30.10.2006


Theodor Ickler

Probleme mit der GZS

Kleine Beobachtungen aus der Praxis zu § 34 und 36

Schreibt man glattrühren zusammen? Die Revision hat die bisherige Zusammenschreibung fakultativ wieder eingeführt.
Eisenberg würde wahrscheinlich sagen, daß Zusammenschreibung möglich sei, weil der Kakao nachher sowohl glatt als auch glattgerührt sei. Allerdings sagt man kaum glatter Kakao. Trotzdem handelt es sich um eine Resultativkonstruktion, mit idiomatischer Komponente (glatt = nicht verklumpt). Bei bekanntmachen, bekanntgeben müßte, wenn es sich auf den formellen Akt der Bekanntgabe bezieht, nur Zusammenschreibung zulässig sein, denn durch den Akt wird ein Gesetz nur zu einem bekanntgemachten, aber nicht unbedingt zu einem bekannten. Die Revision sieht vor: Gesetze bekanntmachen oder (neu) bekannt machen; sich mit jemandem bekannt machen oder (neu) bekanntmachen. Die bisherige Unterscheidung ist also aufgehoben, die in § 34 (2.2) angebenene Bedeutungsdifferenzierung wird nicht anerkannt.
(Auf die neuen Komplikationen der GZS hatte ich in meinem Sondervotum hingewiesen. Sie sind eine schwere Bürde, deren sich der Duden durch mechanische Empfehlung der Getrenntschreibung entledigt, also im Sinne der ursprünglichen Reform von 1996.)

Duden empfiehlt Achtung gebietend, setzt sich also auch hier über die Revision hinweg. Nun ist allerdings die verbale Wendung gebietet Achtung ziemlich selten, viel seltener als die partizipiale Fügung. Die mechanische Bevorzugung der Getrenntschreibung durch den Duden (im Gefolge Sittas und seiner vier Klone im Rechtschreibrat) wirkt daher besonders stur, auch abgesehen von den bekannten sprachwissenschaftlichen Argumenten gegen die Schaedersche Wortspaltung.


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