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Neues aus dem Rat - von Theodor Ickler

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16.07.2012
Bindestrichschwund
Pragmatischer Gebrauch

Viele "obligatorische" Bindestriche werden weggelassen.
In der professionellen Textwirtschaft (Werbung, Bedienungsanleitungen usw.) stehen weniger Bindestriche, als nach der amtlichen Regelung vorschrieben sind. Man schreibt ein Full HD 3D-Erlebnis usw. Die Bindestriche würden hier pedantisch wirken (wie auch in Namen von Firmen, Hochschulen usw.). Englischer Einfluß mag mitspielen.



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Kommentare zu »Bindestrichschwund«
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 13.09.2012 um 13.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1529#21462

Sollte man z.B. Auto-Biographie schreiben, wenn es sich um den Lebenslauf eines Autos handelt?
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 01.08.2012 um 08.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1529#21189

Full HD 3D-Erlebnis war nur ein authentisches Beispiel, das mir gerade begegnet war, so etwas kommt auch ganz ohne Bindestriche vor. Der Bindestrich in diesem Beispiel steht an der Stelle, wo das "semiotisch Heterogene" endet und die normale deutsche Sprech- und Schreibweise wiedereinsetzt. Insofern ließe er sich begründen.
 
 

Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 01.08.2012 um 06.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1529#21188

Lieber Herr Blombach,

die Frage ist doch gerade, wo Initialwörter aufhören und die Kurzformen anfangen. Die Grenze ist notorisch unscharf (vgl. Aids, Laser). Es ist eine ähnlich schwierige (und von den Schreibenden nach der Reform dennoch zu treffende) Unterscheidung wie die zwischen Zusammensetzung und Ableitung.

Was Ihren Hinweis auf § 45 angeht, so geht es doch gerade darum, daß hier, wie so oft im Regelwerk, einander widersprechende Anweisungen vorliegen. Nach § 40 E spielt es keine Rolle, ob die Zusammensetzung schlecht lesbar ist oder nicht: "Aber ohne Bindestrich bei Kurzformen". Es kommt ja noch hinzu, daß § 40 vor § 45 steht, obwohl m.E. der Inhalt des § 45 besser am Anfang des Kapitels stünde. Es gibt auch keinen Verweis von § 40 E auf § 45.

Selbst wenn Sie also recht hätten (aber wer kann das schon mit Sicherheit sagen?), bleibt doch festzuhalten, daß auch dieses Kapitel mißverständlich formuliert und keineswegs zu vernachlässigen ist, wie beispielsweise Prof. Eisenberg meint.
 
 

Kommentar von Andreas Blombach, verfaßt am 30.07.2012 um 16.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1529#21171

"Damit sind Uno-Inspektoren, Nato-Operation oder Aids-Infektion amtlich falsch, und man muß nun aufpassen bei Aluunterlage (Bindestrich nicht zulässig) und Blechunterlage/Blech-Unterlage (Bindestrich zulässig). Ebenso Laserreflektor (nur so), aber Lichtreflektor/Licht-Reflektor."

Nicht ganz.

§ 40:
"Man setzt einen Bindestrich in Zusammensetzungen mit Einzelbuchstaben, Abkürzungen oder Ziffern."

"Dies betrifft [...] Zusammensetzungen mit Abkürzungen und Initialwörtern, zum Beispiel: [...] UNO-Sicherheitsrat [...]"

Busfahrt und Akkubehälter sind wahrscheinlich nicht die glücklichsten Beispiele, weil Bus und Akku i.a. gar nicht mehr als Kurzwörter empfunden werden (genauso wie Auto). In jedem Falle liegt hier aber eine andere Art der Kurzwortbildung vor als bei den vorigen Beispielen, darauf zielt wohl der Zusatz ab.

Was die Aluunterlage angeht, könnte ich mit § 45 argumentieren: Wenn der Bindestrich das Verständnis erleichtert, kann man ihn setzen.


Zum ursprünglichen Eintrag: Die Bindestriche wirken da in der Tat etwas pedantisch, aber der eine Bindestrich in "Full HD 3D-Erlebnis" wirkt ebenso seltsam, oder?
 
 

Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 30.07.2012 um 09.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1529#21167

A propos Bindestrich: Mir ist erst vor kurzem aufgefallen, daß laut § 40 E die Bindestrichsetzung bei "Kurzformen" (was ja schon reichlich vage ist) amtlich untersagt worden ist:

"E: Aber ohne Bindestrich bei Kurzformen von Wörtern (Kürzeln), zum Beispiel: Busfahrt, Akkubehälter"

Damit sind Uno-Inspektoren, Nato-Operation oder Aids-Infektion amtlich falsch, und man muß nun aufpassen bei Aluunterlage (Bindestrich nicht zulässig) und Blechunterlage/Blech-Unterlage (Bindestrich zulässig). Ebenso Laserreflektor (nur so), aber Lichtreflektor/Licht-Reflektor.

Das war gewiß nicht so beabsichtigt, aber die verrückten Folgen der Regelformulierung im Bindestrichkapitel werden m.E. häufig unterschätzt.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 20.07.2012 um 17.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1529#21109

Wikipedia schreibt durchweg Bodmer Papyri, auch in Verweisen auf diesen Artikel. Man kann darin eine Angleichung an die englische Schreibung sehen, also gewissermaßen eine internationale Schreibweise.
 
 

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