04.08.2006


Theodor Ickler

Pflichtvergessen

Aus dem Protokoll der Februarsitzung (3. 2. 2006)

"Hinsichtlich des weiteren Vorgehens beschließt der Rat bei einer Gegenstimme (und keiner Enthaltung), die Empfehlung zur Groß- und Kleinschreibung nicht in die Anhörung zu geben.
Ursächlich für diesen Beschluss, der vor dem Hintergrund gefasst wurde, dass es sich lediglich um Arrondierungen handelt und ein Anhörungsverfahren nicht vorgeschrieben ist, ist die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und das klare Votum des Rats in diesem Bereich, der sich bei einer Gegenstimme für die Empfehlung ausgesprochen hat. Die Anhörungsteilnehmer betreffend wird vereinbart, sie von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen und ihnen die Empfehlung des Rats informationshalber zukommen zu lassen.
Was das Anhörungsverfahren zu den Bereichen der Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende anbelangt, so schlägt Hein vor, die Stellungnahmen samt einem noch zu verfassenden Kommentar auf die Website des Rats einzustellen. Er versteht dies als Teil der PR, die bisher immer auf Transparenz setzte. Aus gleichem Grunde regt er an, die Empfehlungen des Rats im Rahmen einer Pressekonferenz an die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) zu übergeben und somit einen formalen Akt daraus zu machen. Diese Anregung wird ebenso angenommen wie die Ankündigung Zehetmairs, alle wichtigen Daten auf die Website des Rats einzustellen.
Dazu zählt neben dem amtlichen Regelteil das amtliche Wörterverzeichnis, das im Auftrag des Rats von den im Rat vertretenen Wörterbuchverlagen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und unter Hinzuziehung der Arbeitsgruppe Getrennt- und Zusammenschreibung entsprechend den Vorschlägen des Rats überarbeitet wurde (siehe dazu die Protokolle zur Juni- und zur Julisitzung). Aus dem Gespräch mit der Arbeitsgruppe Getrennt- und Zusammenschreibung ist auch eine kurze Handreichung entstanden, die einzelne Fälle aus der Anwenderperspektive kommentiert. Beide Dokumente werden den Mitgliedern nach Fertigstellung zugeschickt.
Da die Notwendigkeit einer Sitzung vor September nicht gesehen wird, werden die für den 24. Februar und 24. März anberaumten Sitzungstermine ersatzlos gestrichen."


Anmerkung von Th. I.: Wie schon oft dargelegt, war "die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit" nur ein Vorwand, um den Kultusministern entgegenzukommen und ihnen den neuen Handstreich zu ermöglichen, den sie schon das ganze Jahr 2005 über vorbereitet hatten. In Wirklichkeit hatte der Rechtschreibrat, wie auch KMK-Präsidentin Wanka feststellte, alle Zeit der Welt, um seine Aufgabe ordentlich zu erledigen, die bereits anberaumten Sitzungen abzuhalten und auch die angekündigte Anhörung. Alle Teilnehmer wußten das und haben trotzdem mitgemacht. Gewiß, das Volk will betrogen sein, aber doch nicht so offen und schamlos!
Ich beabsichtige, in Kürze alle Protokolle des Rechtschreibrates vollständig zu veröffentlichen. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, diese schmutzige Geschichte zu kennen.


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