten und kontinuierlich zu pflegen und weiterzuentwickeln. Der Rat bittet das IDS und den Vorsitzenden des Rats für deutsche Rechtschreibung, sich für dieses Anliegen nachhaltig einzusetzen, um die wissenschaftliche Fundiertheit und ausgewogene Kontinuität der Arbeit des Rates auch künftig sicherzustellen.

In der Folgezeit hatte insbesondere das Institut für Deutsche Sprache vielfältige Aktivitäten unternommen, die den Erhalt der Substanzen der Wahrig-Rechtschreibung sichern.


Wohlgemerkt, es geht bei dem ganzen zehetmairnden Kulturgut-Gerede um Rechtschreibwörterbücher. Warum es eine staatliche oder gar zwischenstaatliche Aufgabe sein sollte, hier etwas zu "erhalten (also zu bezahlen), erschließt sich nicht ohne weiteres. Ist das der Preis, den der Steuerzahler für die Entmachtung des vielbeschworenen "Privatunternehmens" Duden zu zahlen hat? Im Rat ist Bertelsmann (Sabine Krome) die beherrschende Kraft. S. übrigens schon hier: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=479


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.12.2016 um 17.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10675

Anders als im zweiten Bericht versagt es sich die Geschäftsführerin diesmal, die Ratsmitglieder wegen Schwänzens zu rüffeln (vgl. hier) Wahrscheinlich ist sie wegen dieser Ungehörigkeit selbst zurechtgewiesen worden.

Ich bin wirklich gespannt, wer dem Rat in Zukunft noch angehören wird. Eigentlich kann Frau Krome es auch allein machen. Die anderen nicken ja doch bloß ab, was sie ohnehin nicht interessiert.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.12.2016 um 14.49 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10678

Der Rechtschreibrat hat beschlossen, nicht das ganze Regelwerk benutzerfreundlicher und eindeutiger zu machen, sondern einzelne Paragraphen zu überarbeiten. Der nun gebotene Abschnitt über die GKS in festen Wendungen ist der Anfang. Er betrachtet seine so offensichtlich fehlerhafte Neuformulierung als „Muster, an dem sich der Rat in seiner weiteren Arbeit orientieren kann“.
Das kann ja heiter werden!
Übrigens kann es bei diesem Arbeitstempo leicht hundert Jahre dauern, bis der Rat fertig ist. Aber Zeit und Geld spielen ja nun keine Rolle mehr.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.12.2016 um 17.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10679

In der Schule gibt es keinen „Schreibbrauch“, den man untersuchen könnte, sondern nur eine mehr oder weniger korrekte Befolgung der Norm. Der Rechtschreibrat hat ebenfalls erkannt,

„dass bereits die institutionellen Lernbedingungen, unter denen die Schreibbeobachtung in der Schule stattfindet, eine Beobachtung im Sinne einer Beobachtung der Schreibentwicklung nicht zulassen, da in der Schule Abweichungen von der Normschreibung unter dem Gesichtspunkt des Erlernens der Norm und damit unter dem Vorzeichen von richtig/falsch gesehen werden. Erhebungen in der Schule sind daher Erhebungen zu Rechtschreibleistungen, nicht zum Rechtschreibgebrauch und die in ihnen festgestellten Normabweichungen geben in erster Linie Hinweise auf didaktische, z.B. curriculare, und unterrichtliche Problemlagen und nur am Rande auf orthographische Schwierigkeiten. Bei frei geschriebenen Texten war festzustellen, dass der enorme Aufwand, den die Aufbereitung erfordert, in einem ungünstigen Verhältnis zum daraus zu ziehenden Nutzen steht, da viele orthographisch relevante Phänomene nicht (ausreichend) belegt sind.
Diese Erfahrungen haben einesteils dazu geführt, dass die AG Schule ihre Aktivitäten darauf verlagert hat, die Lehr- und Lernbedingungen zu analysieren und Empfehlungen zu ihrer Verbesserung auszuarbeiten (s. auch unten unter 3.2), und anderenteils, den weiteren Korpusausbau zu überdenken.“

Es geht also gar nicht darum, die Schulorthographie (und die Neuregelung IST nichts anderes als eine Schulorthographie) an den Schreibbrauch in der Schule anzupassen, und darum hat sich die Arbeitsgruppe auf schulpädagogische Aktivitäten eingelassen, die kaum mit dem Auftrag des Rechtschreibrates zu vereinbaren sind.

Was bedeutet das Untersuchungsergebnis, daß in Österreich die Neuschreibung behände sehr viel strenger befolgt wird als in Deutschland? Der anhaltende Widerstand der Deutschen ist für den Rat ausdrücklich kein Grund, die neue Vorschrift zu ändern; es bleibt dabei, dass manch ein Zirkushund sehr behände auf seinen Hinterläufen einherschreiten kann (SZ 4.5.07), und auch bei Luther steht nun: Füße, die behände sind, Schaden zu tun. Die Reformer haben dies ausdrücklich als "schlechtes Deutsch" abgetan.

Bemerkenswert ist folgende Erkenntnis:

„Im Bereich der GETRENNT- UND ZUSAMMENSCHREIBUNG zeigt sich, dass der zu beobachtende Schreibgebrauch zum Ende des Untersuchungszeitraums weitgehend mit dem Schreibgebrauch, wie er vor der Reform bestand, übereinstimmt.“

Was sagt das über die Reform? In diesem Zusammenhang ist besonders zu bedauern, daß die ursprüngliche und bei weitem wichtigste Fassung der Reform von 1996 nicht dokumentiert ist.

Der Rat stellt zufrieden fest, die neue Großschreibung bei im Großen und Ganzen usw. habe sich durchgesetzt, ohne zu erwähnen, daß gerade diese Wendungen allesamt in den Korrekturprogrammen verankert sind und Abweichungen unfehlbar unterringelt werden.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.12.2016 um 04.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10680

Ich fasse zusammen: Nachdem inhaltliche Änderungen am Regelwerk ihm untersagt worden sind, beschränkt sich der Rat im wesentlichen auf die "Beobachtung der Schreibentwicklung" (um die Regeln gegebenenfalls daran anpassen zu können).
Das aufwendige (auch kostspielige) Unternehmen einer "Beobachtung der Schreibentwicklung" ist jedoch gegenstandslos. Für den Bereich Schule hat der Rat das selbst erkannt, für das Schreiben außerhalb der Schule noch nicht. Hier wird nämlich fast ausschließlich am PC und damit unter der Aufsicht der Korrekturprogramme geschrieben, die dafür sorgen, daß die gesetzte Norm automatisch befolgt wird.

So erklärt sich der Eindruck eines ungeheuren Leerlaufs. Der Rechtschreibrat hat schon seit langem keine Aufgabe und keine Existenzberechtigung mehr.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.12.2016 um 05.22 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10681

Noch einmal zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10664

Zur letzten Ehre:
Duden verzeichnet den Ausdruck ganz richtig unter „Wendungen, Redensarten, Sprichwörter“: „jemandem die letzte Ehre erweisen (gehoben: an jemandes Bestattung teilnehmen)“.

Die Alten Sprachen, ob man sie klein oder groß schreibt, sind nicht einfach besonders alte Sprachen wie Hethitisch, sondern Latein und Altgriechisch. Wenn das keine idiomatische Bedeutung ist, dann weiß ich's nicht. So könnte man alle Beispiele durchgehen; natürlich ist damit noch nichts für die Groß- und Kleinschreibung entschieden, es werden ja längst nicht alle idiomatischen Bedeutungen durch Großschreibung kenntlich gemacht.

Wenn es bei den olympischen Spielen brennt, haben wir es mit einem olympischen Feuer zu tun, aber nicht mit "dem". (Aber die Olympischen Spiele werden groß geschrieben! Laut Reform ist das ein Eigenname, das olympische Feuer dagegen nur eine feste Verbindung, deren Bedeutung aber gleichwohl aus den Bestandteilen zu erschließen sein soll... Die Zumutung, das olympische Feuer anders zu schreiben als die Olympischen Spiele, erledigt sich von selbst.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.12.2016 um 10.14 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10683

Noch eine kleine Übersicht zum Rückbau der Reform:

Vor 6 Jahren hat der Rat gestrichen: Butike, Fassette, Kabrio[lett], Katarr, Krem, Kreme, Kupee, Maffia, Maläse, Mohär, Myrre, Scharm, scharmant, Schikoree, Schose, Sketsch, Sutane, transchieren

Folgende wurden hinzugefügt: Caprice, Clementine, Crème, Schmand

2016 sollen gestrichen werden: Anschovis, Belkanto, Bravur (inkl. bravurös), Campagne, Frotté, Grislibär, Joga, Jockei, Kalvinismus, Kanossa(gang), Kargo, Ketschup, Kollier, Kommunikee, Komplice, Majonäse, Masurka, Negligee, Nessessär, passee, Rakett (Tennisschläger; Gang), Roulett, Varietee, Wandalismus

Hinzugefügt werden: Canapé, Entrée, Praliné, Soirée


Kommentar von R. M., verfaßt am 17.12.2016 um 10.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10684

Wo ist das Vademekum abgeblieben?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.12.2016 um 12.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10685

Hier:

"ALLGEMEINE ZULASSUNG BISHER NUR NATIONAL ZULÄSSIGER SCHREIBUNGEN
Buffet, Casino und Vademecum als gleichberechtigte Variantenschreibungen zu den Schreibungen Büfett, Kasino und Vademekum

Weiterhin werden die Eintragungen Goali/Goalie und Cherub/Kerub sowie die morphologische Variante Poulard aus dem Wörterverzeichnis herausgenommen."


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.12.2016 um 12.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10686

Geht es Ihnen auch so? Wenn ich auf der Website des Rats "Regeln und Wörterverzeichnis" (http://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/) anklicke, erscheinen nur die Regeln, nicht das Wörterverzeichnis. Habe ich einen Hinweis übersehen?


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 18.12.2016 um 00.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10687

In früheren Versionen der Website standen die Regeln und das Wörterverzeichnis in zwei separaten Dokumenten zum Abruf bereit. Das Dokument mit den Regeln trug den Titel »Regeln
und Wörterverzeichnis«, das Dokument mit dem Wörterverzeichnis den Titel »Teil II Wörterverzeichnis«.

Offenbar wollte man Regeln und Wörterverzeichnis nun in einem Dokument zusammenführen und hat am Ende das Wörterverzeichnis vergessen. Oder aber man hat wegen des irreführenden Titels »Regeln und Wörterverzeichnis« gar nicht bemerkt, daß das Dokument nur die Regeln, nicht aber das Wörterverzeichnis enthält.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.12.2016 um 04.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10688

Ich vermute, daß der Rat es bisher nicht geschafft hat, die geplanten Änderungen einzuarbeiten.

Übrigens kann ich auch die im Bericht genannte Handreichung der AG Schule (Jakob Ossner) "Zur Behandlung von Varianten im Orthographieunterricht" nicht finden.

Wie im letzten Teil des Berichts deutlicher wird, sucht der Rat nach neuen Aufgaben, auch wenn sie von seinem offiziellen Auftrag nicht gedeckt sind. Über die AG Schule greift er in die Schulpädagogik ein. Wie der Lehrer mit der Rechtschreibung umgehen soll, gehört bestimmt nicht zum Auftrag an den Rat für deutsche Rechtschreibung. Damit soll nichts gegen die Ansichten von Herrn Ossner gesagt sein, aber die KMK kann nicht auf diesem Weg in den Unterricht eingreifen. Wenn einzelne Kultusministerien ihre Lehrer mit Handreichungen versorgen, ist nichts dagegen zu sagen. Aber eine solche pädagogische Oberinstanz, wie sie hier entsteht, ist nicht vorgesehen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt, dass die Lehrpersonen bei der Frage der Variantenvermittlung durch eine angemessene Aus-, Fort- und Weiterbildung, wie sie der Rat bereits in seiner Stellungnahme zum Rechtschreibunterricht („Rechtschreiben – eine Grundkompetenz in Schule und Gesellschaft“) gefordert hat, sowie mit entsprechenden Handreichungen unterstützt werden, um den Umgang mit Varianten im Orthographieunterricht sowie beim Korrigieren zu erleichtern. Ziel sollte sein, die Sicherheit im Umgang mit Varianten bei den Lehrpersonen sowie bei den Schülerinnen und Schülern zu stärken.

Das geht den Rat für deutsche Rechtschreibung wirklich nichts an. Er hat es nur mit der Normsetzung zu tun.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.12.2016 um 05.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10690

Die Sitzungen des Rechtschreibrat schleppen sich in einer gewissen Tradition dahin. Ich verweise zum Verständnis der Ausgangslage noch einmal auf meine Beobachtungen vor zehn Jahren:

http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=421

Man könnte ein mehrbändiges Werk schreiben über das Gezerre und Geschiebe seit 1996, Material ist reichlich vorhanden. Nützlich wäre ein tieferer Einblick in die Spannungen zwischen Reformern und Kultusbürokratie. Die meisten Ministerialräte dürften von den Spinnern um Augst und Mentrup nie viel gehalten haben, was sie freilich nicht hinderte, deren Vorschläge mit Macht durchzusetzen. Man funktioniert eben.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.12.2016 um 05.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10691

Meintest du "Phonetik"?

Nein, das meinte ich nicht, sondern ich meine "Fonetik", aber Google hat ganz recht, diese Schreibweise findet man fast nur auf türkischen und skandinavischen Websites. Es ist erstaunlich, daß der Rechtschreibrat das bei seiner "Beobachtung" der Schreibpraxis nicht bemerkt hat und die Streichung der eingedeutschten Schreibweise vorschlägt. Nun, warten wir weitere sechs Jahre, dann sind bestimmt wieder zwei Dutzend Fremdwörter fällig (nach zwölf Plenarsitzungen und 400 Anreisen sowie 330.00 € extra für die anstrengende "Beobachtung").

Man könnte meinen, auch wenn die Ergebnisse in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, könne es doch nicht schaden, zwei Dutzend Fremdwortschreibungen zu ändern. Aber dem ist nicht so. Die Wörterbücher und die daran anschließende Ratgeber- und Schulliteratur müssen neu gedruckt werden; sie können sich nicht nachsagen lassen, sie wären nicht auf dem neuesten Stand.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 18.12.2016 um 08.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10693

Sie meinen, daß er die Streichung nicht vorschlägt, oder?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.12.2016 um 20.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10694

Ja, daß er nicht die Streichung vorschlägt. Man sollte wirklich mit der Negation besser aufpassen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.12.2016 um 05.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10695

Über den Artikel von Guratzsch hat die WELT ein Foto gesetzt, das die Inschrift FRISCHE HÄNCHEN (darunter noch einmal richtig) über einem offenbar arabischen Imbiß zeigt. Das ist Sick-Niveau und schadet dem Text.
Die Konsumenten dieser Art von Sprachkritik haben ihren Spaß, aber für uns fallen sie aus.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 22.12.2016 um 10.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10696

Der Rechtschreibrat ist stolz auf seine "Ermächtigung", seit 2011 kleinere Änderungen im Wörterverzeichnis eigenmächtig vornehmen zu dürfen. Die Regeln darf er inhaltlich nicht ändern, sondern nur hübscher formulieren. Er schlägt nun aber doch einige Änderungen vor.
Substantiell neu ist, daß die goldene Hochzeit, das neue Jahr auch groß geschrieben werden dürfen (§ 63 E4). Das Gegenteil ist dem Schreibvolk 20 Jahre lang eingebleut worden (z. B. von Schmachthagen erst kürzlich wieder). Die Regel ist offen, d.h. auf eine unbekannte Menge von Ausdrücken anzuwenden.

Insgesamt ergeben sich hier folgende Vorschriften (vereinfacht!):

Klein geschrieben wird
- bei wörtlichem Gebrauch
- bei figurativem Gebrauch (des Ganzen oder seiner Teile)

Groß geschrieben wird
- bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen
- bei Feier- und Gedenktagen

Klein ODER groß geschrieben wird
- bei idiomatisierter Gesamtbedeutung
- bei Funktionsbezeichnungen, besonderen Anlässen [dieser Begriff ist neu!], Kalendertagen

(Weitere Abschnitte gelten den Fachsprachen, die aber nicht Gegenstand der Schulorthographie und ihrer Neuregelung sind. Es ist nicht klar, warum sie überhaupt angesprochen werden.)

Zwischen diesen Gruppen läßt sich jedoch nicht unterscheiden, schon gar nicht von Laien. Wohin gehört das „stille Wasser“? (Es ist ausdrücklich zur ersten Gruppe gestellt, obwohl die Bedeutung „ohne Kohlensäure“ nicht erschließbar ist.)



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2016 um 05.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10697

Der dritte Bericht ist durchzogen von Beteuerungen der eigenen Wichtigkeit und gleichzeitig dem Eingeständnis, daß er eigentlich seit zehn Jahren nichts mehr zu tun hat. Die Geschäftsführerin hat die undankbare Aufgabe, dies mit ihren Formulierungskünsten ebenso auszudrücken wie zu verschleiern. Sie schreibt einleitend über den Bericht:

„Er ist Ausdruck einer konsolidierten Gesamtsituation, aus der heraus erst die oft kleinteilige, wenig spektakuläre und doch für die Weiterentwicklung des amtlichen Regelwerks unerlässliche Arbeit einer Anpassung an den beobachteten Gebrauch geleistet werden kann. Dementsprechend geben sich die Ergebnisse der Beobachtungsarbeit für die Jahre 2011 bis 2016 aus; neben den Vorschlägen für eine Reformulierung der Regelung zur Schreibung fester Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv mit geringfügigen Adaptionen an den Rändern (wie z.B. neu in Form einer Variantenschreibung auch die Goldene Hochzeit statt aktuell nur die goldene Hochzeit) und für eine Zulassung des Großbuchstabens <ẞ> betreffen sie Veränderungen des amtlichen Wörterverzeichnisses. Dabei liegt die Entscheidungskompetenz über die Regelveränderungen bei den staatlichen Stellen, während der Rat über die Veränderungen des Wörterverzeichnisses seit Erweiterung seines Mandats im Jahre 2011 selbst befinden kann; er ist maßgebend.“

Besonders rührend ist der letzte Satz (wir sind wichtig, auch wenn wir nichts zu sagen haben!).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2016 um 06.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10698

Wie gesagt, die bei weitem wichtigste Fassung der Reform von 1996 wird vom Rechtschreibrat nicht dokumentiert und auch sonst in eigentümlicher Weise "übersprungen":

„Frühere Fassungen des amtlichen Regelwerks
Das amtliche Regelwerk in seiner Version von 2004 entstand nach einem gut zwanzig Jahre währenden Diskussionsprozess in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dazu haben sich in den einzelnen Ländern Arbeitsgruppen gebildet, die Vorschläge erarbeitet haben. Die ersten veröffentlichten Vorschläge stammen von der bundesdeutschen Arbeitsgruppe, die vom deutschen Bundesinnenministerium und der Kultusministerkonferenz dazu beauftragt worden war. Ein internationaler Arbeitskreis erstellte bis 1992 eine überarbeitete Fassung. Beide Fassungen unterscheiden sich vom späteren amtlichen Regelwerk, mündeten 1995 jedoch zusammen in einer ersten Beschlussvorlage. Diese trat 1998 in Kraft und wurde 2004 partiell geändert. Die Änderungsvorschläge vom Rat für deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2006 wurden auf der Fassung 2004 erarbeitet. In der Sprachreport-Extraausgabe 2011 wurde entsprechend den Empfehlungen das Kapitel zu den „Variantenschreibungen bei Fremdwörtern“ aktualisiert.“ (http://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/)

Das klingt so, als habe ein zwanzig Jahre dauernde Diskussion das Ergebnis von 2004 angesteuert - eine Fassung, die in der Öffentlichkeit kaum noch wahrgenommen wurde. Die Reformer Sitta und Gallmann und der Mitläufer Hoberg zum Beispiel wollten an der ursprünglichen Reform von 1996 festhalten. Gallmann mußte im Rechtschreibrat daran erinnert werden, daß es nun um 2004 gehe und nicht um 1996, wie er glaubte.

Ich bin auch noch einmal auf die halbvergessenen Leute gestoßen, die damals daran mitgewirkt haben, die deutsche Rechtschreibung ins Haus Bertelsmann zu überführen (http://nachrichtenbrett.de/Forum/printthread.php?threadid=101).



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2016 um 09.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10699

Die "Anhörungen", die Rat pflichtgemäß veranstaltet, sind eine Farce, wie ich schon berichtet habe. So auch jetzt wieder:

„Die Antworten sind aus allen deutschsprachigen Ländern und Regionen gleich lautend. Einwände wurden keine formuliert.“

Das ist auch sprachlich interesssnt: sind gleich lautend ist doch sogar nach neuerer Einsicht des Rates grammatisch nicht richtig.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2016 um 09.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10700

Der erste Vorsitzende darf künftig auch klein, die Goldene Hochzeit auch groß geschrieben werden. Keine andere Änderung erwähnt der Rat so oft(sechsmal); er scheint sie also als eine seiner größten Leistungen zu betrachten. Er hat zu diesem Zweck zusätzlich 1000 private Grußkarten ausgewertet, weil in den offizielleren Texten solche persönlichen Dinge zu selten vorkommen – allerdings geht private Korrespondenz den Rat nichts an.

Die neue Ausrichtung am Schreibgebrauch, wie stümperhaft auch immer, bedeutet übrigens eine Abkehr von der ganzen Reform, die streckenweise ausdrücklich gegen die Sprachentwicklung gerichtet war, zum Beispiel der Zusammenschreibung einen Riegel vorschieben wollte.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2016 um 10.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10701

Die Neufassung der §§ 63 und 64 scheitert an folgendem Widerspruch: Die Regelung bezieht sich auf „feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als Ganzes eine begriffliche Einheit bilden“. Die Festigkeit der Verbindung (die Kollokation) nennt man auch Lexikalisierung, die begriffliche Einheit Idiomatisierung. „Begriffliche Einheit“ kann widerspruchsfrei nur in diesem Sinn verstanden werden, sonst gäbe es nichts Unterscheidendes. In einem weiteren Sinn bilden auch neues Heft oder gutes Bier „begriffliche Einheiten“, aber das kann hier nicht gemeint sein, und Beispiele dieser trivialen Art werden auch nicht angeführt.
Damit sind wir bei der ersten Gruppe von Adjektiv-Substantiv-Verbindungen, deren Gesamtbedeutung angeblich „aus der Bedeutung der einzelnen Teile erschließen läßt“. Letzteres ist durchgehend nicht der Fall, es sei denn, man versteht unter „erschließen“, wie Ratsmitglied Eichinger in einer nachgereichten (nicht vom Rat geprüften) Zuschrift meint, die erste, verhältnismäßig leichte Stufe der Idiomatisierung. Die letzte Ehre, das stille Wasser usw. sind zweifellos idiomatisch.

Der Bericht formuliert abschließend:
„Die Reformulierung zeichnet sich durch eine systematische Darstellung auch der Fälle wörtlichen und figurativen Gebrauchs aus, die aufs Gesamt betrachtet den häufigeren Fall darstellen. Sie lenkt so den Fokus zunächst auf die Kleinschreibung, wodurch eine Stärkung dieser in allen fraglichen Fällen stets innerhalb der Normschreibung liegenden Schreiboption anzunehmen ist. Dadurch ist sie leichter handhabbar.“
Daß man in einigen Fällen auch wieder klein schreiben kann, kommt tatsächlich dem Schreibbrauch entgegen; das eigentliche Problem ist jedoch die Abgrenzung der ersten Gruppe, in der nur klein geschrieben werden darf. In diesen ebenfalls „fraglichen Fällen“ bleibt oder wird es für die Schreibenden schwierig. Tatsächlich werden ja z. B. das Olympische Feuer oder die Alten Sprachen sehr oft groß geschrieben – hat der Rat das denn nicht „beobachtet“? Dagegen schreibt fast niemand kalte Platte oder den genetischen Fingerabdruck groß.

Bleibt die Frage, warum es nicht gelungen ist, die erste und die zweite Gruppe zusammenzufassen. Der wilde Streik ist nicht „figurativer“ als das stille Wasser, die biologische Uhr nicht figurativer als der genetische Fingerabdruck, sie sollen ja auch gleichermaßen klein geschrieben werden – wozu dann die Aufteilung auf zwei angeblich verschiedene Gruppen?

Der Rat ist im Begriff, den Wörterbuchredaktionen und den Schulen ein Kuckucksei ins Nest zu legen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2016 um 16.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10702

Nachdem ISO und DIN den Großbuchstaben vor einigen Jahren akzeptiert haben, kann man diese Spezialität des Schriftsatzes auch an passenden Stellen der Rechtschreibregeln erwähnen. Es ist aber eben doch eine eher typographische Angelegenheit; und ein Rechtschreibrat muß sich nicht ausführlich damit beschäftigen: DIN locutum, causa finita. S. a.
http://www.stagn.de/SharedDocs/Downloads/DE/StAGN_Publikationen/161018_TopR06.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.12.2016 um 04.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10703

Das allgemeinere Problem, über das schon Hermann Paul und seine Zeitgenossen diskutierten, lautet: Gibt es Lexikalisierung (Kollokationen) ohne Idiomatisierung?

Beim "stillen Wasser" erkennt man sehr leicht, daß die Bedeutung nicht ohne weiteres aus den Bestandteilen "erschließbar" ist; Kinder und Ausländer mögen die beiden Wörter getrennt vollkommen beherrschen und trotzdem nicht darauf kommen, was stilles Wasser ist (die Ähnlichkeit im Englischen ist Zufall, synchron gesehen).

Ein "voller Mund" ist nicht unbedingt voll. Mit vollem Mund spricht man nicht. Die Übertreibung ist einer der Wege, mit "figurativ", "metaphorisch", "metonymisch" nur unzulänglich erfaßt.

Es ist noch nie gelungen, in die Groß- und Kleinschreibung bei "festen Verbindungen" von Adjektiven und Substantiven ein festes Gerüst einzuziehen. Die Reformer hatten die Grenzlinie ein wenig zur Kleinschreibung hin verschoben, der Rat will oder muß sich wieder mehr am Schreibbrauch orientieren. Ich hatte mal salopp die Probe vorgeschlagen: "Ist nicht so, sondern heißt nur so." Viel mehr kann man dazu nicht sagen.



Kommentar von R. M., verfaßt am 24.12.2016 um 11.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10704

Der Rechtschreibrat hätte im Gegenteil klarstellen müssen, daß es ein großes ß nicht gibt, schon um seine Autorität zu behaupten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.12.2016 um 06.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10705

Um die Faustregel "heißt nur so" etwas zu präzisieren:

Der deskriptive Gehalt der Verbindung von Adjektiv und Substantiv kann auf zwei Wegen überspielt und schließlich gleichgültig werden:

1. Im Bereich der Appellativa durch Idiomatisierung: Erste Hilfe, Schwarzes Brett

2. Im Bereich der Kennzeichnungen und Eigennamen: der Blaue Planet, die Vereinigten Staaten, die Alten Sprachen


(Man könnte unterscheiden: "wie es gemeint ist" vs. "wer oder was gemeint ist" [knowledge by acquaintance))

Das ist ein Motiv der Großschreibung, wenn auch in keinem Fall ein hinreichendes.

Bei Großschreibung am Anfang von Nominationsstereotypen handelt es sich also um ein "autoklitisches" Mittel (einen integrierten Kommentar zur Wortwahl), und es bietet sich an, einen leicht handhabbaren Test vorzuschlagen, etwa Anführungszeichen oder noch besser die Probe mit dem Vorbehaltsausdruck ("Hedge") sogenannt. Das ist auch Schülern zugänglich. Wenn ein Ausdruck diese Probe besteht, ist es ein Nominationsstereotyp und grundsätzlich offen für Großschreibung; das sogenannte Schwarze Brett, die sogenannte Erste Hilfe, der sogenannte Rote Planet usw. Weiter läßt sich hier sinnvollerweise nichts festlegen. Man könnte zusätzlich vor Übertreibung warnen und den ubiquitären Hinweis anbringen, daß Fachsprachen und das "Protokoll" ihre eigenen Normierungen haben. Nicht daß der Test dort nicht funktionierte, aber es gibt eben auch nicht-fakultative Großschreibungen.

Übrigens ist die Darstellung im Regelwerk:

"§ 60 (5) inoffizielle Eigennamen, Kurzformen sowie Abkürzungen von Eigennamen, zum Beispiel:
Schwarzer Kontinent, Ferner Osten, Naher Osten, Vereinigte Staaten, Hohes Haus"

etwas irreführend, weil der artikellose Gebrauch auf Überschriften und Anreden beschränkt ist.




Kommentar von chr. schaefer, verfaßt am 27.12.2016 um 10.49 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10706

Um auch mal etwas Positives hervorzuheben: Der Rat hat anerkannt, daß die ausnahmslose Zusammenschreibung bei Substantiven mit dem Präfix "Ex" zu unerfreulichen Lese-Erschwerungen führen kann ("Exehemann"). Das war schon im alten Duden unbefriedigend (s.v. "Exkaiser") festgelegt. Wenigstens hier hat die Arbeit des Rates zu einer Verbesserung beigetragen.

In der F.A.Z. vom Tage heißt es "Seehofer: „Populismus darf kein Politikersatz sein“. Auch hier würde ein Bindestrich durchaus zur Klarheit beitragen können.





Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.12.2016 um 08.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10707

Die "figurativen" Ausdrücke, die der dritte Bericht (unnötigerweise, da ohne orthographische Folgen) auflistet, sind sehr unterschiedlicher Art und teilweise überhaupt zweifelhaft. Der "rote Teppich" ist normalerweise wirklich ein roter Teppich, aber natürlich kann man den Ausdruck auch übertragen gebrauchen, wie Dackel oder Flasche und alle anderen Vollwörter. Metaphern sind Sprungfiguren (Lausberg), man muß also überlegen, ob tatsächlich in ein anderes Wortfeld gesprungen oder nur ein wenig vom prototypischen Kern abgewichen wird. Daß das Adjektiv im blinden Passagier übertragen gebraucht ist, wäre noch zu beweisen. Die "biologische Uhr" macht zwar nicht ticktack, aber ein Zeitmesser oder Zeitgeber ist sie doch.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.12.2016 um 11.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10710

Der Rechtschreibrat gesteht im dritten Bericht erstmals ein, was ich schon zum zweiten Bericht beobachtet hatte (http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10680): daß die Untersuchung des Schreibgebrauchs an den Schulen sinnlos war, und zwar von Anfang an (S. 21 des dritten Berichts). Im vierten Bericht, falls es dazu noch kommt, wird dann wohl die Einsicht stehen, daß auch außerhalb der Schule keine beobachtbare Schreibentwicklung mehr stattfinden kann.

(Merkwürdig ist noch, daß a.a.O. die Beobachtungstätigkeit des Rates sich "pars pro toto für die Verwaltung auf den Bereich professionellen Schreibens" beziehen soll. Professionelles Schreiben ist doch kein Teil des Schreibens in der Verwaltung, eher umgekehrt. Das Taschenspielerstückchen ist nicht ohne Bedeutung, weil die dort erwähnte staatliche "Regelungskompetenz" sich dann logischerweise auf jedes professionelle Schreiben erstreckt.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.12.2016 um 18.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10711

Sabine Krome vertritt im Rat für deutsche Rechtschreibung immer noch "Wahrig-Redaktion/wissenmedia-Verlag", obwohl es diesen Verlag zum Datum der Mitgliederliste nicht mehr gab. Wie es sich mit der Existenz von "Wahrig bei Brockhaus" (Gütersloh) zur Zeit verhält, weiß ich nicht genau.

Jedenfalls hat sich ein "Konsortium" (http://www.schreibgebrauch.de/konsortium-wahrig.html) gebildet, das dem Rechtschreibrat zuarbeiten soll:

An dem Projekt beteiligen sich das Institut für Deutsche Sprache in Mannheim, das Institut für Computerlinguistik der Universität des Saarlandes in Saarbrücken sowie die Wörterbuchverlage Bibliographisches Institut GmbH (Dudenverlag) in Mannheim/Berlin und Wahrig bei Brockhaus in Gütersloh. Assoziiertes Mitglied im Konsortium ist der Rat für deutsche Rechtschreibung. (...) Das Verbundprojekt wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

(S. auch: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=771#23500)

Steuergelder fließen also auch, vielleicht infolge der zitierten Resolution des Rates.

Das Riesenprojekt kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch gewaltige Korpusuntersuchungen, je offizieller die untersuchten Texte sind, nur wieder herausbekommt, was die Korrekturprogramme implementiert haben, also im wesentlichen die Reformschreibung selbst. Nur an den Rändern, im privaten Schreiben und an den "Fehlern", kann man empirisch noch etwas beobachten. Das Konsortium schreibt folglich:

Aktuelle Tendenzen in der Entwicklung der deutschen Sprache zeigen eine zunehmende Fragmentierung und Individualisierung der Gegenwartssprache. Diese „intrapersonale Mehrsprachigkeit“, die in verschiedenen soziokulturellen Altersgruppen oder auch Milieus zu erkennen ist, schlägt sich in den Bereichen Stil und Grammatik, aber auch in der Orthografie nieder. Kennzeichnend ist die Ausbildung einer Vielfalt orthografisch nicht normgemäßer Besonderheiten (beispielsweise Genitivapostroph) bis zu völliger Vernachlässigung elementarer orthografischer Regeln (Kleinschreibung etwa in E-Mails). Katalysiert wurde der Prozess noch durch die Rechtschreibreform, die im Lauf eines Jahrzehnts mehrere, zum Teil parallel gültige Regelvarianten hervorgebracht hat.

Auf das formelle Schreiben gestützt, frohlockt der Rat gern über die weitgehende "Akzeptanz" der Reform (als wäre das ein Gütesiegel), aber nun wendet sich die Beobachtung dem informellen Schreibbrauch zu, um darauf die nächste Revision der Norm zu gründen...


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.12.2016 um 04.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10712

Um seine eigene Bedeutung hervorzuheben, deckt das "Konsortium" die Karten auf. In der bombastischen Beschreibung seines "Projekts" heißt es:

Schließlich werden dem Rat für deutsche Rechtschreibung Vorschläge zur Anpassung des amtlichen Regelwerks auf der Basis von Auswertungen eines Abgleichs der Schreibgebrauchsbeobachtungen mit normgerechten grammatischen und orthografischen Regularitäten erarbeitet.
Die aufgebaute Infrastruktur kann vom Rat für Deutsche Rechtschreibung auch nach Projektende aktiv zur Rechtschreibbeobachtung eingesetzt werden, so dass die Ergebnisse in Weiterentwicklungen des amtlichen Regelwerks und in Publikationen zur Rechtschreibung umgesetzt werden können.


Wie die deutsche Bildungspolitik insgesamt, so wird nun auch die deutsche Rechtschreibung von Bertelsmann geliefert. Im Rechtschreibrat kann niemand der Expertise des von Krome vertretenen Konzerns etwas entgegensetzen.

Wenn man sich fragt, wieso 40 Mitglieder des Rates die Naivität des ganzen Vorgehens nicht bemerkt haben, so ist dies vielleicht die Antwort: Es ist die Naivität der Sprachtechnologen an der Universität Saarbrücken, die ganz im Sinne von Bertelsmann die rein technologisch-statistische Ansicht der Sprache vermitteln. Wie schon beim zweiten Bericht muß man ja zweifeln, ob die Ratsmitglieder den sonderbaren Text überhaupt gelesen haben. Wahrscheinlich sind sie nur froh, daß Krome die Arbeit macht.

Diese Zusammenhänge scheinen die "Piraten" noch nicht bemerkt zu haben (https://www.heise.de/tp/features/Lobbyismus-Koenig-Bertelsmann-3572721.html).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.12.2016 um 18.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10713

Bisher haben die Regeln vom Fernen Osten usw. als "inoffiziellen Eigennamen" gesprochen (§ 60), und auch der neue Vorschlag im dritten Bericht verweist auf den entsprechenden Paragraphen, nennt aber solche Verbindungen zusätzlich "metonymisch gebraucht". Das verstehe ich nicht. Es handelt sich um einen nichtamtlichen Oberbegriff, synonym zu Ostasien. Vielleicht ist an Antonomasie gedacht, was manchmal vorliegt.

Übrigens ist der Begriff "inoffizieller Eigenname" überflüssig, da die Bezeichnungstechnik "Eigenname" linguistisch definiert ist und keine Rücksicht auf Amtlichkeit nimmt. Problematisch ist die Abgrenzung zu Kennzeichnungen (definite descriptions). Ich schlage vor, den Unterschied darin zu sehen, daß bei Kennzeichnungen der deskriptive Gehalt noch eine hinführende Funktion hat.
Ein anderer Gebrauchsunterschied ist dann referentiell vs. attributiv (der Mörder Kennedys = 1. Oswald, 2. wer immer Kennedy ermordet hat)


Kommentar von R. M., verfaßt am 30.12.2016 um 00.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10714

Selbst Vereinigtes Königreich ist nicht »amtlich« oder »offiziell«, sondern lediglich die allgemein anerkannte Übersetzung einer amtlichen Bezeichnung. Was soll an der »Amtlichkeit« von Eigennamen orthographisch von Belang sein?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.12.2016 um 05.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10715

Ja, eben, in die Logik der Rechtschreibung geht die Amtlichkeit nicht ein. Wohl aber kann amtliche Normung extern eine Schreibweise festlegen und damit der Zuständigkeit der Schulorthographie entziehen. Das gilt auch für fachliche Nomenklaturen.

Wäre dies ein für allemal klargestellt, ließen sich die Einzelregeln entlasten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.12.2016 um 06.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10716

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10705

Es ist ein regeltechnischer Kunstfehler, Gruppen von Ausdrücken zu unterscheiden, obwohl die Unterscheidung orthographisch folgenlos bleibt, also etwa die Abschnitte 1.1 ud 1.2 unter § 63. Die wirklich relevante Unterscheidung ist die zwischen idiomatisch und nicht-idiomatisch. Sie ist sachlich falsch, aber darauf gehe ich nicht nochmals ein. Dem Rat ist es nicht gelungen, die angeblich nicht-idiomatischen Ausdrücke unter einem einzigen Begriff zusammenzufassen. Warum wird der Benutzer mit der problematischen Unterscheidung zwischen wörtlichem und übertragenem Ausdruck behelligt, wenn diese Unterscheidung zugleich als irrelevant erklärt wird?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.12.2016 um 12.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10717

Vor elf Jahren haben Herr Glück und ich uns kurz über die mutmaßliche Zukunft von Duden und Wahrig unterhalten:

http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=242
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=242#1075

Irgendwie hatten wir beide recht. Von Duden ist der Name erhalten, und Wahrig verschwindet allmählich. Aber eigentlich gibt es nur noch Bertelsmann.

Ich empfehle noch einmal dringend, sich hier umzusehen: http://www.schreibgebrauch.de/konsortium-wahrig.html

(Sitz: Gütersloh)


Kommentar von R. M., verfaßt am 30.12.2016 um 14.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10718

Das Hauptgebäude von Cornelsen in Berlin-Schmargendorf wurde ulkigerweise von »Bertelsmann Architekten« umgebaut. Wie eng sind die Verflechtungen hier eigentlich?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.12.2016 um 16.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10720

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10674

Diese ganze Geschichte mit der mysteriösen Resolution liegt ziemlich im dunkeln. Der Rechtschreibrat soll sich ja um die Einheitlichkeit der Rechtschreibung kümmern und nicht um die Vielfalt der Wörterbuchverlagslandschaft. Was heißt denn hier "Multiperspektivität"? Und was tragen Archive zur Beobachtung der Sprachentwicklung bei? Wenn der Rechtschreibrat die Sprachentwicklung beobachten will, um nach und nach zur vorreformatorischen Schreibung zurückzukehren (darauf läuft es doch fast immer hinaus, wie die bisherigen Berichte zeigen), soll er das tun, die Mittel werden ihm ja neuerdings gezahlt. Aber warum muß Bertelsmann das tun? Duden raus - Bertelsmann rein (ins Geschäft), das ist das Ergebnis und war wohl auch die Absicht. Nur daß jetzt Steuergeld fließt und man das Ganze als Dienst an der deutschen Kultur darstellen kann.

(Was war an den Wahrig-Wörterbüchern so wertvoll?)


Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 30.12.2016 um 17.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10721

Es gibt sehr wohl amtliche Staatennamen, nämlich die in dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen „ Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland“.

Außerhalb des amtlichen Gebrauchs ist natürlich niemand verpflichtet, diese Staatennamen zu verwenden.


Kommentar von R. M., verfaßt am 30.12.2016 um 19.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10722

Vor allem aber hat das Auswärtige Amt keine Handhabe, wenn Zaire beschließt, doch wieder Kongo heißen zu wollen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 31.12.2016 um 04.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10723

Wer würde bezweifeln, daß es amtliche Staatennamen gibt? Mir ging es um etwas anderes: Die Sprachwissenschaft definiert die Kategorie "Eigenname" ohne Rücksicht auf amtliche Festlegung.

Übrigens läßt der dritte Bericht noch deutlicher als die früheren erkennen, daß der Rechtschreibrat das Ziel einer Schulorthographie immer mehr aus den Augen verliert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verbindlichkeit der orthographischen Normierung auf die Schule beschränkt, erscheint entweder als weltfremd - oder die Welt selbst ist nicht Ordnung. Extern genormte Schreibweisen wie in Fachsprachen und dem, was ich "Protokoll" genannt habe, sowie das Buchstabeninventar (Großbuchstabe ß) fallen per def. nicht in die Kompetenz eines Rechtschreibrates.

Beim Großbuchstaben ß sind mir gleich Bedenken gekommen, was die handschriftliche Ausfüllung etwa von Überweisungsvordrucken betrifft. Im Ausland wird ja bisher schon manchmal B statt ß getippt, und ich frage mich, wie diese beiden Buchstaben handschriftlich auseinandergehalten werden sollen. Fast alle Großbuchstaben sind außerdem von ihren kleinen Entsprechungen deutlich unterschieden, aber mit dem ß kommt nun ein Paar hinzu, das sich kaum unterscheiden läßt.

Obwohl die Ligatur ß eine Doppelfunktion bekommen hat, ist ihr Wert als typographische Variante von ss doch noch lebendig genug, um die Auflösung als ss einleuchtend erscheinen zu lassen.

Und wie gesagt: Das gehört wohl eher zu den "Anweisungen für den Schriftsatz" als zur Rechtschreibung.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 31.12.2016 um 05.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10724

Hier noch ein paar Mosaiksteinchen:

Bertelsmann ist Miteigentümer des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz, DFKI GmbH. Zu dieser Einrichtung in „private-public partnership“ gehört wiederum „das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Kompetenzzentrum für Sprachtechnologie“ an der Universität des Saarlandes. Gründungsdirektoren waren die Professoren Pinkal, Uszkoreit und Wahlster. Dazu:

„Die Grundlagenforschung zum semantischen Lexikon dient nicht nur dem langfristigen Ziel, den Computer zum flexiblen Gesprächspartner zu machen - sie geht Hand in Hand mit praxisorientierten Projekten, die gleichzeitig belegen, welches Revolutionspotenzial die Sprachtechnologie auch für andere Bereiche bereithält: Für den Bertelsmann Lexikon Verlag bringt die Firma CLT Sprachtechnologie, die Pinkal initiiert und mitgegründet hat, die Neuauflagen von Wahrig Deutsche Rechtschreibung und Wahrig Deutsches Wörterbuch auf den aktuellen Stand.“
(http://www.uni-saarland.de/verwalt/presse/campus/2002/2/07-C3-PO-f.html)

Zu Pinkals Leistung für Wahrig vgl. http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=793
und
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=771

Wie Pinkals Sprachstatistik zu beurteilen ist, habe ich im erstgenannten Eintrag schon ein wenig beleuchtet. Amüsant ist, daß ausgerechnet jene Masurka im dritten Bericht zur Streichung vorgeschlagen wird!

Über jenes Bertelsmann-"Konsortium" ist auch der Rechtschreibrat an dieses Geflecht angeschlossen, daher liest sich der dritte Bericht über weite Strecken wie eine Projektbeschreibung aus dem Konzern.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 31.12.2016 um 06.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10725

Wikipedia hält sich an die Vorgabe, den „schnellen Brüter“ klein zu schreiben. Der allgemeine Sprachgebrauch folgt dem unwiderstehlichen Drang, ihn groß zu schreiben. Nach dem dritten Bericht, der diesen Fall wie viele andere nicht eigens erwähnt, müßte man behaupten, daß die Bedeutung sich entweder aus den Bestandteilen erschließen läßt (was unmöglich ist, weil der Reaktor nicht einmal schnell brütet, sondern mit schnellen Neutronen arbeitet) oder „figurativ“, aber nicht idiomatisch zu verstehen ist. Wer kann dem folgen?


Kommentar von Germanist, verfaßt am 31.12.2016 um 13.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10726

Umgangssprachig "Mazedonien", mazedonisch "Makedonija", amtlich "EJRM (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien)" und "FYROM (Former Yugoslav Republic Macedonia)". (Das "k" haben die Griechen verboten.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 31.12.2016 um 16.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10727

Im dritten Bericht heißt es (zur GKS bei festen Verbindungen):

"Von den beiden sich grundsätzlich bietenden Möglichkeiten, um Norm und Gebrauch im Einklang zu halten, nämlich der Einzelfallfestlegung auf der einen Seite und der regelhaften Beschreibung auf der anderen Seite unter Zulassung eines Bereiches von Varianz, hat sich der Rat bereits im Jahre 2006 für letztere entschieden."

Das ist der Grundfehler. Wenn die Unterscheidung zwischen wörtlichem, übertragenem und idiomatischem Gebrauch nicht eindeutig getroffen werden kann, dann kann auch die Groß- und Kleinschreibung nicht in eindeutige Regeln gefaßt werden. An ihre Stelle kann nur die Einzelfalldarstellung im Wörterbuch treten, mit realistischen Spielräumen und Hinweisen auf die Üblichkeit. Die Illusion der Ableitbarkeit aus Regeln muß durchschaut und aufgegeben werden. Schon früher scheiterte die ebenfalls semantisch orientierte Neufassung der Getrennt- und Zusammenschreibung mit Verben auf dieselbe Weise und aus denselben Gründen.


Kommentar von R. M., verfaßt am 31.12.2016 um 20.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10728

Der Grundfehler ist doch eher, daß von einer »regelhaften Beschreibung« keine Rede sein kann. Was der Rat tut, ist vielmehr auch weiterhin »regelhafte Vorschreibung«, die lediglich neuerdings als Deskriptivität vermarktet wird.

Gerade im Bereich der GKS kommen bekanntlich teils falsche grammatische Einschätzungen hinzu.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 01.01.2017 um 15.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10729

Stand der erste Bericht ganz im Zeichen der Findung eines Konsenses zwischen den die Reform befürwortenden und den der Reform kritisch gegenüberstehenden Parteiungen, so spielten im zweiten Bericht Fragen der Umsetzung eine zentrale Rolle.

So steht es am Anfang des dritten Berichts. Aus Gütherts komischem Deutsch übersetzt heißt das: Im ersten Jahr versuchte der Rat die Reformbefürworter und -kritiker zu versöhnen. Allerdings hätte man dazu beide "Parteiungen" einladen müssen. Das war aber nicht vorgesehen, sondern als einziger Kritiker saß ich - gewissermaßen als Überraschungsgast - im Rat und nach meinem Austritt überhaupt keiner mehr. Nochmals übersetzt muß es heißen: Im ersten Jahr versuchte der Rat die von den Kritikern nachgewiesenen Fehler der Neuregelung auszubessern. Dann wurde diese Arbeit gestoppt, und seither beschäftigt sich der Rat mit anderen Dingen (Durchsetzung der Reform, irrelevante Sprachbeobachtung, Förderung der Bertelsmann-Projekte).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 01.01.2017 um 17.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10730

Es wäre schön, wenn möglichst viele den dritten Bericht lesen würden (http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_Bericht_2011-2016.pdf). In den Medien und Leserdiskussion kommt vor allem die Sache mit dem Großbuchstaben ß an, eine Lappalie.

Aber sehen Sie sich die Übersicht zu GKS in festen Verbindungen an! (Anhang S. 25f.)
Ich hatte das Wesentliche des Inhalts schon diskutiert, aber wie ist es mit der Gliederung?

Wenn es drei Gruppen gibt: (1) nur klein, (2) klein oder groß, (3) nur groß – dann sollte man meinen, daß die Gliederung dem entspricht. Das ist aber nicht der Fall. E3 (obligatorische Großschreibung biologischer Klassen) ist unter 2 subsumiert statt unter 3.

Auch hätte man besser die extern normierten Bereiche (Fachsprachen) ganz herausnehmen und separat erwähnen sollen.

(1) ist unnötigerweise untergliedert in 1.1 wörtlich und 1.2 nicht wörtlich, aber auch nicht idiomatisch, sondern figurativ (metaphorisch oder metonymisch)(Dabei unterlaufen mehrere Fehler, wie schon gezeigt.)

Unter (3) E 4 folgen dann wieder fakultative Klein- oder Großschreibungen, die eigentlich unter (2) gehören. Auch könnten die unter E 4 erwähnten Punkte ebenso gut aufgespalten werden wie die früheren; schließlich sind Funktionsbezeichnungen etwas ganz anderes als die Benennungen besonderer Anlässe und Kalendertage. Und ist 2.1 von 2.2 wirklich verschieden, gibt es keinen gemeinsamen Nenner?
Denn warum sollte man den runden/Runden Tisch so weit entfernt vom ersten/Ersten Vorsitzenden unterbringen?

Wir haben also drei Gruppen von fakultativer Großschreibung:

2.1: runder/Runder Tisch
2.2: rote/Rote Karte
3 E4: erster/Erster Vorsitzender, goldene/Goldene Hochzeit

Es wird überhaupt kein Versuch gemacht, diese Nominationsstereotype einheitlich zu definieren.

Daß all diese Unterscheidungen, die jeweils für orthographisch irrelevant erklärt werden, dennoch nicht zu einer ableitbaren normgerechten Schreibung führen, habe ich schon gezeigt.

Vor der Reform gab es im Duden nur den Letzten Willen. Nachdem die Reform - entgegen jeglicher Empirie - nur Kleinschreibung für richtig erklärt und die Revision auch die Großschreibung wieder für zulässig erklärt hatte, sollte es nicht wundern, wenn in Texten die Kleinschreibung vorkommt. Soll man die Norm nun an dieses wirre Ergebnis der eigenen Willkür und Uneinsichtigkeit "anpassen"? Die alte Dudenregel war vollkommen angemessen, man sollte den Mut haben, sie wieder in Geltung zu setzen. Der Letzte Wille wird selbstverständlich groß geschrieben.


Kommentar von R. M., verfaßt am 01.01.2017 um 20.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10731

Die Neufassung der §§ 63 und 64 ist mißlungen, ersetzt also eine mißlungene Regelung durch eine andere. Im Endeffekt ändert sich nichts, denn niemand weiß, wann das Adjektiv groß geschrieben werden soll/darf/kann.

Die Einführung eines großen ß ist hingegen ein Eingriff in den Zeichenvorrat der deutschen Sprache und als solcher sicherlich keine Lappalie.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 02.01.2017 um 05.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10732

Ich hätte mich besser ausdrücken sollen. Gemeint war "im Rahmen der Rechtschreibregeln", denn die Musik spielt anderswo: bei den Normungs-Institutionen. Wenn dort die Zeichensätze erweitert werden, kann die Rechtschreibung nur nachziehen.

Ich glaube aus den genannten Gründen übrigens nicht, daß die Allgemeinheit mitmacht. Eher wird das ß ganz aufgegeben, wie es ja schon vielfach auch im privaten Gebrauch geschieht.

Analog: Weder Duden noch Reform konnten die feministischen Schreibweisen verhindern. Ob sie sich auf Dauer halten, wird nicht dort entschieden.


Kommentar von R. M., verfaßt am 02.01.2017 um 11.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10733

Seit wann bestimmt irgendein DIN-Institut, das normalerweise den Krümmungswinkel von Bananen festlegt, über die deutsche Sprache? Das ist doch alles Anmaßung.

Im übrigen besagt die bloße Existenz eines Buchstabens ja noch nichts über seine Verwendung. Das lange s gibt es zweifellos, aber gebraucht wird es nur im Fraktursatz und dann auch noch oft an der falschen Stelle.

Man sollte diese Angelegenheit jedenfalls nicht kleinreden, denn sie illustriert doch besser als alles andere die Inkompetenz des Rechtschreibrats.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 02.01.2017 um 12.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10734

Im Personalausweis steht der Name in Großbuchstaben. Die Herren Weiß, Groß, Süß usw. könnten Ärger bekommen, wenn sie wie gewohnt mit "Weiß, Groß, Süß usw." unterschreiben.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 02.01.2017 um 13.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10735

Der Bericht stellt ausdrücklich fest, daß die Ergänzung des Alphabets sich nicht auf andere Teile der Neuregelung auswirkt.
Ob die üblichen Anweisungen für den Schriftsatz, die den Dudenregeln beigefügt waren und sind, dann wirklich befolgt werden, steht dahin, ich glaube auch nicht recht daran. Aber in den Zeicheninventaren auch in der Textverarbeitung stehen sie erst mal drin, ganz unabhängig vom Rat. Ich verstehe das als ein "Angebot" der Normenausschüsse.

Übrigens wollte der Rechtschreibrat anscheinend auch etwas an der Transkription ausländischer Namen regeln, mußte dann aber einsehen, daß es dafür schon den Transkriptionssausschuß der Agenturen gibt, und ließ es wieder fallen. Dieses Suchen nach Betätigungsfeldern außerhalb seines Auftrags ist fast rührend.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.01.2017 um 05.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10736

Wenn die Großschreibung von Nominationsstereotypen in gewisser Hinsicht ein Vorbehaltssignal wie Anführungszeichen oder sogenannt ist, dann steht von vornherein fest, daß man ihren Gebrauch weder vorschreiben noch verbieten kann, sofern nicht externe Normung vorliegt.

Aus einem ähnlichen Grund versucht man ja auch nicht, den Bindestrich ein für allemal zu regeln.


Kommentar von Serjosha Heudtlaß, verfaßt am 04.01.2017 um 17.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10737


Das scheint mir ein entscheidender Punkt zu sein.

Eigentlich sind diese Regeln überflüssig, handelt es sich bei ihnen doch nicht um eine orientierungbietende Richtschnur oder Handlungsanweisung, sondern um ein "so ungefähr haben wir uns die Hintergründe gedacht; für die korrekte Schreibung im Sinne dieses Regelwerks schlage bitte im Wörterverzeichnis nach". Genauso verhält es sich ja mit den Augstschen Etymogeleien (deren rechtschreibtechnische Auswahl willkürlich und nicht vorhersagbar ist), insbesondere aber auch
mit der reformierten GZS (die Beurteilung von krankschreiben als idiomatisch ist nicht zwingend, krank kann auch als ein arbeitsrechtlicher Status interpretiert werden,
was den Blick ins Wörterverzeichnis also quasi sowieso obligatorisch macht, um sich über die einzig bindende Interpretation, nämlich jene der Macher, hinsichtlich des Idiomatisierungsgrades zu informieren).

Ich sehe deshalb auch bei den Nominationsstereotypen eigentlich keinen Regelungsbedarf - höchstens einen Liberalisierungsbedarf im Sinne einer Handreiche ("das, Schreiber, sind deine Optionen, sie sind folgendermaßen begründet; verfüge über diese Möglichkeiten im Rahmen deines Textes, wie es dir am angemessensten erscheint").




Kommentar von Kätzer, verfaßt am 05.01.2017 um 08.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10738

Zu Herrn Icklers Bemerkung: "Es wäre schön, wenn möglichst viele den dritten Bericht lesen würden":

Der Bericht ist beinahe unlesbar, weil die Geschäftsführerin erneut ihre ganz eigene Semantik und Grammatik verwendet. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, wie die Ministerialbeamten und ggf. Politiker sich angewidert von einem solchen Machwerk abwenden und es trotzdem durchwinken.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.01.2017 um 14.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10739

Dem Gegenstand ist der Bericht allerdings angemessen.

Es erleichtert die Lektüre, wenn man die Korfsche Brille aufsetzt:

Die Brille

Korf liest gerne schnell und viel;
Darum widert ihn das Spiel
All des zwölfmal unerbetnen
Ausgewalzten, Breitgetretnen.

Meistens ists in sechs bis acht
Wörtern völlig abgemacht,
Und in ebensoviel Sätzen
Läßt sich Bandwurmweisheit schwätzen.

Es erfindet drum sein Geist
Etwas, was ihn dem entreißt:
Brillen, deren Energien
Ihm den Text zusammenziehen!

Beispielsweise dies Gedicht
Läse, so bebrillt, man nicht!
Dreiundreißig seinesgleichen
Gäben erst - ein - Fragezeichen.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.01.2017 um 10.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10740

Das Kontinuum der Nominationsstereotype von der Klein- zur Großschreibung (kalte Platte - alte/Alte Sprachen - Erste Hilfe) folgt anscheinend nicht nur dem Grad der Idiomatisierung (Entfernung vom wörtlichen Verständnis, wie immer man das messen mag), sondern weiteren Motiven, die man aber nicht zu kennen braucht, um die orthographischen Tatsachen lexikographisch festzuhalten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.01.2017 um 16.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10741

Alle Verbindungen, die der dritte Bericht (in Übereinstimmung mit früheren Listen dieser Art) als feste Verbindungen aufzählt, werden in eigenen Einträgen bei Wikipedia erklärt, weil sie eben eine nicht auf der Hand liegende Bedeutung haben. Man muß nicht erklären, was heißes Wasser bedeutet, wohl aber absolute Mehrheit:

"Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als alle anderen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der Enthaltungen."

Diese Bestimmungen gehen über die wörtliche, analytische Bedeutung hinaus, wie es die Definition des Nominationsstereotyps fordert. Ebenso:

"Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des § 90 BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung bezeichnet."


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.01.2017 um 13.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10744

Die Unterscheidung zwischen "figurativ" und "idiomatisiert" in Vorschlag des Rechtschreibrates leuchtet nicht ein, weil das Figurative nur einer der Wege zum Idiomatischen ist. Möglicherweise greifen die Verfasser auf Wolfgang Fleischer zurück. Dessen Einteilung wird zum Beispiel von Horst H. Munske abgelehnt:

„Meines Erachtens gibt es in strengem Sinne überhaupt keine nicht-idiomatischen Phraseologismen, da diese im Zuge ihrer Phraseologisierung und Usualisierung stets idiomatische Züge annehmen.“ ("Wie entstehen Phraseologismen?" Schriften I: 100 [jetzt auch im Netz])

Zwischen nichtidiomatisierten Wörtern gibt es allenfalls statistisch signifikante Übergangswahrscheinlichkeiten: reife Tomaten dürfte häufiger sein als kalte Tomaten. Beides sind aber freie Fügungen, die nach Maßgabe des Gemeinten zusammengestellt werden. Insofern könnte man die These, daß es keine nichtidiomatischen Phraseologismen gibt, auch tautologisch finden. Nominationsstereotype sind ein Teilgebiet. haushoher Sieg, drangvolle Enge gehören auch zu den Kollokationen mit hoher Übergangswahrscheinlichkeit, aber sie sind trotzdem frei gefügt und werden analytisch-literal verstanden. Es gibt allerdings eine Distanzierung durch sogenanntgerade wegen der allzu großen Geläufigkeit: Wie schon gesagt, so ein Spiel verliert man als sogenannter haushoher Favorit...; Die Erbschaftsteuer – politisch ein sogenanntes heikles Thema. Hier würde niemand groß schreiben; das Kriterium ist also nicht hinreichend. Mit der Großschreibung distanziert man sich nicht von der Wortwahl (wie es beim ironischen Gebrauch von Anführungszeichen oder sogenannt möglich ist), sondern vom deskriptiven Gehalt zugunsten einer bloßen Benennungseinheit, daher meine ursprüngliche Umschreibung "heißt nur so".


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.01.2017 um 15.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10745

Der alte Duden hatte in seiner volkstümlichen Art schlicht gesagt:

„Es gibt Wortverbindungen, die keine Namen sind, obwohl sie häufig als Namen angesehen werden. Hier werden die Adjektive kleingeschrieben. (Im Zweifelsfall schlage man im Wörterverzeichnis nach.)“ (Vgl. auch R 75 und R 133.)
(http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=852)

Die Reformer wollten es besser machen und alles in "Regeln" bringen, und das geht eben nicht; das werden auch die Ratsmitglieder einsehen müssen, wenn sie weiterhin hübsch "beobachten" und das Regelwerk "anpassen".


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 05.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10746

Munske hatte in seinem Gegenvorschlag zur GKS geschrieben:

"In festen substantivischen Wortgruppen werden Adjektive groß geschrieben, obwohl keine Eigennamen vorliegen."
(Es folgen die üblichen Gruppen, problematisch ist die umfangreiche Gruppe (6): das Schwarze Brett usw.)

"Die Großschreibung dient zur Abgrenzung solcher Benennungseinheiten mit einer spezifischen Bedeutung von freien syntaktischen Fügungen. Siehe dazu im einzelnen das Wörterverzeichnis. Über die dort genannten Fälle hinaus kann der Schreibende durch Großschreibung einen Ausdruck aus Adjektiv und Substantiv als Benennungseinheit hervorheben."
(Wiederabgedruckt in Blüml et al. 1997)

Wichtig ist auch hier der Hinweis auf das Wörterverzeichnis. Anders geht es nicht. Der letzte Satz schafft den nötigen Freiraum.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 08.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10747

„Hervorhebung der begrifflichen Einheit“ (so heißt es im dritten Bericht) – das ist zu unbestimmt, und daß die Entwicklung „noch nicht abgeschlossen“ sei, weckt die Vorstellung, sie könnte jemals abgeschlossen werden.

„Von den beiden sich grundsätzlich bietenden Möglichkeiten, um Norm und Gebrauch im Einklang zu halten, nämlich der Einzelfallfestlegung auf der einen Seite und der regelhaften Beschreibung auf der anderen Seite unter Zulassung eines Bereiches von Varianz, hat sich der Rat bereits im Jahre 2006 für letztere entschieden.“

Das wird so gelöst, daß es drei Bereiche gibt: nur klein, nur groß, klein oder groß (vgl. S. 6). Die Frage ist aber, ob man damit der grundsätzlich freien Entscheidung für die Auszeichnung als Benennungseinheit gerecht wird. Die Rechtschreibreform hat ursprünglich den ersten Bereich (obligatorische Kleinschreibung) ausgeweitet, mußte dann aber zurückstecken, weil die Sprachgemeinschaft auf ihrem Recht zur Auszeichnung von Benennungseinheiten beharrte.

Der Bericht fährt fort:

„Diese Herangehensweise hat sich gemäß den im Berichtszeitraum durchgeführten Schreibgebrauchserhebungen bestätigt, da die im Regelwerk vorgesehenen Variantenschreibungen im Allgemeinen sehr gut angenommen werden.“

Die Variantenschreibungen sind aber gerade nicht der Bereich, an dem sich die Akzeptanz der Regeln erkennen läßt, denn wenn die Menschen nach Belieben einmal klein und einmal groß schreiben, zeigen sie nicht einmal, daß sie überhaupt irgendwelchen Regeln folgen.

Der entscheidende Bereich ist vielmehr der, für den die Regeln ausschließlich Kleinschreibung vorsehen. Hier wird in die Freiheit der Schreibenden eingegriffen, Benennungseinheiten auszuzeichnen. Versehentliche oder irrtümliche Kleinschreibung von Fachausdrücken usw. fällt dagegen kaum ins Gewicht.

„Sie legen darüber hinaus nahe, an genau definierten Rändern Anpassungen vorzunehmen. Diese betreffen die Schreibung von Funktionsbezeichnungen (wie z.B. neu der erste/Erste Vorsitzende statt aktuell nur der Erste Vorsitzende) sowie von Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage (wie z.B. neu die goldene/Goldene Hochzeit statt aktuell nur die goldene Hochzeit).
Die Anpassungen sind systematisch begründet und führen die am Schreibgebrauch orientierten Ergänzungen des amtlichen Regelwerks an dieser Stelle in den Jahren 2004 und 2006 fort.“

Wie können Änderungen „systematisch begründet“ sein, wenn es sich doch nur um Anpassungen an den Schreibgebrauch handelt, und wozu ist die Beobachtung des letzteren nötig, wenn die Begründung „systematisch“ ist? Die Beobachtung liefert nur Ad-hoc-Daten, z. B. daß auf Grußkarten die Goldene Hochzeit weiterhin auch groß geschrieben wird.

Die „genau definierten Ränder“ zeigen wieder den Wunsch, zwischen Kann- und Sollbereichen scharf zu trennen, Varianz nur in genau begrenzten Bereichen zuzulassen. Das kann nicht gelingen und würde, wenn es gelänge, zu einer unlernbaren Regelungsdichte führen.

(Der Schluß dieses Absatz ist so verklausuliert, daß ich ihn nicht verstehe. Die Absicht ist aber deutlich: Das Nachgeben gegenüber dem Schreibgebrauch soll als ohnehin vorgesehene Systematisierung und nicht als Korrektur erscheinen.)

Der Rat hat keinen Begriff davon, daß die Großschreibung ein frei verwendbares Mittel zur Auszeichnung von Benennungseinheiten ist, das sich nicht in Regeln fixieren läßt. Darum sieht er keinen Hinweis auf die Wörterbücher mehr vor (außer bei Fachsprachen) wie seinerzeit der Duden und auch Munskes Gegenvorschlag.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 08.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10748

Aktuelles Beispiel: In der FAZ lese ich gerade über den großen Teich. So wird es meistens geschrieben (wie im alten Duden), aber die Neuregelung sieht ausschließlich Großschreibung vor. Haben die "Beobachter" in Mannheim, Gütersloh und Saarbrücken das denn nicht bemerkt? Die vom Rat angestrebte Orientierung am wirklichen Schreibbrauch ist nur unvollständig durchgeführt; zum Beispiel die alten Sprachen und das neue Jahr werden dem alten Duden und der Reform zum Trotz sehr oft groß geschrieben, und zwar, wie gezeigt, aus gutem Grund. Es gibt noch viele andere Bestimmungen der amtlichen Regelung, die in diesem Sinne „angepaßt“ werden müßten, zum Beispiel der schnelle Brüter (vor und nach der Reform nur klein, in Wirklichkeit meist groß geschrieben).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 09.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10749

„An dieser Stelle mag berichtet werden, wie englische Kollegen im Gespräch auf die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung reagiert haben. Dies sei in Großbritannien ganz undenkbar. Woher nähmen staatliche Behörden das Recht, die Orthographie zu ändern? Mit kontinentalem Blick findet man in der Tat in der englischen Orthographie einigen Regelungsbedarf. Es ist erstaunlich, daß die schriftliche Kommunikation in englischer Sprache dennoch funktioniert. Die Deutschen haben sich nach der Reichsgründung einer obrigkeitlichen Regelung unterworfen, die sich mit der Begründung rechtfertigte, sie gelte nur für Schulen und Behörden. Hier knüpft die Neuregelung an, nicht zuletzt weil die Fürsorge der Duden-Redaktion für die deutsche Rechtschreibung mancherorts ein Regelchaos erzeugt hatte. Dennoch sollte man sich bewußt bleiben, daß die Rechtschreibung auch ohne ministerielle Verordnung funktionieren kann und daß solche Bereiche, die in besonderem Maße der Dynamik der Sprachentwicklung unterworfen sind, nicht durch statische Regeln gebändigt werden können wie in DR § 63 und 64.“ (Munske in Blüml et al. 1997:414)

Je mehr sich die Tätigkeit des Rechtschreibrats dem Beobachten zuneigt, desto überflüssiger werden die Regeln. Was weiß der Englischsprachige von Rechtschreibregeln? Man schreibt, wie man es gelesen und geübt hat.

Woran sich meine Frau aus ihrer Schulzeit in Irland noch am besten erinnern kann: das fast tägliche "Spelling" während der Grundschulzeit (ab 5 Jahren). Die Lehrerin sprach ein Wort aus, und die Kinder meldeten sich, um die Buchstaben (Buchstabennamen!) der Reihe nach aufzusagen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 11.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10750

Auch Munskes wohldurchdachter Alternativvorschlag geht stellenweise mit der Festlegung noch zu weit. Er sieht nur Großschreibung vor bei:

Alte Geschichte, Innere Medizin, Angewandte Linguistik, Generative Grammatik, Sizilianische Eröffnung, Hochdeutsche/Zweite Lautverschiebung

der Zweite Bildungsweg, Bildende Kunst


Das geht über die Schreibwirklichkeit hinaus. Je eher auch die literale Bedeutung noch mitzuverstehen ist, desto geringer die Neigung zum großen Anfangsbuchstaben. Der zweite Bildungsweg ist wirklich ein solcher, ebenso der mittlere Bildungsabschluß. Darum wird teils so, teils so geschrieben, sogar in Fachtexten (z. B. sizilianische Eröffnung in Schachlehrbüchern, generative Grammatik ganz überwiegend).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 15.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10751

Nachtrag zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10747

"außer bei Fachsprachen" - dieser Hinweis von mir darf aber nicht irreführen. Im Bericht heißt es:

„Von der Möglichkeit, großzuschreiben, wird nicht in allen Fachsprachen Gebrauch gemacht. Zu Beispielen mit ausschließlicher Kleinschreibung siehe das Wörterverzeichnis.“

Hier ist das amtliche Wörterverzeichnis gemeint und nicht wie im Duden und in Munskes Alternativvorschlag das Rechtschreibwörterbuch selbst. Mit „Beispielen“ ist ja auch niemandem gedient. Sie erläutern bloß die Regel, die sich aber gerade deshalb als unnütz erweist. Nachschlagen ist angesagt.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.01.2017 um 16.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10752

Metaphern wie graue Maus schreibt man natürlich nicht groß, weil man sie damit dem wörtlichen Verständnis entziehen und die Metapher töten würde. Erst in einem zweiten Schritt könnte man die Biologische Uhr terminologisieren; dann ist es aber keine lebendige Metapher mehr. Vgl. Schneller Brüter, Weißer Zwerg.

Zu einer sinnvollen Rechtschreiblehre würde eine Erklärung gehören, daß und warum Großschreibung kein Mittel zur Auszeichnung von Metaphern usw. ist. So aber fehlt zwischen den aneinandergereihten Listen das geistige Band. Das war schon immer so, aber der Rechtschreibrat hat sich auch nicht um eine Verbesserung bemüht.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.01.2017 um 09.56 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10753

"Es gibt Wortgruppen (feste Begriffe), die keine Namen sind, obwohl sie oft als Namen angesehen werden. Hier schreibt man die Adjektive in der Regel klein <§ 63>.
italienischer Salat
künstliche Intelligenz
das schwarze Schaf
das neue Jahr
die mittlere Reife
" Duden online)

Nein, man schreibt sie in der Regel groß, nur das schwarze Schaf nicht (den italienischen Salat mal so, mal so). Und warum nicht? Darüber müssen wir nachdenken, weil die Reformer nicht darüber nachgedacht haben (die alte Dudenredaktion auch nicht immer).

Irgendwie ahnt man, daß der italienische Salat terminologisiert sein dürfte, das schwarze Schaf aber nicht. Außer wenn ein Soziologe auf den Gedanken käme, einer bestimmten gesellschaftlichen Rolle das Etikett Schwarzes Schaf aufzupappen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.01.2017 um 08.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10754

Die Heilige Kommunion kommt auch klein geschrieben vor. Man könnte meinen, Kleinschreibung sei besonders katholisch, weil ja nach Ansicht der Kirche die Kommunion wirklich heilig ist und nicht nur so heißt. Aber dann kommt die Großschreibung ehrenhalber dazwischen. Wer will da eindeutig entscheiden? Man muß und kann es den Schreibenden überlassen. (Die Evangelischen haben mit dem Heiligen Abendmahl dasselbe Problem; das amtliche Wörterverzeichnis verlangt Kleinschreibung, sagt nichts zur Kommunion.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.01.2017 um 17.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10755

Der neu ins Regelwerk eingeführte Begriff der "besonderen Anlässe" (dritter Bericht) ermöglicht es, das Neue Jahr auch in Großschreibung zuzulassen. Bisher haben die Reformer gemeint, mit dem neuen Jahr sei einfach "das nächste Jahr, ein weiteres Jahr" gemeint. Aber schon die Einbettung in gewisse Rituale wie das Glückwünschen, die vorhergehende Silvesterfeier usw. beweisen, daß es sich um einen "besonderen Anlaß" handelt. Intuitiv haben das die Leute immer schon so wahrgenommen. Es gibt aber noch mehr dieser Art, die Reformer stehen noch am Anfang ihrer neuen Einsichten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.01.2017 um 06.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10756

Heute steht in der FAZ mein Kommentar zum dritten Bericht. Leider sind meine Auszeichnungen weggefallen, und ein Satz über die Zusammenarbeit von Bertelsmann mit der Uni Saarbrücken, der von mir stammt, ist irrigerweise als Zitat gekennzeichnet. Die Heyse-Schreibung habe ich natürlich auch nicht gewollt, auch nicht kleingeschrieben.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.01.2017 um 10.12 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10757

Was bedeutet "figurativ"? Metapher und Metonymie erschöpfen ja die rhetorischen "Figuren" bei weitem nicht, Munske fügt immerhin noch die Synekdoche hinzu. Aber was ist von schöne Bescherung zu halten, einer ursprünglich ironischen Redeweise, die ebenfalls zu einem Phraseologismus geführt hat?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.01.2017 um 17.09 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10758

Da die Kleinschreibung der Adjektive der Normalfall ist, braucht nur die Großschreibung dargestellt zu werden; Ziffer (1) im dritten Bericht ist überflüssig.

Ich würde etwa folgende Formulierung vorschlagen:

In Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv kann das Adjektiv groß geschrieben werden, wenn der ganze Ausdruck als Benennungseinheit (Nominationsstereotyp) gekennzeichnet, d. h. nicht wörtlich verstanden werden soll. In einigen Fachsprachen und anderen Registern mit eigener Norm ist die Großschreibung systematisch geregelt, in der Allgemeinsprache ist sie mehr oder weniger üblich. Einzelheiten sind den Wörterbüchern zu entnehmen.

Immer groß geschrieben werden zum Beispiel:

Eigennamen, die aus Kennzeichnungen entstanden sind:

der Stille Ozean, der Zweite Weltkrieg, die Fränkische Schweiz, Lange Zeile (Straßenname), der Erste Mai (als Feiertag), der Heilige Abend

Titel, Ehrennamen u. ä.:

Königliche Hoheit, Heiliger Vater (Papst)

von Einwohnernamen abgeleitete Adjektive auf -er:

Nürnberger Lebkuchen, Schweizer Käse

Ableitungen auf (i)sch von Personennamen werden groß geschrieben, wenn sie einen Bezug zum Namensträger bezeichnen, z. B. die Urheberschaft:

Platonische Schriften (‚Schriften Platons‘), Schillersche Gedichte (‚Gedichte Schillers‘)

Sie werden klein geschrieben, wenn sie eine Qualität bezeichnen:

platonische Liebe (‚nichtsexuelle Liebe [im Sinne Platons]‘)

Fachausdrücke in einigen Wissenschaften:

Rote Taubnessel, Gemeine Stubenfliege

Oft groß geschrieben werden zum Beispiel:
Bezeichnungen von Typen, Sorten, Rollen, Sparten, besonderen Anlässen u. ä.:

Schwarzes Brett, Erste Hilfe, Kölnisch Wasser, Inoffizieller Mitarbeiter, Technischer Direktor, der Goldene Schnitt, Roter Riese, Schneller Brüter, Künstliche Intelligenz, Rote Irdenware; Höhere Mathematik, die Bildenden Künste; das Neue Jahr, Goldene Hochzeit

-

In Erläuterungen könnte u. a. stehen:

Die Großschreibung von Nominationsstereotypen ist in der Allgemeinsprache ein frei wählbares Mittel, das der Schreibende einsetzen und das daher weder geboten noch verboten werden kann.

Die Großschreibung ist kein Mittel, übertragene Bedeutungen zu kennzeichnen. Ausdrücke wie graue Maus, schöne Bescherung würden ihre Wirkung als rhetorische Figuren einbüßen, wenn man sie durch Großschreibung dem wörtlichen Verständnis entzöge. Erst in einem zweiten Schritt können sie – wie alle anderen Ausdrücke – terminologisiert und dann gegebenenfalls groß geschrieben werden (Weißer Zwerg, Schneller Brüter).



Kommentar von R. M., verfaßt am 12.01.2017 um 22.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10759

Königliche Hoheit ist bloß der Titel eines Romans. Andernorts muß es vollständig Seine/Ihre/Eure Königliche Hoheit heißen. In die königliche Hoheit über die englische Kirche ist hingegen Kleinschreibung angezeigt.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 12.01.2017 um 23.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10760

Der Titel lautet Königliche Hoheit/Majestät usw., die Anrede lautet [Eure] Königliche Hoheit/[Eure] Majestät usw.


Kommentar von R. M., verfaßt am 13.01.2017 um 00.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10761

Nein, der Titel lautet Seine/Ihre Königliche Hoheit. Ebenso Her Majesty the Queen, HM Revenue & Customs usw.


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 13.01.2017 um 02.16 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10762

Als was würden Sie denn Königliche Hoheit bezeichnen, wenn nicht als Titel?


Kommentar von R. M., verfaßt am 13.01.2017 um 02.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10763

Buchtitel . . .


Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 13.01.2017 um 02.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10764

Das sei Ihnen unbenommen.


Kommentar von R. M., verfaßt am 13.01.2017 um 03.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10765

»Fachausdrücke in einigen Wissenschaften:
Rote Taubnessel, Gemeine Stubenfliege«

Das ist auffällig vage und erklärt nicht, warum Roter Riese anders aufgefaßt werden soll. Ist hier tatsächlich nur die biologische Nomenklatur gemeint, wie die Beispiele andeuten, oder gehören doch auch andere Termini aus anderen Wissenschaften (oder der Technik? der Medizin?) in den Bereich der obligatorischen Großschreibung?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.01.2017 um 05.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10766

Ich habe die übliche Einschränkung auf "Botanik und Zoologie" absichtlich weggelassen. Aus den Beispielen darf sie nicht rekonstruiert werden.

Der allgemeine Hinweis auf externe Normung hat den Vorteil, daß er die Rolle der Terminologie berücksichtigt: Wie jeder Medizinstudent weiß, ist Terminologie ein Teil der Wissenschaft.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.01.2017 um 05.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10767

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10759

Das schließt sich nicht aus; unter "Adelstitel" (Wikipedia) steht es so.

Ich habe aus den Rechtschreibregeln das Syntagma Adjektiv + Substantiv übernommen, nicht die Anwendung mit weiteren Hinzufügungen.

Beim Roten Riesen usw. gibt es nichts zu erklären, man muß nachsehen. Aber natürlich kann man zu besseren Einsichten kommen und ein Beispiel anderswo unterbringen. Die Erläuterungen sollen auch nur illustrieren und legen nichts fest. Wie denn überhaupt zu beachten ist, daß ich die Groß- und Kleinschreibung der Nominationsstereotype nicht zu regeln versuche, weil es aus den genannten Gründen nicht möglich ist.

In meinem Wörterbuch, an das ich mich hier anlehne, hatte ich geschrieben:

"Feste mehrteilige Bezeichnungen von Typen, Sorten, Gattungen und dgl. werden oft groß geschrieben. In Betracht kommen

allgemeinsprachliche Typenbezeichnungen wie Schwarzes Brett, Erste Hilfe, Inoffizieller Mitarbeiter, der Goldene Schnitt

fachsprachliche Klassifikationen: Rote Taubnessel, Gemeine Stubenfliege, Roter Riese, Schneller Brüter, Künstliche Intelligenz, Rote Irdenware"

Die Neufassung berücksichtigt, daß manche Nomenklaturen die Großschreibung ausdrücklich festlegen, andere sie nur als Konvention pflegen. Ob es sich lohnt, die einzelnen Disziplinen durchzugehen? Wie gesagt, der Adept muß es sowieso lernen.


Kommentar von R. M., verfaßt am 13.01.2017 um 11.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10768

»Ich habe aus den Rechtschreibregeln das Syntagma Adjektiv + Substantiv übernommen, nicht die Anwendung mit weiteren Hinzufügungen.«

Nun, weiter unten heißt es aber der Goldene Schnitt und nicht Goldener Schnitt, die Bildenden Künste und nicht Bildende Künste, das Neue Jahr und nicht Neues Jahr.

»Ich habe die übliche Einschränkung auf "Botanik und Zoologie" absichtlich weggelassen. Aus den Beispielen darf sie nicht rekonstruiert werden.«

Die Beispiele legen aber nahe, diese Rekonstruktion bzw. Wiedereinschränkung vorzunehmen.


Kommentar von Thedor Ickler, verfaßt am 13.01.2017 um 16.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10769

Ja, beim Artikel habe ich geschwankt, könnte ich vereinheitlichen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.01.2017 um 17.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10770

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10756

Im Untertitel meines Artikels steht Rechtsschreibung, die Zeitung hat sich bei mir entschuldigt, aber ich hatte es gar nicht bemerkt, meine Familie und meine Freunde auch nicht. Kurios.


Kommentar von R. M., verfaßt am 13.01.2017 um 18.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10771

Wer sagt, daß die Beispiele hier und andernorts einer standardisierten Darstellungsform unterworfen werden sollten? Anschaulicher ist es doch, sie so vorzuführen, wie sie tatsächlich üblicherweise vorkommen, also im Nominativ das Neue Jahr ebenso wie Seine Königliche Hoheit, der Heilige Vater, aber Schweizer Käse (meist ohne Artikel).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.01.2017 um 05.14 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10772

Man sollte sich entscheiden, beide Lösungen haben etwas für sich. Im Satzzusammenhang kommt die Schweiz nur mit Artikel vor, als Stichwort immer ohne. Schlagzeilen und Telegramme (falls jemand sich noch daran erinnert) stehen dazwischen.
Duden trennt das Stichwort von den Anwendungsbeispielen.
Wenn ich Seine Königliche Hoheit eintrage, müßte ich auch Ihre und Eure eintragen, oder? Ohne den Possessivartikel weiß man, daß die Verbindung in jeder Kombination groß geschrieben wird. Die Artikelsetzung selbst gehört nicht zur Rechtschreibung.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.01.2017 um 07.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10773

Wie weit soll die Orientierung am Schreibbrauch gehen? Nachdem der Rechtschreibrat eingesehen hat, daß das Schreiben in der Schule nur zutage fördert, was der reformgeleitete Unterricht hineingesteckt hat, und auch die Einsicht naht, daß Zeitungen usw. auch nur die Reformschreibung der automatischen Korrektur liefern, untersucht er nun informelle Texte wie Forenbeiträge, private Mails und Grußkarten, auch die früher als unzurechnungsfähig segregierten Schriftsteller.
Es kann aber nur um eine standardisierte Sachprosa gehen. Natürlich macht es keine Mühe, den ersten Mai oder den heiligen Abend auch in Kleinschreibung zu finden. (Das sind nur Beispiele, vielleicht gibt es bessere.) Aber irgendwo ist Schluß, und gewisse Normen sind auch zumutbar, wenn auch weit weniger und besser begründete und erklärte als in den Produkten der Reformer.


Kommentar von R. M., verfaßt am 14.01.2017 um 11.08 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10774

Wenn man Seine Königliche Hoheit als Beispiel bringt, muß sich der Leser dazudenken, daß auch Ihre Königliche Hoheit mit großem K geschrieben wird, ebenso wie das Neue Jahr ja auch stellvertretend für im Neuen Jahr usw. steht.

Allerdings wäre es falsch, aus dem Beispiel Königliche Hoheit zu schlußfolgern, daß auch die königliche Hoheit über die englische Kirche mit großem K geschrieben wird, oder aus dem Beispiel das Neue Jahr, daß in dem Satz das neue Jahr fing ja heiter an ein großes N gefordert wäre.

Im Grunde sind deshalb nur ganze Beispielsätze eindeutig.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.01.2017 um 15.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10775

Alle Nominationsstereotype dürften einen nichtstereotypen Doppelgänger haben, auch die rote Taubnessel und erst recht das fleißige Lieschen. In der versuchsweise formulierten Regel heißt es vorsorglich, daß es überhaupt nur um die Kennzeichnung als Nominationsstereotype geht. Aber zu überlegen wäre, ob es außer zweigliedrigen noch andere gibt, für die man sorgen müßte.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 14.01.2017 um 17.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10776

Ich habe als Kind und Jugendlicher gerne Westernfilme gesehen und denke bei "Shootingstar" immer zuerst an John Wayne, Henry Fonda, Gary Cooper u. a.


Kommentar von R. M., verfaßt am 14.01.2017 um 20.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10777

Wirklicher Geheimer Rat


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.01.2017 um 19.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10778

Nun ist die Frage, ob und wie man solche mehrgliedrigen Gebilde in den Regeln unterbringen soll. Vielleicht nur von Adjektiv sprechen? (Vielen Dank für das Beispiel!)


Kommentar von R. M., verfaßt am 15.01.2017 um 20.55 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10779

Das Beispiel ist natürlich etwas angestaubt, aber es gibt ähnliche Gebilde zeitgenössischer Art, z. B. die Ständige Bilaterale Kommission, in der Vertreter Israels und des Heiligen Stuhls zusammenkommen.

Vielleicht könnte man Seine Königliche Hoheit ja auch in die dreigliedrige Abteilung verschieben, obwohl das Erstglied kein Adjektiv ist (aber seinerseits Großschreibung verlangt).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.01.2017 um 07.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10780

Eigennamen sind in den vorangehenden Paragraphen behandelt, und man könnte diesen unklaren Begriff so erweitern, daß er einige Fälle abdeckt. So ist ja auch schon "der Apokalyptische Reiter" fragwürdig, weil es deren mehrere gibt (teils auch klein geschrieben). (Ich hatte bei der ersten Beispielgruppe einen Verweis auf das Eigennamen-Kapitel vorgesehen. Es ist zwar logisch unbefriedigend, aber praktisch, manche Gegenstände an mehreren Stellen abzuhandeln, solange kein Widerspruch stört.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.01.2017 um 07.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10781

Die Unterscheidung zwischen Platonischen Schriften und platonischer Liebe mag noch angehen, aber zwischen Schillerschen und schillerschen Gedichten unterscheiden die meisten wohl nicht. Mathematiker bezeichnen bestimmte komplexe Räume als steinsch, schreiben es aber sehr oft groß, wahrscheinlich weil man Eigennamen nicht gern klein schreibt und vor allem, weil gerade die verkürzte Form auf sch das Wort nicht eindeutig als Adjektiv kennzeichnet, sondern fürs Sprachgefühl in die Nähe des Genitivs rückt.
(Ich habe in meinem Wörterbuch etwas ähnliches angemerkt.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.01.2017 um 07.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10782

Aus der "Zeitleiste" des Rates für deutsche Rechtschreibung:

31.1.2011 Die staatlichen Stellen übertragen dem Rat die Kompetenz, „auf der Grundlage seiner Beobachtungsergebnisse über kleinere Veränderungen des Wörterverzeichnisses [zu] entscheiden“. Damit wird auf ein Verfahren zurückgegriffen, das sich vor der Reform bewährt hatte: Die Anpassung des Wörterverzeichnisses an den Schreibgebrauch erfolgt durch diejenigen, die mit seiner Beobachtung beauftragt sind.

Man mag darüber streiten, ob der Duden mit der Beoachtung des Schreibgebrauchs "beauftragt" war. Der Hauptunterschied besteht jedoch darin, daß der Rat kein Wörterbuch macht.


Kommentar von R. M., verfaßt am 21.01.2017 um 12.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10783

Die Duden-Redaktion hatte zweifellos keinen staatlichen Auftrag. Den Schulen war aufgegeben, sich nach dem Duden (Bd. 1) zu richten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 22.01.2017 um 07.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10784

Genau! KMK am 19.2.1955:

„In Zweifelsfällen sind die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln verbindlich.“

Dadurch war sicher nicht der Duden mit der Beobachtung des Schreibgebrauchs beauftragt.

Die Website webt weiter am Lügengespinst, das die Reform von Anfang an umgab, vgl. Othmar Jauernig: "Glorienschein der totalen Amtlichkeit. Die Rechtschreibung, der Duden und das Recht", Forschung und Lehre 6/95, 332-334 sowie Wolfgang Kopkes Dissertation. Karl Blüml und andere Reformer frohlockten, mit der Reform sei die Rechtschreibung in die Regelungskompetenz des Staates zurückgeholt...

Da konnte man nur sagen: Frischauf ans Werk, macht ein staatliches Wörterbuch! Stattdessen bekamen wir das mickrige Wörterverzeichnis des Herrn Heller, und so ist es bis heute geblieben, nur die Flicken haben sich vermehrt.


Kommentar von R. M., verfaßt am 22.01.2017 um 13.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10785

Es wäre auch noch zu fragen, seit wann sich die Duden-Redaktion überhaupt einem deskriptivistischen Ansatz verpflichtet sah (bzw. von wann bis wann, denn durch die Reform herrscht ja weithin wieder die Präskription).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 22.01.2017 um 17.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10786

Ein Reformer schrieb mir zu meinem FAZ-Artikel u. a.:
„Sie schreiben, die Großschreibung von Indefinitpronomen störe beim Lesen und bringen als Beispiele manche, Einzelne, viele/Viele. Alle drei verhalten sich, was Substantivität betrifft. unterschiedlich, unabhängig davon, ob man alle drei als Indefinita bezeichnen sollte. Grammatisch geht es um die Frage, wo sie im Kontinuum von Determinern, Quantoren und Adjektiven im pränuklearen Bereich von Nominalgruppen anzusiedeln sind, denn davon hängt auch das Verhalten ihrer jeweiligen Substantivierung ab. Einzelne ist artikel- und attributfähig, viele ebenso, manche nicht. Und die grammatische Analyse verträgt sich mit dem Gebrauch, den wir – so gut es in der Eile und Hatz des Jahres 2004 ging – erhoben haben. Wollen Sie im Ernst dafür plädieren, dass wir schreiben müssen Das haben einzelne nicht verstanden so wie Das haben einige nicht verstanden? Das würde mich doch erstaunen.“

Aber es geht nicht um „Substantivierung“ im formalen Sinn, das habe ich zwanzig Jahre lang dargelegt, auch im Rechtschreibrat, es scheint aber nicht verstanden worden zu sein. Es geht darum, daß alle diese Wörter auch hinweisend (anaphorisch) gebraucht werden und in dieser Funktion sinnvollerweise klein geschrieben werden, so war es der Brauch das ganze 20. Jahrhundert hindurch. Und was der Reformer als den Gipfel des Unsinns hinstellt – Das haben einzelne nicht verstanden -, war der selbstverständliche Schreibgebrauch, gegen den die Reform zum Erstaunen aller Kundigen die Großschreibung wiedereinführen wollte (wie Mitte des 19. Jahrhunderts). Übrigens irrt der Mann auch, was manche betrifft (siehe http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1369#33877), und er irrt sich noch in anderen Punkten, die ich hier nicht erwähne. Ich stelle immer wieder fest, daß einzelne ihre eigene Reform nicht kennen.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 22.01.2017 um 22.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10787

Sind das nicht eher unbestimmte Zahlwörter? Zahlwörter werden mal klein und mal groß geschrieben.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.01.2017 um 06.05 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10788

Ja, Wörter aus verschiedenen Wortklassen werden manchmal deiktisch/anaphorisch (hinweisend/verweisend) gebraucht, dann neigt der moderne Gebrauch zur Kleinschreibung. Unser Paradebeispiel ist folgend. Das Folgende ist etwas, was auf etwas anderes folgt, ein Nachfolger also, während das folgende wie ein Doppelpunkt wirkt, also im jeweils vorliegenden Text nach vorn/unten verweist. Ähnlich jetzt sogar Gallmann in der Dudengrammatik (2005, S. 295).


Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 24.01.2017 um 15.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10789

Mir ist die Großschreibung von Pronomen und adverbialen Fügungen auch immer sehr lästig, und ich stelle immer wieder fest, daß die Schreibweise nicht einheitlich gehandhabt wird, d. h. das Problem wird gar nicht verstanden:

- Von meinen ehemaligen Mitstreitern war Bruno der einzige, der ein halbwegs normales Familienleben führte; ... (Seite 82)

- ... laut Baudelaire die einzigen, die neben den »Dirnen« einem Literaten nach seinem Geschmack sein können. (S. 84)

- Sie haben einige Abende mit denen verbracht, sie sind nicht die Einzigen, die gehen, ... (S. 91)

Zitate aus Michel Houellebequ, Unterwerfung, DuMont Buchverlag Köln, 1. Aufl. 2015
(darin auch ständig im Allgemeinen, im Wesentlichen, im Großen und Ganzen, im Voraus, vor Kurzem, im Übrigen, nicht im Mindesten usw.)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.01.2017 um 19.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10790

Bei in keinster Weise stehen uns zwar die Haare zu Berge, aber hunderttausend Belege sind auch nicht zu verachten.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 31.01.2017 um 15.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10791

Es gibt eben ein umgangssprachiges (oder -liches) Paralleldeutsch.


Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 31.01.2017 um 23.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10792

Wer zum ersten Mal "in keinster Weise" oder "Du bist jetzt am dransten" (wohl beim Skat) gesagt hat, muß ja geradezu genial und außerdem sehr witzig sein. Und die Idee mit der "meisten Kreditkarte" finde ich so gut, daß ich sie sogar Verona selbst zutrauen würde. Nur, je öfter solche Ausdrücke nachgeplappert werden (die ersten paar Mal sind vielleicht noch erträglich), umso einfallsloser werden diejenigen, die sie benutzen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 01.02.2017 um 04.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10793

Die Analogie macht vor nichts halt. Daher der abbe Knopf und das nervt so was von (http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1512#27633).
In gewisser Weise? In keinster Weise!

Gegen diese Flut kann man sich nicht wehren. Schließlich ist die ganze Sprache so entstanden. Der Erfinder der "Kongruenz" muß von seinen Hordengenossen für verrückt gehalten worden sein. Aus chinesischer Sicht ist das indogermanische Flexionssystem ein Produkt des Wahnsinns.


Kommentar von Germanist, verfaßt am 03.02.2017 um 21.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10795

"Der abbe Gnobf" ist fränkisch. Ich würde "Der appe Knopf" schreiben.


Kommentar von B.Eversberg, verfaßt am 07.02.2017 um 15.20 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10796

Man kann sich gar nicht vorstellen, welche Zustände wir heute hätten, gäbe es keine Korrekturprogramme, die inzwischen wohl fast jeder nutzt. Problembewußtsein ist wohl keins mehr vorhanden.


Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 07.02.2017 um 17.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10797

Sind nicht gerade die Korrekturprogramme mit an den heutigen Zuständen schuld? Gäbe es sie nicht, wäre vielleicht noch etwas mehr Problembewußtsein vorhanden.


Kommentar von B.Eversberg, verfaßt am 08.02.2017 um 09.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10798

Man kann ja nur spekulieren. Überschattet wird womöglich alles von dem radikalen Wandel der letzten 20 Jahre, der den Gesamtkomplex des Lesens, Schreibens, Lernens, Lehrens, Kommunizierens und Informierens umgekrempelt hat. Die "sozialen" Medien insbesondere waren doch 1996 noch gar nicht da, und Computer nutzte längst noch nicht fast jeder für fast alles, wie heute. Dieser Umbruch ist noch nicht am Ende, aber es ist schon eine Generation da, die es gar nicht anders kennt. Wird das Schreiben und Lesen langsam weniger wichtig, besonders das konventionelle? Ansichtskarten jedenfalls schreibt wohl kaum noch einer, zum Beispiel.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.02.2017 um 10.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10799

Ansichtskarten hatten es bei uns schon immer schwer, weil sie auf dem Weg vom Briefkasten in die Wohnung an der Papiertonne vorbeimüssen. Wir selbst haben aus dem Urlaub immer ein Bündel Ansichtskarten mitgebracht, die wir dann doch nicht abgeschickt hatten; manche liegen fertig adressiert und frankiert heute noch in der Schublade...
Aber der Hinweis auf die Medien ist natürlich schon wahr. Für mich war die E-Mail die Revolution, und dabei bin ich erst spät auf Drängen eines Freundes umgeschwenkt. Übrigens sind meine E-Mails orthographisch ziemlich korrekt, weil ich es, wie schon berichtet, nicht ertrage, daß etwas falsch geschrieben von mir auch nur herumliegt - eine Art Neurose, wenn man so will.


Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 02.03.2017 um 16.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10800

In meiner Jugend, die so etwa mit der DDR endete, habe ich sogar Ansichtskarten gesammelt. Meine größten und bestgehüteten Schätze, weil am seltensten, waren natürlich die Karten aus dem Westen. Das muß man sich mal vorstellen, diese knalligen und schlecht gedruckten Fotos waren uns damals regelrechte Sehnsuchtsbilder, Boten aus einer uns verschlossenen Traumwelt. Wir hatten ja sonst nichts, Fernsehbilder waren zwar auch schön, aber leider flüchtig wie Seifenblasen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.03.2017 um 15.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10801

Auf der Website des Rates stehen seit Jahren genau fünf „Fragen und Antworten“ (www.rechtschreibrat.com/service/fragen-und-antworten), mehr werden es einfach nicht. Die fünfte Antwort begründet ausführlich, warum das „neue Jahr“ nur klein geschrieben werden darf. Der dritte Bericht sieht allerdings wahlweise Großschreibung vor. Was wird dann aus der schönen Begründung?


Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 14.03.2017 um 11.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10802

Wohl schon dieselbe Zeit lang (?) wird dort auf Punkt a. verwiesen, obwohl die zuvor genannten Punkte 1., 2. und 3. heißen. Punkt a. gibt es nicht:

Das eingangs erwähnte neue Jahr betreffend, ist also festzustellen, dass es zu a. gehört.

Das Komma nach betreffend hat m. E. auch weder mit bewährter noch mit "reformierter" Rechtschreibung zu tun.


Kommentar von Uwe Grund, verfaßt am 10.04.2017 um 13.27 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10808

Der schulpädagogischen Aktivität der AG Schule des Rats für deutsche Rechtschreibung (Kommentare vom 16. und 18. Dezember 2016) dürfte wenig Erfolg beschieden sein.
1. Rechtschreibdidaktische Instrumente ("Handreichungen") sollen die unerwünschten Effekte ausgleichen, die im reformierten Lehrstoff selbst angelegt und von ihm induziert sind. Das kann nicht gelingen. Keine Didaktik - die Kunst, jemanden lernen zu machen - ohne einsehbare Sachlogik.

2. "Lehr- und Lernbedingungen zu analysieren" ist ein höchst löbliches Unterfangen, übersteigt aber bislang sogar die Fähigkeiten gut ausgestatteter Einrichtungen wie des Frankfurter DIPF und des Berliner IQB. Beide liefern nur OUTPUT-Daten zum Rechtschreibunterricht. Was im Unterricht passiert, ist terra incognita. Wenn die AG Schule schon an der Auswertung von Schüleraufsätzen ("frei geschriebene Texte")scheitert, wie will sie dann bei der Beobachtung unterrichtlicher Interaktionen vorgehen?

3. "Unterrichtlichen Problemlagen" begegnet man durch Verbesserung der Instruktion, nicht durch vermeintliche Vereinfachung des Lehrstoffes - das eben entzieht dem ganzen Reformprojekt einen gut Teil seiner Legitimationsbasis.

Im übrigen ist die Absicht, den Schwarzen /schwarzen Peter für die nun offenbar nicht mehr bestrittene Fehlervermehrung den Schulpraktikern zuzuschieben, nur allzu durchsichtig. Ein in seinen Kosten gänzlich unbeziffertes Programm zur "Aus-, Fort- und Weiterbildung" soll das leisten, was vordem ungezählte Lehrergenerationen sich ohne viel Aufhebens selber beigebracht haben.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.06.2017 um 17.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10847

spiegel.de 5.6.17

Majonäse oder Mayonnaise
von Silke Fokken

Pralinee, Grislibär, Ketschup - die deutsche Rechtschreibung ist vor allem: ständig neu. Demnächst treten wieder Änderungen in Kraft. Testen Sie im Quiz, wie gut Sie die deutsche Sprache beherrschen.
Sind Sie flexibel und gehen mit der Zeit? Oder ist Ihnen alles Neue suspekt, und Sie machen einfach weiter wie immer? Achtung, Ihre Chefs und Kollegen merken schnell, was für ein Typ Sie sind. Ihre Rechtschreibung verrät Sie.
Wer seit der letzten großen Reform 1996 im Geschäftsbrief noch "daß" schreibt, outet sich automatisch als ignorant oder unfähig, sich neuen Gepflogenheiten anzupassen. Außerdem geht man nicht mehr als 30 durch, egal wie jugendlich man sonst so rüberkommt.
Die Regeln zur Rechtschreibung wurden in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst, zuletzt 2011. Jetzt stehen erneut Änderungen bevor. Die Kultusministerkonferenz stimmte in dieser Woche einigen Vorschlägen des Rechtschreibrats zu. Damit sie gültig werden, müssen weitere fünf Gremien aus anderen Ländern, in denen Deutsch Amtssprache ist, einverstanden sein.
Das Okay aus Bozen stehe noch aus, hieß es am Freitag vom Rechtschreibrat. Aber damit sei in wenigen Tagen zu rechnen. Dann soll das neue Regelwerk online gestellt werden. Manches, was bisher oft falsch geschrieben wurde, ist dann offiziell richtig. Aber Sie haben bestimmte Fehler natürlich ohnehin nie gemacht, oder?
Hier können Sie Ihr Wissen testen - und die neuen Regeln kennenlernen.

Silke Fokken (Jahrgang 1972) ist Journalistin und lebt mit ihrer Familie in Hamburg. Seit November 2016 Redakteurin im Ressort Bildung (!) bei SPIEGEL ONLINE.

Silke Fokken macht auch Schulbücher bei Cornelsen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.06.2017 um 04.09 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10848

Auf diesen Menschentyp konnten sich die Reformer verlassen - nicht nur Mitläufer, sondern "willige Vollstrecker" schon im kleinen. Dazu gehören auch jene doofen Bibliotheksverwalterinnen, die ihre Bestände radikal "ausmisteten" zugunsten steriler Neuanschaffungen, notfalls auch gewaltiger Lücken in den Regalen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.06.2017 um 09.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10866

Aus den Pressemitteilungen der KMK kann ich bisher nicht entnehmen, ob die die jüngsten Vorschläge des Rechtschreibrates gebilligt hat. Es würde bedeuten, daß mindestens alle Rechtschreibwörterbücher und Unterrichtswerke neu gedruckt und die Korrekturprogramme nachgerüstet werden müßten. Darauf sollte man öffentlich hinweisen.
Die nächste Änderung wird folgen, denn wozu haben wir den Rat für deutsche Rechtschreibung?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.08.2017 um 04.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10901

Zu § 63:

"E4: Bei Funktionsbezeichnungen sowie bei Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden, zum Beispiel:
der erste/Erste Vorsitzende, der technische/Technische Direktor; die goldene/ Goldene Hochzeit, das neue/Neue Jahr"

-
Diese Bestimmung wäre unter (2) regelhaft (fakultative Großschreibung), ihre Unterbringung unter (3) macht sie zur Ausnahme von der obligatorischen Großschreibung, die ja auch schon eine Ausnahme von der allgemeinen Kleinschreibung der Adjektive ist. Der Grund ist die Unfähigkeit zu einer angemessenen Definition der „Funktionsbezeichnungen“ usw. - Ein Problem ist auch die ständige Beimischung der „Fachsprachen“, die ja nicht zum Regelungsgegenstand gehören.
Im Wörterverzeichnis kann man sich zum Beispiel den Eintrag „schwarz“ ansehen. Das ist offensichtlich unlernbar.

Das Regelwerk enthält nun amtlich „§ 64: vacat“. Das ist auch eine Merkwürdigkeit.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.08.2017 um 06.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10902

Was die Fachsprachen betrifft, so reitet das Regelwerk seit je auf der GKS bei den zoologischen und botanischen Termini herum, schweigt sich sonst aber aus. Im Wörterverzeichnis werden traditionelle und von der IUPAC vereinbarte Schreibweisen nebeneinander angeführt, aber ohne weitere Hinweise (Ether/Äther; Oxid/Oxyd).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.01.2019 um 04.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10988

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10847

Journalisten leben von Neuigkeiten. So ist es kein Wunder, wenn sie die jeweils neuesten Einfälle der Rechtschreibreformer wie Ereignisse kommentieren, die man unbedingt kennen muß, wenn man nicht als rückständig erscheinen will. Man muß ja auch wissen, mit wem Heidi Klum sich gerade zwischen den Bettlaken räkelt (mit Kind und Hund, wie mitgeteilt wird).


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.11.2019 um 20.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11021

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10688

Wie Jakob Ossner inzwischen mitgeteilt hat (Didaktik Deutsch. Jg. 23. H. 44), ist die Handreichung „Zur Behandlung von Varianten im Orthographieunterricht“ in einem nichtveröffentlichten Materialienband zum dritten Bericht versenkt worden. Darum war meine Suche nicht von Erfolg gekrönt.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.11.2019 um 06.47 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11024

Der umfangreichere zweite Teil des dritten Berichts ist in kaum verständlicher Sprache abgefaßt, so daß der Inhalt weitgehend nicht greifbar ist. Das liegt nicht nur an der Formulierungskunst der Geschäftsführerin, sondern spiegelt den Leerlauf der Sitzungen. Als Stilprobe sei der Anfang zitiert:

Der Rat für deutsche Rechtschreibung kann seit Inkrafttreten der von ihm zu einem Abschluss gebrachten neuen amtlichen Regelung im Jahre 2006 zwischenzeitlich auf einen Zeitraum von zehn Jahren blicken, in dem er sich seinen dauerhaften Aufgaben zuwenden kann. Zu diesen gehören nach Ziffer 1 des Statuts des Rats die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum und die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des geltenden Regelwerks im unerlässlichen Umfang. Ist die Bewahrung der Einheitlichkeit schon dadurch gesichert, dass der Rat seine Beschlüsse zu Änderungen im breiten Konsens unter Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven auf die deutsche Sprache und ihre Rechtschreibung fasst, so steht diesem sein Vorgehen bei der Weiterentwicklung der Rechtschreibung in nichts nach; sie ist getragen durch eine umfassende Würdigung der verschiedenen an die Rechtschreibung formulierten Erfordernisse.

Wessen Konsens ist gemeint, welche Erfordernisse werden gewürdigt? Usw. - es ist zwecklos, hier Näheres erfahren zu wollen.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.12.2019 um 07.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11031

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#10756

Hier ist mein Kommentar im Original:

Vergebliche Mühe

Zum dritten Bericht des Rates für deutsche Rechtschreibung

Vor zwölf Jahren stand die Rechtschreibreform auf der Kippe. Die Zwischenstaatliche Kommission, die weitgehend aus den Reformern selbst bestand, hatte sich als so uneinsichtig erwiesen, daß die deutschen Kultusminister sie schon 2001 unter die Aufsicht eines „Beirates“ stellten. Allerdings war auch diesem nur ein kurzes Leben beschieden, schon weil Österreich und die Schweiz ihn nicht anerkannten. Drei Jahre später sahen sich die Regierungen gezwungen, die Kommission samt Beirat aufzulösen und ein neues Gremium zu gründen: den Rat für deutsche Rechtschreibung unter dem Vorsitz desselben ehemaligen Kultusministers Hans Zehetmair, der die Reform in Bayern durchgesetzt hatte. Nur so konnten auch die Schweiz und Österreich wieder ins Boot geholt werden.
Im ersten Jahr ging der Rat mit viel Schwung an die Korrektur der Regeln. Doch dann stockte die Arbeit. Als die Kultusminister erkannten, daß ihre Reform auf dem besten Wege war, völlig zerschrotet zu werden, setzten sie, wie Zehetmair während der Herbstsitzung 2005 mitteilte, den Rat unter Druck, es mit dem Erreichten gut sein zu lassen (vgl. F.A.Z. vom 25. Februar 2006). Laut Zehetmair diente der Abbruch der Arbeit dem „Rechtschreibfrieden“ und der „Marktberuhigung“. Vieles ist bis heute liegen geblieben. Dies sind die wichtigsten Desiderata:
1. Die Großschreibung von Adjektiven in verweisender, nicht benennender Funktion (Ersterer, Folgendes) wurde schon im 19. Jahrhundert als übertrieben erkannt und zurückgenommen. Ihre Wiedereinführung stört den heutigen Leser ebenso wie die groß geschriebenen Indefinitpronomen. Seit der Reform gilt beispielsweise: Das fragen sich manche. Das fragen sich Einzelne. Das fragen sich viele/Viele.
2. Dasselbe gilt für die Großschreibung adverbialer Ausdrücke: im Allgemeinen, im Wesentlichen, im Großen und Ganzen, des Näheren, des Öfteren. - Es gibt kein „Allgemeines“ oder „Öfteres“, von dem hier die Rede wäre; dem entsprach die moderne Kleinschreibung. Im Zuge der Revision ist die Großschreibung sogar noch auf artikellose Fügungen ausgedehnt worden: seit Langem, bei Weitem und ein Dutzend weitere.
3. In mehrteiligen Entlehnungen verlangt die Reform Großschreibung der Substantive - in der Herkunftssprache: Ultima Ratio, Commedia dell´Arte. Inkonsequenterweise sollen Adjektive am Anfang aber keineswegs klein geschrieben werden, sonst müßte es ultima Ratio heißen. Die neue Regelung ist unerhört schwer zu befolgen. Zweifelsfälle häuften sich: Herpes zoster, Corpus delicti, Memento mori, Reductio ad Absurdum, Lupus in fabula, L´Art pour l´Art, Café Crème, Spaghetti Bolognese, Garam masala...? In der medizinischen Nomenklatur wird weiterhin geschrieben: Cortex cerebri, Musculus levator veli palatini. So einfach war die Regel vor der Reform ganz allgemein: Das erste Wort groß, alles andere klein.
4. Die Großschreibung der Tageszeiten (gestern Abend) ist grammatisch nicht konstruierbar. Der Zweifelsfall neulich Abend bleibt ungeklärt, weil auch die revidierte Fassung immer noch mit geschlossenen Listen arbeitet, in denen neulich eben nicht vorkommt. Die Schreibweise Diät leben beruht auf einem Irrtum. pleite gehen/bankrott gehen wurden zunächst in Pleite/Bankrott gehen geändert, die Revision führte obligatorisch pleitegehen, bankrottgehen ein. Warum die ursprüngliche Schreibweise nicht mehr zulässig sein soll, ist unerfindlich.
5. Die Getrennt- und Zusammenschreibung ist durch Reform und Revisionen nicht leichter geworden: eislaufen, Rad fahren (aber auch radfahrend); näher kommen (in nichträumlicher Bedeutung), aber weiterkommen (in jeder Bedeutung) und viele ähnliche Fälle. Aus [i]gut tun, leid tun, not tun machte die Reform gut tun, Leid tun, Not tun; der Rat änderte in gut tun, nottun, leidtun. All dies ist konfus und kann nicht gelernt werden.
6. Weitere Punkte der Neuregelung sind wegen der geringen Zahl betroffener Wörter oder der Seltenheit ihres Vorkommens weniger wichtig und könnten nebenbei bereinigt werden:
- Die vielbelächelten „Etymogeleien“ (behände, Stängel, Gämse, Zierrat, belämmert, gräulich, einbläuen, aufwändig, Tollpatsch, schnäuzen und andere) könnten aufgegeben oder wenigstens freigestellt werden.
- Die Einträge unter mal/Mal sind grammatisch fragwürdig und wirr (zum Beispiel die Streichung von jedesmal aus dem deutschen Wortschatz, während diesmal, ein paarmal erhalten bleiben.)
- Nachdem der zweite Bericht bereits einige Eindeutschungen zur Disposition gestellt hat (Butike, Schose, transchieren und ein paar andere wurden 2010 gestrichen), schlägt der dritte Bericht nochmals zwei Dutzend wie Grislibär und Jockei zur Streichung vor. Orientierte der Rat sich wirklich am Schreibbrauch, würde er auch Fonetik und manches andere wieder beseitigen.
- Die Trennmöglichkeiten sollten auf ein vernünftiges Maß zurückgeschnitten werden. Mit Diag-nose, Konst-ruktion, Katas-trophe ist niemandem gedient.
Es gäbe also genug zu tun. Der dritte Bericht beschränkt sich jedoch auf winzige Veränderungen und eine neue Darstellung bei den Regeln zur Großschreibung in festen Verbindungen. Er bekommt das Problem so wenig in den Griff wie alle früheren Versuche. Zusätzlich arbeitet er nun mit vielen falschen Beispielen: die letzte Ehre, das stille Wasser, das olympische Feuer und viele weitere Nominationsstereotype werden als nicht-idiomatisch bezeichnet, aber in keinem Fall läßt sich die Gesamtbedeutung „aus der Bedeutung der einzelnen Teile erschließen“. Wenn die Unterscheidung zwischen wörtlichem, übertragenem und idiomatischem Gebrauch nicht eindeutig getroffen werden kann, dann kann auch die Groß- und Kleinschreibung nicht in eindeutige Regeln gefaßt werden. An ihre Stelle kann nur die Einzelfalldarstellung im Wörterbuch treten, mit realistischen Spielräumen und Hinweisen auf die Üblichkeit. Die Illusion der Ableitbarkeit aus Regeln (die auch vor der Reform niemand gelesen hat) muß durchschaut und aufgegeben werden. Außerhalb von Fachsprachen (Roter Milan, Fleißiges Lieschen) und protokollarischer Normung (Regierender Bürgermeister, Heiliger Vater) lassen sich keine scharfen Grenzen ziehen. Die goldene Hochzeit, das neue Jahr sollen nun auch groß geschrieben werden dürfen. Dagegen ist nichts zu sagen, aber warum nicht gleich so? Warum muß der schnelle Brüter, warum darf der Letzte Wille klein geschrieben werden, obwohl alle Welt hier groß schreibt? Schon früher scheiterte die ebenfalls semantisch orientierte Neufassung der Getrennt- und Zusammenschreibung mit Verben (weil sie ihn schmorenließ, als er massivwurde) auf dieselbe Weise und aus denselben Gründen.
Die Reform von 1996 wollte streckenweise der Sprachentwicklung ausdrücklich „entgegenwirken“ - ein Hauptgrund der Proteste. Nun gilt umgekehrt die Parole, das Regelwerk an den Schreibbrauch anzupassen. Darum unternimmt der Rat breit angelegte und teure Untersuchungen an Texten innerhalb und außerhalb der Schule. Dabei fällt ihm auf, daß es in der Schule gar keine Entwicklung geben kann, weil die Lehrer jede Abweichung als Fehler ahnden müssen. Darum waren schon die einschlägigen Beobachtungen im zweiten Bericht von Anfang an sinnlos, wie der dritte nun ausdrücklich zugibt (vergleiche zum zweiten Bericht http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1382). Die „AG Schule“ hat darum diesen Teil ihrer Beobachtungen eingestellt und will stattdessen Handreichungen zur Verbesserung des Unterrichts herausgeben – was allerdings die Kultusministerien selbst tun und nicht dem Rat aufgetragen haben.
Aber auch außerhalb der Schule gibt es keinen Schreibbrauch mehr, der sich nach den Intuitionen der Schreibenden entwickelt. Geschrieben wird fast nur noch am Computer und damit nach den Vorgaben der Korrekturprogramme, die automatisch dafür sorgen, daß die gesetzte Norm befolgt wird. Der Rat stellt zufrieden fest, die neue Großschreibung bei im Großen und Ganzen, auf dem Laufenden habe sich durchgesetzt, ohne zu erwähnen, daß gerade solche Wendungen allesamt in den Rechtschreibprogrammen verankert sind und Abweichungen unfehlbar unterringelt werden. Das gewaltige und nun auch aus Steuermitteln geförderte Unternehmen einer „Beobachtung der Sprachentwicklung“ ist gegenstandslos. Aber gerade an dieser Stelle zeigt sich, wie sehr Bertelsmann seine beherrschende Stellung im Rat ausgebaut hat. Der Rat berichtet über eine etwas änigmatische Resolution von 2013, wonach auch „nach der Schließung des Wissenmedia-Verlagsteils im Bertelsmann-Konzern“ für die Erhaltung und Weiterführung der lexikographischen Materialien des Wahrig-Wörterbuchs gesorgt werden solle. Technisch wird dieses Vorhaben vom „Kompetenzzentrum für Sprachtechnologie“ an der Universität des Saarlandes betreut, an dem Bertelsmann beteiligt ist. Die bisherige Zuarbeit hat in den Wahrig-Wörterbüchern zu wenig ermutigenden Ergebnissen geführt. Nähere Aufklärung findet man auf der Website eines „Konsortiums“ (http://www.schreibgebrauch.de/konsortium-wahrig.html), dessen Tätigkeit aber das genannte methodische Dilemma nicht überwindet: Die Reformbetreiber untersuchen nicht den Sprachwandel, sondern die Folgen des eigenen Tuns.
Positiv ist zu vermerken, daß der Rat kaum noch den „Erfolg“ der Reform herausstreicht; die nachgewiesene Verschlechterung der Rechtschreibleistungen wird freilich auch nicht erwähnt.
Man kann nur hoffen, daß der Rat unter dem neuen Vorsitzenden seine Eigenständigkeit zurückbekommt und die inhaltliche Arbeit an der Reform wiederaufnehmen kann.
(FAZ 12.1.2017)


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.01.2020 um 08.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11081

Im dritten Bericht, der wieder mit Selbstlob gespickt ist, heißt es:

Die Ergebnisse der AGs bilden die Basis der Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung, über die im Hauptteil berichtet wird. Ihre Erzielung wurde möglich durch das Engagement der beteiligten AG-Mitglieder, die Vorlagen erarbeitet und sich auf AG-Sitzungen dazu ausgetauscht haben.

Das ist eigentlich das, was man von Arbeitsgruppen erwartet: daß die Erzielung ihrer Arbeitsergebnisse durch ihre Arbeit möglich wird.

Dieser aufgeschwemmte Stil sämtlicher Verlautbarungen des Rates suggeriert eine seriöse Arbeit, von der aber bei genauerem Hinsehen keine Rede sein kann.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 26.01.2020 um 05.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11082

Im dritten Bericht des Rechtschreibrates kommt das Wort Leser nicht vor, im zweiten nur einmal. Das entspricht dem Geist der Reform und neuerdings insbesondere der "sprachtechnologischen" Durchsetzungsforschung, die sich gar nicht mehr mit dem Inhalt der Neuregelung beschäftigt. Als ich in einer Arbeitsgruppe mal auf die miserable Arbeit von Augst und Genossen zu sprechen kam, unterband der heimliche Generalvorsitzende Eichinger das mit der Aufforderung, die alten Geschichten ruhen zu lassen. Ich glaube nicht, daß in den 15 Jahren nach meinem Ausscheiden Namen wie Augst oder Schaeder auch nur ein einziges Mal erwähnt worden sind. Die Erinnerung an den Ursprung wäre mehr als peinlich, sie würde den ganzen Rat als die Verrücktheit enthüllen, die er nun mal ist.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.03.2020 um 17.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11092

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=754#11021

Mit vier Jahren Verspätung hat der Rat den Materialienband, aus dem seinerzeit schon zitiert wurde, endlich nachgereicht:

https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_Bericht_2011-2016_Dokumentenband.pdf

Vielleicht haben unsere Nachfragen dazu beigetragen.



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