28.01.2006


Theodor Ickler

Spalten und versöhnen

Man kann sich nicht nicht einmischen

Der verstorbene Politiker trägt ein gehöriges Maß Mitschuld an der staatlich betriebenen Sprachspaltung.
Unter Ministerpräsident Rau war Nordrhein-Westfalen dasjenige Bundesland, das die Rechtschreibreform mit besonderer Energie vorantrieb. Die Vorbereitungen wurden von Staatssekretär Friedrich Besch organisiert, der Leitende Ministerialrat Franz Niehl ging ihm zur Hand und setzte später die Arbeit des pensionierten Spitzenbeamten fort; auch in Karlsruhe trat er in Erscheinung.

Der WDR spöttelte:

„Gern hätte Friedrich Besch, Staatssekretär im Schulministerium, seine berufliche Laufbahn mit der Durchsetzung der Rechtschreibreform gekrönt. Dazu wird es wohl nicht kommen. Gerüchten zufolge scheidet der 62jährige zum Ende des Jahres aus dem Amt. An die neue Schreibweise des Titels muß sich dann erst sein Nachfolger gewöhnen. (Stahtzekreter)“ (WDR 7.10.1997)

Am 25.2.1997 schrieb Besch mir folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Professor Ickler,

für Ihr Schreiben vom 2. Februar und Ihre Analyse danke ich Ihnen sehr.
Meine Antwort hat so lange auf sich warten lassen, weil ich – als Laie – versucht habe, mich durch Ihren Text durchzuackern, was gar nicht so leicht war.
Ich frage mich natürlich, warum Ihre wie ähnliche Stellungnahmen erst nach der Beschlussfassung durch die KMK auf den Tisch kommen.
Ein Trost für mich ist, dass vieles von dem, was Sie kritisieren, auf einer unterschiedlichen Interpretation durch die einzelnen Wörterbuchredaktionen beruhen mag.
Die Kommission wird also Arbeit haben!
Für ausgeschlossen halte ich allerdings, die Rechtschreibreform aufzuhalten oder gar rückgängig zu machen. 90 Prozent unserer Grundschulen legen bereits freiwillig die neue Schreibung zu Grunde – und zwar in den Klassen 1 bis 4. In den anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.
In der vergangenen Woche fand die „didacta“ in Düsseldorf statt. Dabei konnte ich zu meinem Erstaunen feststellen, dass es keinen Schulbuchverlag gibt, der nicht bereits ein ganzes Sortiment von Schulbüchern in der neuen Schreibung vorgelegt hätte – und auch damit wirbt.
Selbst Englisch-Bücher für die Sekundarstufe tragen den werbenden Aufdruck NRS! Es wäre für die Verlage, die wir als KMK durch die sehr langen Übergangsfristen finanziell schonen wollten und die in „vorauseilendem Gehorsam“ außerhalb der Erneuerungszyklen voll auf den Dampfer der „NRS“ aufgesprungen sind, wohl eine Katastrophe, wenn die Reform wieder in Zweifel gezogen würde.
Ihr Einverständnis voraussetzend, werde ich der Kommission, die ja den Auftrag hat, Zweifelsfälle zu klären, Ihre Stellungnahme zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Friedrich Besch

Dies schrieb der „Laie“ Besch, nachdem er sich viele Jahre lang intensiv mit der geplanten Reform beschäftigt hatte. Beschs Erstaunen wegen deren diensteifriger Umsetzung der Reform in den Schulbüchen hätte sich eigentlich in Grenzen halten müssen, denn das Vorgehen der Reformer war nachweislich mit den Schulbuchverlagen abgestimmt: „Der von der KMK beschlossene Zeitplan ist im Einvernehmen mit den Schulbuchverlagen erarbeitet worden, die ihrerseits auf eine positive Entscheidung gedrängt haben.“ (KMK-Präsident Rolf Wernstedt am 31.1.1996) Auch daß kritische Stellungnahmen erst nach der Beschlußfassung durch die KMK eingereicht werden konnten, hätte Besch nicht überraschen dürfen, denn die Geheimhaltung der Reformpläne gehörte nachweislich zur jahrelang befolgten Strategie der Reformer. Immerhin kann Besch seine Befriedigung über den gelungenen Coup der vorfristigen Einführung kaum verhehlen.


Im „Magazin für Schule und Bildung in NRW“, Dritter Jahrgang, Nr. 2, 1998, schrieb Niehl:

„Weg frei für neue Rechtschreibregeln
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaares aus Schleswig-Holstein gegen die Rechtschreibreform am 14. Juli 1998 einstimmig zurückgewiesen. Dabei hat das höchste deutsche Gericht klargestellt, dass die Länder berechtigt sind, Rechtschreibregelungen für den Unterricht in den Schulen zu treffen, dass es dazu keiner besonderen gesetzlichen Grundlage bedarf, dass Grundrechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern durch die Neuregelung nicht verletzt werden. Nach einer zwölfjährigen, in Deutschland teilweise extrem irrational geführten Diskussion ist damit der Weg frei für die erste Neuregelung der deutschen Rechtschreibung seit 1901. Eine Revolution ist das ganz und gar nicht, obwohl man so etwas angesichts der beträchtlichen öffentlichen Aufregung in Deutschland vermuten könnte. Die Neuregelung ist ein eher bescheidener Akt der Sprachpflege: sie stärkt die Grundregeln, baut Widersprüche, Ausnahmeregeln und Ausnahmen von der Ausnahme ab. Vom Schuljahr 1998/99 an wird das neue Regelwerk – wie in der Wiener Absichtserklärung vom 1.7.1996 vereinbart – Grundlage des Unterrichts in allen Schulen Österreichs, der Schweiz, Liechtensteins und Deutschlands sein. Bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 werden bisherige Schreibweisen allerdings nicht als Fehler gewertet, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt.
Die Einführung der neuen Regeln in den Schriftverkehr der Behörden wird ebenfalls nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die Innenminister der Länder haben ihren Einführungsbeschluss zum 1.8.1998 lediglich bis zur „Auswertung der Karlsruhe Entscheidung” zurückgestellt. Auch für die Bundesregierung dürfte es nach dem eindeutigen Karlsruher Spruch jetzt leichter sein, ihre mit der Wiener Absichtserklärung eingegangene Verpflichtung einzulösen.
Aber was ist mit dem Volksentscheid in Schleswig-Holstein? Kann er die Neuregelung nicht doch noch kippen? Mit Sicherheit nicht. Zunächst einmal ist noch nicht ausgemacht, ob sich die Bürgerinnen und Bürger im nördlichsten Bundesland wirklich für einen Sonderweg entscheiden. Aber selbst wenn sie es täten, die Uhren im gesamten übrigen deutschen Sprachraum könnten sie damit nicht zurückstellen. Zu weit ist die Einführung in den Schulen bereits fortgeschritten, und auch die Schulbuchverlage und Lehrmittelhersteller haben schon voll und ganz auf die neue Lage umgestellt. Wenn Schleswig-Holstein ausschert, kann das daher nur dort auch wieder korrigiert werden.“

Als Niehl einmal darauf angesprochen wurde, daß sein Ministerpräsident Johannes Rau im Sommer 1996 gegen die Reform gewesen sei, antwortete er lachend: „Damals waren alle dagegen. Aber unterschrieben haben sie doch.“

Hermann Zabel (Dortmund) bedankt sich am Schluß seines Buches „Keine Wüteriche am Werk“ bei seinem Dienstherrn:
„Besonders förderlich waren aus meiner Sicht die sachkundigen und konstruktiven Verhandlungen mit den Mitgliedern der KMK-Arbeitgruppe 'Rechtschreibreform' unter der Leitung von Franz Niehl, Leitender Ministerialdirigent im Düsseldorfer Kultus- bzw. Schulministerium.“

Von Besch und Niehl gibt es auch einige Briefe, in denen sie die jeweilige, ihnen offensichtlich unbequeme Korrespondenz für beendet erklären.

Als Bundespräsident schrieb Johannes Rau weiterhin in klassischer Rechtschreibung, aber für andere Amtspersonen ließ er das nicht gelten:

„Bundespräsidialamt Berlin, 30. Januar 2001

Sehr geehrter Herr xy,
der Bundespräsident hat mich gebeten, Ihren Brief vom 15. Januar 2001 zu beantworten.
Sie haben mit diesem Brief ein Thema angesprochen, dass (sic!) dem Bundespräsidenten am Herzen liegt. Die Pflege der deutschen Sprache, auch die der Schriftsprache, ist ihm ein wichtiges Anliegen. Daher freut sich der Bundespräsident darüber, dass sich gegenwärtig so viele Menschen intensiv über die deutsche Sprache und die deutsche Rechtschreibung Gedanken machen. Er ist indes besorgt über den unversöhnlichen Ton, der dabei vielfach angeschlagen wird.
Der Bundespräsident nimmt für sich die Regelung der Rechtschreibreform in Anspruch, dass außerhalb des Schulbereichs niemand an die neuen Regelungen gebunden ist. Er sieht seine Rolle aber nicht so, dass er seine Entscheidung anderen zur Nachahmung empfehlen möchte.
Ihrer Bitte, diesen Brief in der alten Rechtschreibung zu verfassen, kann ich nicht entsprechen, da alle Bundesbehörden angewiesen sind, die neue Rechtschreibung zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elisabeth Domansky“

Aus einem späteren Schreiben:

„Es muss in der Tat heißen, dass außerhalb des Schulbereichs und des Bereichs der Behörden niemand gezwungen sei, sich an die neuen Rechtschreibregeln zu halten.
Ob ich Sie um Ihr Verständnis dafür bitten darf, dass der Bundespräsident bei seiner Entscheidung bleibt, sich in die Frage der Rechtschreibung nicht einzumischen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elisabeth Domansky“


Den Beitrag und dazu vorhandene Kommentare finden Sie online unter
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=375