15.07.2005


Nach den Ferien als Fehler taxiert

Die Schweizer Erziehungsdirektoren wollen eine «geeignete Information ermöglichen»

Die Schweizer Erziehungsdirektoren reden nicht mit dem Vorsitzenden des Rates für Rechtschreibung, Herrn Zehetmair, sondern mit den Schweizer Vertretern im Rat, das heißt mit den alten Reformern.
Für ihre Absprache mit der EDK haben die Schweizer Reformer nicht einmal die Ratssitzung vom 1. Juli abgewartet.
Die Kantonsverwaltungen müssen nun in wenigen Sommerwochen eine Handreichung zusammenstellen, damit die Lehrkräfte vom ersten August an die Fehlerstriche am richtigen Ort setzen und am falschen Ort nicht.
Genau deswegen haben sie Ausbildung und Studium auf sich genommen, daß man ihnen Befehle auf den Tisch legt, was wie zu bewerten ist (nach dem Warum wird nicht gefragt).

Der Bund, Donnerstag, 14. Juli 2005, S. 7:

Nach Ferien als Fehler taxiert
Neue Rechtschreibung
Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung werden ab dem 1. August 2005 mit wenigen Ausnahmen verbindlich. Dies bedeutet, dass veraltete Schreibweisen nach den Sommerferien von den Lehrerinnen und Lehrern als Fehler angestrichen werden. Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gestern bekanntgegeben. Davon ausgenommen sind noch die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Zeichensetzung und die Worttrennung am Zeilenende. Für diese drei Bereiche hat der Rat für deutsche Rechtschreibung baldige Änderungsvorschläge angekündigt. Deshalb werden Abweichungen in diesen drei Bereichen weiterhin angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet. In Absprache mit der Schweizer Delegation im Rat für deutsche Rechtschreibung hat die EDK Ende Juni die kantonalen Erziehungsdepartemente hierüber informiert, um den Kantonen eine geeignete Information ihrer Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres zu ermöglichen (ap)




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