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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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03.07.2012
 

Kindesmißhandlung
Frühkindliche Unbildung

Die Diskussion um angebliche Traumatisierung durch Beschneidung ruft Erinnerungen an Formen der Kinderquälerei wach, die man selten oder nie zur Sprache bringt.
Unsere Töchter konnten selbstverständlich lesen und schreiben, bevor sie in die Schule kamen, denn das entspricht dem eigenen Wunsch der Kinder und auch ihren natürlichen Fähigkeiten, zumal wenn sie die Eltern ständig lesen sehen – und offenbar mit großem Vergnügen. Auch das Vorlesen holt ja unglaubliche Schätze aus dem Gedruckten heraus.
Ich habe noch Blätter mit gemalten Buchstaben von meiner damals dreijährigen Tochter und sehe sie vor mir, wie sie bäuchlings auf dem Dach unseres Bungalows in Neu-Delhi lag und "schrieb", während sie sich mindestens viersprachig mit dem alten Schneider unterhielt, der im Schatten daneben saß und mit seiner handgetriebenen alten Singer für uns nähte. (Beide verstanden wohl kein Wort vom anderen, was aber ihre Freundschaft nicht beeinträchtigte.)
Im Krabbelalter durften unsere Kinder die ihnen erreichbaren unteren Buchreihen aus den Regalen ziehen und die Bände auch ein wenig unsanft behandeln, wir hatten ja eine entsprechende Auswahl dort untergebracht. Ich glaube, daß wir das richtig gemacht haben.
In Deutschland besuchten die Kinder den Kindergarten. Dort wurde großer Wert darauf gelegt, daß die Kinder NICHT lesen und schreiben lernten, in Absprache mit der Grundschule, wo man es ihnen erst auf die "richtige" Art beizubringen gedachte.
Unsere Töchter erinnern sich an die "frühkindliche Bildung" so: Die Erzieherinnen saßen eigentlich immer beim Kaffee und unterhielten sich. Ab und zu sprang eine auf, um den kleinen Freund unserer Tochter aus der Puppenecke zu scheuchen, in die er sich unerwünschterweise verzogen hatte, um mit unserer Tochter zu spielen, statt brav in der Bau-Ecke zu bleiben, wo die Jungen hingehörten. Diese Gewalttat hat unsere Tochter bis heute weder vergessen noch verziehen.



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Kommentare zu »Kindesmißhandlung«
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Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 04.07.2012 um 00.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#20997

Ich habe den Kindergarten gehaßt. In der Familiengeschichte ist überliefert, daß ich nach dem ersten Tag im Kindergarten sagte: "Da lernt man ja nichts. Da spielt man bloß."

Ich glaube aber nicht, daß die Kindergärtnerinnen mich davon abgehalten haben, in der Puppenecke zu spielen. Das haben schon die Altersgenossen viel wirkungsvoller erledigt. Das Schlimmste, was einem Jungen passieren konnte, war als "Schickse" verschrieen zu sein.

Übrigens definiert der Duden "Schickse" als "leichtlebige Frau". Ich habe damals natürlich nicht gewußt, was eine "leichtlebige Frau" ist; was eine "Schickse" ist, wußte ich aber ganz genau. Und das durfte man als Junge eben nicht sein.
 
 

Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 04.07.2012 um 00.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#20998

Heute sieht die "frühkindliche Bildung" vermutlich so aus, daß die Erzieherinnen (zu meiner Zeit hießen die in den 70er Jahren übrigens noch Kindergärtnerinnen) sich beim Kaffee nicht einmal mehr unterhalten würden. Wahrscheinlich wären alle mit ihren iPhones oder zumindest mit MP3-Spielern beschäftigt. Womöglich würde es deshalb heute auch gar nicht mehr so schnell auffallen, wenn Kinder sich in falschen Ecken befänden.
 
 

Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 04.07.2012 um 17.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21004

Nette sprachliche Kleinigkeit am Rande: "Schickse" ist ursprünglich die jiddische Bezeichnung für eine christliche Frau.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.08.2012 um 08.49 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21208

Weiter zur "frühkindlichen Bildung" unter "Rhetorik".
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.08.2012 um 18.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21295

„In der Debatte um ein Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen warnt der Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums, Boris Zernikow, davor, dass der Beschneidungsschmerz das Gehirn der Kinder verändere. "Es kann sich ein Schmerzgedächtnis bilden", sagte er dem SPIEGEL. Studien hätten gezeigt, dass ohne ausreichende Schmerztherapie beschnittene Kinder bei späteren Impfungen mehr Schmerz empfinden. "Ihre Schmerzschwelle ist signifikant niedriger", so Zernikow. "Es liegt nahe, dass für sie später die Gefahr chronischer Schmerzen größer ist."“(Spiegel 12.8.12)

"es liegt nahe" – mit dieser Floskel werden üblicherweise Spekulationen und Deduktionen eingeleitet, wenn man über keinerlei Empirie verfügt. Es gibt rund 1 Milliarde beschnittene und 2 Milliarden unbeschnittene Mannspersonen, das sollte eine hinreichende Grundlage für vergleichende Studien zur Schmerzempfindlichkeit sein. Nun forscht mal schön, und dann meldet euch wieder! Aber bis dahin verschont uns mit eurer Stimmungsmache auf angeblich wissenschaftlicher Grundlage!
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.09.2012 um 04.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21374

Der Kriminalbeamte André Schulz versucht im "European" den "Aufschrei gegen die Beschneidung" zu rechtfertigen. Aber kann es sich um einen Aufschrei handeln, wenn eine in Deutschland seit Jahrhunderten und selbst nach dem Dritten Reich seit Jahrzehnten unbeanstandet geübte Praxis plötzlich in die Mühlen der Presse und des gesunden Volksempfindens gerät? Das erinnert mich an die ebenso plötzliche Entdeckung, daß die Juden eigentlich nicht zum deutschen Volkskörper gehören ...

Der beste Beitrag zu dieser künstlichen Debatte steht meiner Ansicht nach hier:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/streit-um-die-religioese-beschneidung-vermeintliche-barbaren-1.1454038
 
 

Kommentar von Erich Virch, verfaßt am 04.09.2012 um 14.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21376

Wieder mahlen die Mühlen des gesunden Volksempfindens: "Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat ein Verbot des Ohrlochstechens bei Kindern gefordert. 'Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung', sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann."

(http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article108891166/Dreijaehrige-will-Schmerzensgeld-nach-Ohrlochstechen.html)

Dient das Grundgesetz nun auch noch als Vorwand für die Verfolgung von Ohrlochstechern? Ist den Ärzten die Konkurrenz lästig? Ums Kindeswohl kann es ja anscheinend nicht gehen.
 
 

Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 04.09.2012 um 15.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21377

Daß sich ein dreijähriges Mädchen Ohrlöcher "wünscht" und daß es vor Gericht Schmerzensgeld "einklagt", ist sowas von lächerlichem Unsinn ... Am treffendsten beschrieb das noch die FAZ:
Warum die Mutter der Klägerin, eine Verkäuferin, nicht anwesend sei, will Amtsrichter Uwe Kett wissen. Die Mutter der Klägerin passe zu Hause auf die Klägerin auf, lautet die Antwort. (1.9.12)
 
 

Kommentar von Walter Lachenmann, verfaßt am 05.09.2012 um 12.09 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21386

»Der beste Beitrag zu dieser künstlichen Debatte steht meiner Ansicht nach hier:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/streit-um-die-religioese-beschneidung-vermeintliche-barbaren-1.1454038 «
(Theodor Ickler, 4.9.12)

Und der fieseste meiner Ansicht nach hier:

http://www.sueddeutsche.de/politik/beschneidungen-in-deutschland-wollt-ihr-uns-juden-noch-1.1459038
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.09.2012 um 15.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21387

Auf die Tragödie folgte in der Antike das Satyrspiel, auf die Beschneidung folgt das Ohrlochstechen (als Thema). Auch ein denkbares Ende der elenden Diskussion ...
 
 

Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 05.09.2012 um 18.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21388

Ein paar Bilder in den Museen deuten noch darauf hin, dass Jesus ja auch beschnitten war. Die Tatsache, dass der Neujahrstag der achte Tag nach seiner Geburt war und im christlichen Kalender lange als Circumcisio Domini begangen wurde, ist heute vor allem noch den Kirchenhistorikern bewusst.

Was im "besten Beitrag" nicht alles als Tatsache verkauft wird ...
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 06.09.2012 um 11.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21395

Jesus hat sicher so ausgesehen wie manche heutigen Palästinenser (die "unvertriebenen Juden").
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.09.2012 um 09.56 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21406

Beim "European" geht die Diskussion weiter und ist sehr unterhaltsam. Zwischen Teufelswerk und Wunderwaffe scheint selbst zwischen Experten keine Entscheidung absehbar zu sein.

Ich möchte aber noch einmal auf den Kriminologen Schulz zurückkommen, weil er sprachliche Pirouetten von großer Eleganz bietet:

Eine religiös begründete Beschneidung ist eine Körperverletzung, tatbestandsmäßig nach dem Strafgesetzbuch eine gefährliche Körperverletzung, da diese mittels eines Werkzeuges begangen wird. Selbst § 226 StGB – die schwere Körperverletzung – müsste geprüft werden. Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Auch diese doch relativ hohe Strafandrohung macht den Stellenwert der körperlichen Unversehrtheit im deutschen Strafrecht deutlich.

Also zeigt die Schwere der Strafe, wie schlimm das Vergehen ist. Dabei vergißt Schulz, daß er selbst es war, der gerade zuvor das Beschneiden als gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung eingeordnet hat. Dabei zitiert er unvollständig aus dem StGB, denn dort heißt es zum Beispiel:

§ 224

Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Es geht also nicht einfach um ein Werkzeug. Das Beschneidungsbesteck ist weder eine Waffe noch ein gefährliches Werkzeug, sondern es ist genau für diesen Zweck hergestellt und geeignet, ebenso wie das Instrument zum Ohrlochstechen, das aus denselben Gründen ebenfalls bis zu zehn Jahren Gefängnis nach sich ziehen könnte.

Vielleicht denken viele Kriminologen so. Wo bleibt die Stellungnahme von Herrn Pfeiffer?

Schmitz: Der Eingriff ist (...) auch mit einer Veränderung des körperlichen Erscheinungsbilds verbunden.

Vor wenigen Wochen beklagte eine Dame in den Feuilletons, daß sie so selten einen Penis zu Gesicht bekomme. Wer sich seiner Beschnittenheit schämt, kann sie also sehr gut verbergen. Falls sich aber doch einmal eine Gelegenheit zum Nacktflitzen bietet, dürfte der Beschnittene kaum auffallen, denn ihrer sind viele.

Die Experten sorgen sich einerseits, weil jüdische Männer zu wenig sexuelle Lust erleben, während andere Experten versichern, sie hätten sogar mehr Lust.

Große Unsicherheit herrscht auch über die Zahl und Bedeutung der erogenen Nerven im Präputium.

Ob das alles demnächst im Bundestag ausgebreitet wird? Das deutsche Volk hat wahrhaftig große Sorgen.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 08.09.2012 um 00.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21409

Die Ausführungen des Herrn Schulz zeugen von wenig Sachverstand.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwar in dem Fall der Beschneidung Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, diese Auffassung ist aber vom Landgericht Köln mit einem Satz vom Tisch gefegt worden: ein von einem Arzt fachgerecht verwendetes Skalpell ist kein „gefährliches Werkzeug“. Es handelte sich nach Auffassung des Gerichts also nur um eine „einfache“ Körperverletzung.

Herr Schulz übersieht/verschweigt zudem, daß die Körperverletzung dann nicht rechtswidrig ist, wenn sie mit Einwilligung des Verletzten erfolgt (es sei denn, die Einwilligung verstoße gegen „die guten Sitten“).

Da das Kind diese Einwilligung nicht selbst geben konnte, stellt sich allein die Rechtsfrage, ob die Eltern in Ausübung ihrer elterlichen Sorge die Einwilligung geben konnten. Das Landgericht hat das verneint, und zwar unter Berufung auf das BGB, wonach die Eltern die elterliche Sorge „zum Wohl des Kindes“ auszuüben haben. U.a. unter Berufung auf den grundgesetzlichen Schutz der körperlichen Unversehrtheit kommt das Gericht zu dem Ergebnis, daß die Beschneidung nicht dem „Wohl des Kindes“ entspreche. Die erste Instanz, das Amtsgericht, hatte das Kindeswohl noch bejaht,

Erwähnenswert ist ferner, daß die „einfache“ Körperverletzung an sich ein Antragsdelikt ist, also nur auf Antrag eines Geschädigten verfolgt wird. Allerdings kann der Staatsanwalt auch ohne Antrag tätig werden, wenn er darin ein öffentliches Interesse erblickt. Da Rechtsmittel gegen diese Entscheidung nicht möglich sind, kann der Staatsanwalt letztlich so handeln, wie er Lust hat.

Das ständige Geschwätz in den Medien „Beschneidung ist Körperverletzung“ geht jedenfalls an der Kernfrage völlig vorbei.
 
 

Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 08.09.2012 um 00.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21410

Genau, lieber Herr Achenbach, die Kernfrage!
Hatte die hier schon jemand formuliert?

Mir scheint nämlich, daß das, was jeder für sich für die Kernfrage hält, genau schon die jeweilige Antwort auf das Problem liefert.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 08.09.2012 um 12.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21414

Körperverletzung setzt Mißhandlung voraus. Mißhandlung setzt eine "üble und unangemessene Behandlung" voraus, "die dessen körperliche Unversehrtheit oder körperliches Wohlbefindenmehr als nur unerheblich beeinträchtigt". Der Knackpunkt ist demnach der Begriff "übel und unangemessen".
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 08.09.2012 um 13.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21415

Die Feststellung Beschneidung ist Körperverletzung als "Geschwätz" abzutun ist ganz schön arrogant. Nicht selten geht die juristische Einordnung grob an der Lebenswirklichkeit und am natürlichen Rechtsempfinden vorbei. Wenn ich ohnmächtig wäre und jemand nähme dann an mir eine Beschneidung vor, würde ich das selbstverständlich als erhebliche Körperverletzung bewerten, und es würde mir wohl auch kaum jemand widersprechen. Nicht weit entfernt davon ist die Beschneidung von Kindern, die sich ebenfalls nicht wehren können.

Weiterhin merkwürdig ist, daß Herr Achenbach nicht sagt, was denn nun aus seiner Sicht die "Kernfrage" sein soll. Bei einem juristisch so komplexen Thema wie der rituellen Beschneidung von jüdischen und muslischen Kindern in Deutschland nur einen Gesichtspunkt als Kernfrage anzuerkennen kommt mir aber ohnehin abwegig vor.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.09.2012 um 05.55 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21416

Welcher beschnittene Mann betrachtet sich selbst als "versehrt"?
In der Debatte wird immer wieder angeführt, die vielen Millionen Männer, die sich nicht über ihre Beschnittenheit beklagen (der "Aufschrei" kommt ja nicht von ihnen), seien eben dadurch gerade ein Beweis für die ideologische Bewußtseinsverbiegung in unserer Gesellschaft. Also die Immunisierungsstrategie, die man von Freud gelernt hat: Stimmst du mir zu, ist es in Ordnung; stimmst du mir nicht zu, zeigst du gerade dadurch, daß ich recht habe ("Verdrängung").

Einziger Trost: Spätestens nach dem Inkrafttreten des neuen Beschneidungsgesetzes wird ja wohl das Thema wieder aus den Medien verschwinden, und man wird sich wieder wichtigeren Dingen zuwenden (Bettina Wulffs Vorleben usw.).

Nebenbei: Ist die Vorhaut wirklich so schmerzempfindlich? Würde man dem Arzt nicht, wenn er ohne Lokalanästhesie an einem herumschneiden müßte, am ehesten das Präputium anbieten?

Aus einem Bericht von Pro-Kinderrechte 4.9.12 über den Ethikrat:

Derweil kommentierte Latasch [5] völlig ungerührt den Eingriff: „Der Mohel tunkt mehrfach den Zeigefinger in süßen Wein.“ „Das Präputium wird nach vorne gezogen, mit Hilfe einer Knopfsonde wird die Verklebung gelöst. Eine Metallplatte...“ Eine Frau fiel ohnmächtig um, jemand rief nach einem Arzt. Einer im Publikum schrie: „Das ist Sadismus!“ Latasch blickte kurz auf, als die Frau ohnmächtig wurde, wartete kurz ab, und setzte dann seine Ausführungen fort, leierte die medizinischen Vorteile der Vorhautamputation herunter.

Nun, es sind auch schon kräftige junge Männer ohnmächtig geworden, wenn sie die Beschreibung des Geburtsvorgangs hörten. Das ist die Macht der Sprache und der Phantasie. Wenn man selbst bei der Geburt seiner Kinder anwesend ist, erlebt man etwas ganz Großes und hat gar keine Zeit, in Ohnmacht zu fallen.
 
 

Kommentar von Erich Virch, verfaßt am 09.09.2012 um 11.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21418

Die Diskussion gleitet zunehmend ins Komische. Unbeschnittene Männer offenbaren intimes Wissen über das Empfinden beschnittener und umgekehrt, dem Argument "das ist schon immer so gemacht worden auf der Welt" wird todernst Gewicht beigemessen, Laien klären über juristische Feinheiten auf, Henryk Broder nennt die Debatte pornographisch, der Bundestag, in anderen Fragen ethisch zutiefst entzweit, kann die Vorhaut gar nicht schnell genug ans Messer liefern. Eben mußte ich darüber nachdenken, ob ich einem Arzt, wenn er ohne Lokalanästhesie an mir herumschneiden müßte, nicht am ehesten das Präputium anböte. (Nein, erstmal wären die Fußnägel dran.) Die Macht der Sprache und der Phantasie spielt bei alldem sicherlich eine Rolle: plötzlich drängt sich ein Vorgang anschaulich ins Bewußtsein, von dem man zuvor keine konkrete Vorstellung hatte. Wenn Väter im Kreißsaal umfallen, was gar nicht selten vorkommt, ist die Macht der Sprache aber als Grund nicht so wahrscheinlich.
 
 

Kommentar von Anonym, verfaßt am 09.09.2012 um 11.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21419

"Welcher beschnittene Mann betrachtet sich selbst als "versehrt"?"
Es tut mir leid, sehr verehrter Herr Ickler, aber bezüglich Ihrer Ansichten zur Beschneidung kann ich Ihnen überhaupt nicht zustimmen.
Leider musste ich mich im Erwachsenenalter aus medizinischen Gründen beschneiden lassen. Wenn ich mich auch nicht "versehrt" fühle, so halte ich es dennoch für *absolut inakzeptabel*, kleine Kinder ohne medizinische Notwendigkeit diesem Eingriff auszusetzen.
Ich glaube an Gott, setze mich als aufgeklärter Mensch aber über nicht nachvollziehbare Regelungen irgendwelcher Religionsgemeinschaften (auch meiner eigenen Konfession!) hinweg.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.09.2012 um 13.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21420

Das ist ja nun gerade ein Fall, wie er hier nicht zur Diskussion steht: Beschneidung eines Erwachsenen aus medizinischen Gründen. Ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. Welcher Erwachsene, der als Kind beschnitten worden ist, betrachtet sich als versehrt? Das wird es wohl auch geben, aber in der bisherigen Debatte habe ich diesen Fall noch nicht vernommen. Nicht zu vergessen die eigentliche Kerngruppe, um die es geht: die Mitglieder einer beschneidenden Religionsgemeinschaft. Also noch einmal: Wo sind die Juden oder Muslime, die sich versehrt vorkommen und sich wünschen, damals nicht beschnitten worden zu sein? Sogar die Gegner der Beschneidung setzen ja voraus, daß die überwältigende Mehrheit das nicht so empfindet und daß sich daran gerade ihre Verblendung zeige.
Was mich an der Sache von Anfang an gestört hat (als eigentlich in keiner Hinsicht Betroffenen), das ist die teilweise doch sehr enthemmte Ereiferung Unbeschnittener (Christen, auch Säkularisten) über eine als barbarisch, atavistisch usw. eher beschimpfte als bezeichnete Praxis anderer Leute, und dabei waren die fadenscheinigsten Theorien über Traumatisierung, "gefährliche Körperverletzung" usw. gerade recht.
 
 

Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 09.09.2012 um 14.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21421

Für die rechtliche Betrachtung ist es nicht von Belang, ob sich ein Mann, der im Kindesalter beschnitten worden ist, als Erwachsener versehrt vorkommt oder nicht.
Es geht hier um die Frage, ob Eltern stellvertretend für ihr Kind das Einverständnis für diesen Eingriff geben können.

Der Begriff "Körperverletzung" wird hier auch überinterpretiert. Es ist auch eine Körperverletzung, wenn der Arzt mit der Spritzennadel in den Körper sticht. Diese Körperverletzung ist wie viele andere straffrei. Die Frage ist, ob die Beschneidung eine strafbare Körperverletzung darstellt.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.09.2012 um 16.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21422

Genau! Und deshalb ist es bedenklich, wie der Kriminialbeamte es tut, mit einer rein rhetorischen Steigerung die Beschneidung in immer höhere Stufen der Strafbarkeit zu puschen und sich dabei auch noch über den Wortlaut des Gesetzes hinwegzumogeln, so daß am Ende tatsächlich eine zehnjährige (!) Freiheitsstrafe für Beschneidung als denkbar erwogen wird. Die jüdischen und muslimischen Jungen werden bei uns dann ein paar Jahre elternlos aufwachsen, weil die Eltern wegen Anstiftung und Beihilfe oder wie man das nennt ebenfalls für einige Zeit ins Gefängnis müssen, wo der Beschneider selbst seine zehn Jahre absitzt. Es wird Zeit, daß die Privatisierung der Gefängnisse vorangetrieben wird, denn der Staat kann gar nicht mehrere hunderttausend Haftplätze bereitstellen, ganz zu schweigen von den Heimplätzen für die Kinder.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.09.2012 um 17.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21423

Die Frage der Körperverletzung bezieht sich nicht nur auf den Eingriff. Der ist schmerzhaft, aber der Schmerz geht vorbei. Schwerer wiegen die Folgen für den Rest des Lebens. Denn ohne die schützende Vorhaut geht die Sensibilität der Eichel zurück, manchmal bis zur Empfindungslosigkeit (Wikipedia). Daß eine Abnahme der Empfindungsfähigkeit aus der Sicht des Mannes auch wünschenswert oder vorteilhaft sein kann, macht eine Beurteilung sehr kompliziert.

Leider können die meisten Beschnittenen keinen Vergleich anstellen. Selbst diejenigen, die als Erwachsene beschnitten wurden, können nicht beurteilen, inwiefern sich ihre Empfindungsfähigkeit und die damit zusammenhängenden sexuellen Funktionen ohne Beschneidung über die Jahre anders entwickelt hätten. Deshalb kann tatsächlich jeder oder keiner seine Meinung einbringen – am ehesten noch Fachleute. Mit statistischen Studien kommt man diesem sehr subjektiv geprägten Erlebnisbereich auch nicht so schnell bei.

Worum es mir geht, ist der Vergleich zur Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen. Hier ist es in unserem Kulturkreis selbstverständlich, von einem Verstoß gegen das Recht der körperlichen Unversehrtheit auszugehen: nicht so sehr wegen der Operation, eher wegen der schädlichen Auswirkungen auf das Lustempfinden der erwachsenen Person (neben anderen möglichen Schäden und Nachteilen). Von den beschnittenen Mädchen und Frauen haben sich auch nur die wenigsten beklagt. Sie konnten ja nicht wissen, was ihnen genommen wurde. Stattdessen wurde ihnen eingeredet, die "Beschneidung" sei richtig und üblich, also glaubten sie es. Ich sehe da durchaus Parallelen zur männlichen Beschneidung, auch wenn diese insgesamt ambivalenter und im Vergleich zur weiblichen Genitalverstümmelung eher harmlos ist. Ich habe jedenfalls auch Verständnis für diejenigen, die von Körperverletzung reden. Daß sich Beschnittene nicht über ihr Schicksal beklagen, ist kein Beweis für die Unschädlichkeit der Beschneidung.
 
 

Kommentar von Anonym, verfaßt am 09.09.2012 um 18.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21424

@Wolfgang Wrase:
"Selbst diejenigen, die als Erwachsene beschnitten wurden, können nicht beurteilen, inwiefern sich ihre Empfindungsfähigkeit und die damit zusammenhängenden sexuellen Funktionen ohne Beschneidung über die Jahre anders entwickelt hätten."

Da verstehe ich Sie nicht. Ich kann doch unmittelbar beurteilen, wie es vor der Beschneidung war und wie es jetzt ist. Ohne Beschneidung wäre es noch genauso wie vorher - eine nachlassende Sexualität im Alter, also eine Entwicklung "über die Jahre", hat damit nichts zu tun.
Übrigens geht es nicht nur um die sexuellen Funktionen, auch im Allagsleben ist die Situation zum Unangenehmen hin verändert.

@Theodor Ickler:
"Das ist ja nun gerade ein Fall, wie er hier nicht zur Diskussion steht: Beschneidung eines Erwachsenen aus medizinischen Gründen. Ich hätte mich genauer ausdrücken sollen."

Natürlich steht dieser Fall nicht zur Diskussion. Aber als direkt Betroffener, der den Zustand unbeschnitten und den Zustand beschnitten kennt, meine ich, mir das Urteil erlauben zu können, dass es nicht akzeptabel ist, wehrlose Kinder ohne medizinischen Grund zu beschneiden.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.09.2012 um 18.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21425

Lieber Herr Wrase, kennen Sie nicht die Regalmeter Literatur, in der sich - spätestens seit "Wüstenblume" - beschnittene oder von Beschneidung bedrohte Afrikanerinnen über ihr Schicksal beklagen.

Und lieber Anonymus: Was Sie sagen, finde ich natürlich richtig und nachvollziehbar, aber es ist wirklich ein anderer Fall. Beim jüdischen und muslimischen Jungen muß man doch die Einbettung in eine Gemeinschaft und einen Kultus hinzurechnen. Ein Teil der Diskussion verläuft zwar in rein medizinischen und sexualpsychologischen Bahnen, aber das geht am Anlaß vorbei.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 09.09.2012 um 20.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21426

Was mich an der Sache besonders ärgert, ist die Behauptung, Deutschland sei der einzige Staat mit derartiger Empfindlichkeit gegenüber dem Begriff "Mißhandlung". Es scheint unterdrückt zu werden, daß diese "Empfindlichkeit" ausdrücklich aus der Erfahrung mit den Polizeimethoden des "Dritten Reiches" aufgenommen wurde. Wenn ich über die Gründe der Unterdrückung dieser Erfahrung nachdenke, drängt sich mir der Verdacht auf, daß die Absicht dahinter steht, geschichtliche Vergleiche mit den heutigen israelischen Polizeimethoden gegen Palästinenser zu verhindern.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.09.2012 um 21.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21427

Ich habe "Wüstenblume" gelesen. Man muß natürlich auch sehen, daß es ganz verschieden radikale Methoden der weiblichen Beschneidung gibt, so daß es bei der weiblichen Genitalverstümmelung näher lag, daß irgendwann eine Protestbewegung entsteht. Aber selbst bei den schlimmeren Verstümmelungen, so habe ich die Lektüre auch der Sekundärliteratur in Erinnerung, waren die erwachsenen Frauen jahrhundertelang der Meinung, daß die "Beschneidung" normal und angesagt sei. Wenn sie sich innerlich dagegen aufgelehnt hätten, dann hätte sich der Brauch doch nicht so lange und so selbstverständlich halten können, dann hätten die Mütter von Anfang an versucht, ihre Töchter davor zu schützen. Bevor es einen Protest und erste Erfolge im Kampf gegen diesen Ritus gab, war erst Unterstützung von außerhalb nötig. Aber weil es inzwischen diesen weiblichen Protest gibt, hatte ich bei dem Vergleich die Vergangenheitsform gewählt.

Ich habe übrigens mehrmals für die Organisation "Target" von Rüdiger Nehberg gespendet, den ich für eines der ganz großen Vorbilder halte – nicht wegen seines Draufgängertums als Abenteurer, sondern wegen seines klugen und tatkräftigen Feldzugs gegen die Genitalverstümmelung in Afrika. Im Bekanntenkreis konnte ich weitere Spender gewinnen.

@ Anonym:
Mit "über die Jahre" hatte ich nicht ein hohes Alter gemeint. Ich gehe davon aus, daß der Verlust der Sensibilität am Zentrum der Empfindlichkeit ein längerer Prozeß ist und sich möglicherweise über viele Jahre hinzieht. Je länger der Zeitraum und je langsamer eine Entwicklung ist, desto schwerer ist es, die Veränderung wahrzunehmen und Vergleiche zu einem länger zurückliegenden Erleben zu ziehen. Eine nachlassende Empfindsamkeit gibt es über viele Jahre auch ohne Beschneidung, und wie will man dieses jeweilige Nachlassen als Einzelner, der eben beschnitten ist oder nicht, vergleichen? Aber im speziellen Fall bin ich zugegebenermaßen kein Experte. Wenn uns die als Erwachsene beschnittenen Männer aufklären können, dann sollten in erster Linie sie zum Thema gehört werden. Bisher habe ich gelesen, daß sowohl Nachteile als auch Vorteile genannt werden und daß sich anhand von Studien kein eindeutiges Bild ergibt.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 10.09.2012 um 00.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21428

Lieber Herr Wrase,

ich bitte um Entschuldigung dafür, daß ich mich offenbar nicht so klar ausgedrückt habe, daß mich jedermann auf Anhieb verstehen konnte.

Inzwischen hat auch Herr Mahlmann das, was ich sagen wollte, in sehr prägnanter Form gesagt. Ich nehme deshalb an, daß ich mir nähere Erläuterungen ersparen kann. Bei Bedarf bin ich natürlich gerne dazu bereit.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.09.2012 um 05.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21430

Der Logik, wonach die Beschneidung der Mädchen sich nicht so lange hätte halten können, wenn die Frauen sich innerlich dagegen aufgelehnt hätten, kann ich zwar nicht folgen, aber wir verlieren uns hier leicht in Spekulationen. (Man könnte dieselbe Frage im Hinblick auf die indische Witwenverbrennung stellen oder auf die Sitte mancher Kulturen, dem verstorbenen Herrscher das gesamte Personal ins Grab mitzugeben.) Wo es um die beklagenswerte Stellung der Frau geht, bedeutet auch Beschneidung etwas anderes als die des Mannes, dessen beherrschende Position ja durch den Akt gerade befestigt wird; der Beschnittene ist stolz auf den Bund mit Gott, nicht wahr?

Um zur Sache zurückzufinden, schlage ich vor, an die rechtspolitischen Folgen der Kriminalisierung eines Verhaltens zu denken, dessen "Schädlichkeit" zumindest nicht eindeutig feststeht. Damit hatten wir ja auch angefangen: Was soll denn nun geschehen? Das fragen sich die Juden doch auch.

Noch besser wäre es vielleicht, die Diskussion, nachdem hier alle Argumente ausgetauscht sind, die man auch anderswo lesen kann, friedlich-schiedlich abzuschließen. Auch wenn es (mea culpa) oft nur am Rande oder gar nicht mehr um Sprache ging, war es interessant und lehrreich.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 10.09.2012 um 06.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21431

Vergleiche sind hilfreich, aber zwiespältig. Es gibt immer die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede. Bei der Witwenverbrennung oder dem anderen genannten Exzeß der Unterwerfung kamen die Betroffenen um und konnten folglich keinen Protest mehr äußern; die Umstehenden sahen zu und hofften, daß ihnen dasselbe Schicksal erspart blieb. Ein Unterschied ist auch, daß sich diese krassen Bräuche nicht halten konnten; Witwenverbrennung gibt es in dem Milliardenvolk der Inder nur noch vereinzelt, sie steht landesweit unter Strafe. So weit sind wir bei der Genitalverstümmelung der Frauen noch nicht. Wenn die Mütter ihre Töchter selbst zur Beschneiderin brachten und sie bei der Operation eigenhändig festhielten, kann ich da keine Auflehnung sehen. (Ich hätte das Wort "innerlich" weglassen sollen.)

Ich habe mich gefragt, welches friedlich-schiedliche Urteil ich mir vom Gesetzgeber oder vom Bundesverfassungsgericht wünschen würde (ohne mich in Jura auszukennen). Hier treffen Kulturen aufeinander. Aus "westlicher" Sicht handelt es sich um eine Verletzung des Kindeswohls. Aus muslimischer Sicht ist die Beschneidung unproblematisch und ein unverzichtbarer Bestandteil der Religionsausübung. Eine Zwangsbekehrung der beschneidenden Religionen auf dem Weg der Gesetzgebung kann nicht funktionieren. Bevor der deutsche Gesetzgeber die Beschneidung verbietet, muß sich erst in der ganzen Bevölkerung, also auch bei Muslimen und Juden die Meinung durchsetzen, daß man die Kinder von diesem Brauch verschonen sollte. Entweder ist die Beschneidung harmlos, dann wird sie möglicherweise nie verboten. Oder sie schädigt den Betroffenen, dann sollte es möglich sein, diese Einschätzung zu belegen und zu verbreiten. Solange sich aber kaum je ein Betroffener beschwert hat und die Meinungen ansonsten weit auseinandergehen, kann der Gesetzgeber nicht gegen diesen wesentlichen Bestandteil der beiden Religionen vorgehen.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 12.10.2012 um 10.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21672

Meine Enkeltochter erzählte gestern über ihre Englischlehrerin: "Heute hat in Englisch zum erstenmal kein Kind geweint."
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 12.10.2012 um 14.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21673

Was sagt der Schuldirektor dazu?
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.04.2013 um 09.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#22931

Steinbrück hat angeregt, auf Wunsch getrennten Sportunterricht für Jungen und Mädchen zu ermöglichen. Das geschieht ohnehin vielerorts. Nahles weist darauf hin, daß es in Rheinland-Pfalz "längst" der Fall sei. Bei uns war das früher auch so, aber nicht "längst", sondern noch.
Meiner Ansicht nach eine rein pädagogische Frage, es gibt Argumente dafür und dagegen, auch vermittelnde je nach Sportart.
Was nicht geht, ist die Begründung mit moralischen Forderungen aus Stammesgesellschaften, die auf archaischen Ehrbegriffen beruhen und darunter vor allem die Abschließung (haram) der Frauen verstehen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.11.2015 um 18.14 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#30660

Anscheinend hat jemand sich darüber ereifert, daß Eisenstein in Greenaways Film nicht beschnitten ist. Ein Leserbriefschreiber erinnert daran, daß Michelangelos David auch nicht beschnitten ist.

Ich habe übrigens Eisensteins "Panzerkreuzer Potemkin" auf einer französischen DVD, unterlegt mit Bruckners 2. Symphonie! Sobald man sich daran gewöhnt hat, paßt es gar nicht schlecht, und Eisenstein selbst hätte bestimmt nichts dagegen gehabt.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.11.2021 um 06.58 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#47659

Nachtrag zur Beschneidung:

Als christliche Kinder haben wir schon frühzeitig von Beschneidung gehört, konnten uns aber nichts darunter vorstellen und haben auch nicht gefragt (das ist eigentlich das Seltsamste).

Und: „Gegenwärtig sind schätzungsweise zwischen 33 % und 39 % der männlichen Weltbevölkerung beschnitten.“ (Wikipedia Zirkumzision – ein sehr umfangreicher und informativer Eintrag)

"Nicht die Tatsachen erregen die Menschen, sondern die Meinungen über die Tatsachen." (Epiktet)

(Diesem Satz begegnet der Griechischlerner schon sehr früh, weil daran ein bestimmtes grammatisches Phänomen ein für allemal erklärt werden kann.)
 
 

Kommentar von Stephan Fleischhauer, verfaßt am 29.01.2022 um 08.40 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#48413

Ich greife mal ein Argument heraus, das sich gegen die Einordnung als gefährliche Körperverletzung wendet:

Das Beschneidungsbesteck ist weder eine Waffe noch ein gefährliches Werkzeug, sondern es ist genau für diesen Zweck hergestellt und geeignet, ebenso wie das Instrument zum Ohrlochstechen, das aus denselben Gründen ebenfalls bis zu zehn Jahren Gefängnis nach sich ziehen könnte.
http://sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21406

Nun gibt es auch Operationsbesteck, das zum Amputieren von Gliedmaßen vorgesehen ist. Trotzdem wäre es eine gefährliche und schwere Körperverletzung, es bestimmungsgemäß, aber ohne medizinische Indikation zu gebrauchen.

Ein Gedankenexperiment: Ich will mich an drei Personen rächen, indem ich deren Kinder körperlich versehre.
Die erste Person bestrafe ich, indem ich deren neugeborenes Kind durch das Ohrläppchen steche.
Die zweite, indem ich dem neugeborenen Sohn die Vorhaut amputiere (medizinisch fachgerecht).
Die dritte, indem ich der neugeborenen Tochter die Klitorisvorhaut wegschneide (ebenfalls medizinisch fachgerecht).

Wie wären die Fälle strafrechtlich zu bewerten?

Nehmen wir weiterhin an, ich behandele meine eigenen Kinder auf die gleiche Weise, nur eben ohne religiöse Motivation. Ich mache es einfach aus einer Laune heraus.

Wie wäre es zu bewerten?

Im Falle der beiden Amputationen scheint mir die schwere (und gefährliche) Körperverletzung sehr naheliegend.
 
 

Kommentar von Stephan Fleischhauer, verfaßt am 29.01.2022 um 08.48 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#48414

der Beschnittene ist stolz auf den Bund mit Gott, nicht wahr?
http://sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1525#21430

Das dürfte davon abhängen, ob er die Religion seiner Eltern annimmt.

Bei mir z.B. hat die religiöse Erziehung nicht funktioniert.
 
 

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