07.09.2006


Theodor Ickler

Recht tun

Zu einer kaum bemerkten Neuerung in der jüngsten Revision

Die Duden-Empfehlung von recht haben (gegenüber dem immer noch zulässigen Recht haben) wird man begrüßen. (Damit haben sie leider nur zu recht. [FAZ 25.8.06] – das kann man sich mit Großschreibung kaum vorstellen!)
Hier gibt es aber noch eine kaum bemerkte Neuerung. Bisher hieß es im Deutschen: Tue recht und scheue niemand! So steht es im Duden-Universalwörterbuch 2002, und dieselbe Schreibweise findet man auch noch im Duden 2004, gemäß revidierter Neuregelung. Erst die Revision 2006 bringt die Varianten recht tun/Recht tun, daher auch im Duden-Kasten 2006 du hast recht od. Recht daran getan, mit Duden-Empfehlung der Kleinschreibung. Ähnlich Wahrig 2006, nur ohne Empfehlung.
Diese Variante ist erst im letzten Augenblick eingeführt worden. Im Rechtschreibrat ging es eigentlich darum, die grammatisch falschen Großschreibungen Recht haben usw. zu korrigieren. Das geschah halbherzig durch Wiederzulassung der herkömmlichen Kleinschreibung als Variante; die Großschreibungen wurden nicht zurückgenommen, sondern es wurde erstmals auch Recht tun von der AG Groß- und Kleinschreibung hinzugefügt und dann in der Sitzung vom 3.2.2006 in einer pauschalen Abstimmung über die ganze Gruppe nicht mehr zurückgenommen, wie es – ebenfalls für die ganze Gruppe recht/unrecht behalten, bekommen, geben, haben und tun – immerhin beantragt worden war. Im Plenum scheint die Erweiterung der Gruppe gar nicht bemerkt worden zu sein; jedenfalls ist der Fall recht/Recht tun nicht gesondert diskutiert worden, obwohl er eine Neuerung gegenüber allen bisherigen Regelungen und Reformen darstellt.

(Recht tun und unrecht tun sind nicht ganz symmetrisch, denn man kann jemandem ein Unrecht oder kein Unrecht tun, aber kaum ein Recht oder kein Recht. Darum wird Unrecht tun auch häufiger groß geschrieben als Recht tun. In der Wendung recht/unrecht daran tun kommt Großschreibung praktisch nicht vor, hier ist der adverbiale Charakter klar.)


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