05.10.2006


Theodor Ickler

Sonderbares Erlebnis

Eine Erinnerung

Am 31. Mai 2005 rief mich Hans Zehetmair zu Hause an und berichtete:

Die KMK wird am Freitag, dem 3.6.05, um 12 Uhr folgenden Beschluß verkünden:

"Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichtes an allen Schulen.
Am 31.07.2005 endet die Übergangsfrist und die damit verbundene Korrekturpraxis. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, werden ab dem 01.08.2005 als Fehler nicht nur markiert, sondern auch bewertet. In den Bereichen, in denen der Rat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat, jedoch Änderungsvorschläge zu erwarten sind, wird bei der Bewertung Toleranz geübt. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion."

So hatte ich noch Zeit, die Presse zu benachrichtigen, die sich denn auch sehr für diese Teilverbindlichmachung interessierte. Ob dies der Zweck von Zehetmairs überraschendem Anruf gewesen war? Die darauffolgende Ratssitzung war die letzte, bei der Zehetmair noch ansatzweise eine gewisse Selbstbehauptung gegenüber den Wünschen der aktiven Politiker verfocht.

Übrigens ist mir immer noch nicht klar, wie sich die (notenrelevante, das Ende der Übergangszeit markierende!) Teilverbindlichmachung vom Sommer 2005 zur Festlegung von neuen Übergangsfristen im März bzw. zum August 2006 verhält. Müssen die Lehrer nun in den Teilbereichen notenrelevant Fehler anstreichen oder nicht? Und wie sollen sie die in den Wörterbüchern nicht mehr enthaltenen Reformschreibungen seit 1996 behandeln? Zu diesen Fragen war keine verständliche Auskunft der KMK zu bekommen.


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