14.05.2005


Theodor Ickler

Luftschlösser

»Die gesetzlich beschlossene Reform sei vom 1. August an bindend für alle Schulen.«
Das sagte der Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums, Weßling, im Zusammenhang mit der Klage von Josephine Ahrens. (Hannoversche Allgemeine 14.5.2005)
Wovon redet der Mann eigentlich? Weiß er es vielleicht selbst nicht?

Soweit bekannt, ist die Revision vom November 2004 in keinem Amtsblatt abgedruckt, und die Lehrer sind auch nicht angehalten worden, sich das teure Buch mit der revidierten Fassung zu kaufen bzw. den Text von 300 Seiten aus dem Internet herunterzuladen. Eine solche Aufforderung durch das Ministerium könnte bei den Untergebenen einigen Mißmut hervorrufen, deshalb unterbleibt sie wohl.
An eine Veröffentlichung im Amtsblatt können die Minister schon deshalb nicht denken, weil wir im Rat für deutsche Rechtschreibung gerade dabei sind, die ganze Reform bis auf kümmerliche Reste zurückzubauen. Jeder weiß, daß es „die“ Reform gar nicht mehr gibt, und was da eigentlich „gesetzlich beschlossen“ sein soll, kann wohl nicht einmal ein Regierungssprecher sagen. Leider fragt ihn auch niemand danach.


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